8600 - OVP ohne Handy angekommen

  • Hi,


    na ja, ich bin ja von 7mobile weg, weil ich eben diesen Ärger vermeiden wollte.
    Ehrlich gesagt kenne ich mich nicht so gut aus mit diesen vielen kleinen Händlern. Wobei, mir fiele da noch GetHandy aus Barsinghausen ein. Bei denen hatte ich schon einmal ein K610 gekauft, war alles korrekt und so, wie man sich das als durchschnittlicher Kunde wünscht.


    Also, ich hoffe, dass mit Webhandy alles klappt, und das nächste Mal gehe ich wieder zu GetHandy. Vielleicht gibt es ja DEN Händler, mit dem die meisten (TT'ler) zufrieden sind?! Danke! :)

    iPhone 5 32 GB Schwarz - Macbook Pro 13" mid 2010

  • Zitat

    Original geschrieben von fugudeluxe
    Hi,


    Vielleicht gibt es ja DEN Händler, mit dem die meisten (TT'ler) zufrieden sind?! Danke! :)


    Ja, da gibts sicher einige, gute TT- Händler, einfach mal im "Werbeforum" suchen.

  • Hier die erste Stellungnahme von Webhandy:


    Guten Tag,


    vielen Dank für Ihre Nachricht!
    Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung, mit der wir auf Ihre E-Mail antworten. Uns erreichen derzeit sehr viele Anfragen. Aufgrund des erhöhten Posteingangs ist uns eine Beantwortung erst jetzt möglich.
    Leider können wir Ihnen vorab kein neues Gerät zuschicken. Wir müssen erst eine Stellungnahme/Rückmeldung von DHL abwarten. Desweiteren waren Sie verpflichtet die Ware auf ihre Vollständigkeit zu prüfen (vor Annahme), da Sie dann die Annahme der Ware verweigern hätten sollen.



    Es grüßt Sie freundlich
    XXX
    Kundenservice



    Und meine Antwort darauf:


    (4) Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Mängel- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so reklamieren Sie bitte solche Fehler sofort gegenüber uns oder dem Mitarbeiter der die Artikel anliefert. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen. Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungspflicht auftretenden Mängel der Kaufsache kann mobex zunächst nach eigener Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung vornehmen. Schlägt dies fehl, gelten nach Ihrer Wahl die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mangelbeseitigung/Neulieferung sowie - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes Ihrer vergeblichen Aufwendungen.


    Davon abgesehen bin ich als Verbraucher rechtlich verpflichtet, Mängel unverzüglich , nicht sofort anzuzeigen. Und das habe ich gemacht, indem ich 30 Minuten später wieder auf der Post war und den Schaden reklamierte.

    iPhone 5 32 GB Schwarz - Macbook Pro 13" mid 2010

  • Auf jeden Fall macht der Thread für mich Sinn, Danke !
    Ich erwarte von webhandy in den nächsten Tagen aus diese Aktion

    meine Vodafone MCC Express UMTS Datenkarte. Das Päkchen werde ich im Beisein des Auslieferers (DHL?) an der Türe öffnen. Passt was nicht kann er es sofort wieder mitnehmen.

    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages

  • Zumindest von DHL weiß ich, dass eine Überprüfung des Paketinhaltes bei Zustellung, um dann die Annahme evtl. noch zu verweigern, nicht möglich ist und den Fahrern strengstens untersagt ist.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Zumindest hätte ich den Fahrer als Zeugen wenn die Verpackung aufgerissen und Teile fehlen würden. Öffnen tue ich das auf jeden Fall in seinem Beisein.

    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages

  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Zumindest von DHL weiß ich, dass eine Überprüfung des Paketinhaltes bei Zustellung, um dann die Annahme evtl. noch zu verweigern, nicht möglich ist und den Fahrern strengstens untersagt ist.


    Bei einer guten Beziehung zum Zusteller sollte es dennoch klappen. :D
    Ansonsten die angenommene Sendung im Beisein des Zustellers öffnen. Klappt auch bei anderen Paketdiensten. Somit hat man gleich einen Zeugen, wenn wider Erwarten nur Luft, besagter Ziegelstein oder ein altes Telefonbuch als Inhalt zum Vorschein kommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von full moon
    Bei einer guten Beziehung zum Zusteller sollte es dennoch klappen. :D
    Ansonsten die angenommene Sendung im Beisein des Zustellers öffnen. Klappt auch bei anderen Paketdiensten. Somit hat man gleich einen Zeugen, wenn wider Erwarten nur Luft, besagter Ziegelstein oder ein altes Telefonbuch als Inhalt zum Vorschein kommt.


    Bei einem Zusteller war mir dies auch möglich, aber andere haben widerrum abgelehnt bzw. direkt gesagt, dass wenn ich das Paket öffne, er es nicht wieder mitnehmen kann.
    Zu Beweiszwecken ist das Öffnen vor dem Zusteller natürlich bestens geeignet.

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  • Zitat

    Original geschrieben von fugudeluxe
    Desweiteren waren Sie verpflichtet die Ware auf ihre Vollständigkeit zu prüfen (vor Annahme), da Sie dann die Annahme der Ware verweigern hätten sollen.


    Solche Händler kotzen mich an! Das solche Aussagen Kunden gegenüber schriftlich gemacht werden zeigt wie wenig Ahnung jemand von seinem Business hat... :flop:


    Vom restlichen Sachverhalt natürlich abgesehen, u.a. macht es natürlich wenig Sinn als Kunde bei DHL zu reklamieren - das muß man natürlich bei seinem Händler machen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Interessante Diskussion. Bisher habe ich immer Pakete angenommen und unterschrieben und dann erst geöffnet.


    Wie sieht das den bei DHL jetzt aus? Darf ich das Paket vor der Unterschrift öffnen und mich über richtigen / vorhandenen Inhalt vergewissern?


    Danke & Gruß,
    Grave

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