Üblicherweise macht man die korrekturen in einem, dem letzten Monat, oder in einer zusätzlichen Jahresabrechnung.
Frage zu steuerfreien Fahrtkosten
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Hallo Zusammen,
vielleicht kann mir jemand auf die schnelle eine ähnliche Frage beantworten:
Ich bin im Aussendienst tätig, habe einen Firmenwagen den ich mit 1% versteuer, somit tauchen diese 330.- auf meiner Gehaltsabrechnung auf.
Ich habe kein Büro das ich täglich besuche, sondern ich fahre direkt zu Kunden.
Die Tankquittungen reiche ich immer jeden Monat mit ein, und werden mir erstattet.Diese sind ja nicht lohnsteuer oder sozialversicherungspflichtig....?!
Auf der elektonischen Lohnsteuerbescheinigung stehen unter Punkt 17 nun diese 5690.- ,was könnte das sein? Fahrten zur Arbeitsstätte habe ich nicht.
Gehe ich richtig davon aus, das ich aufgrund der Eintragung in 17 nicht 18 dieses nachversteuern muss??? Warum?Für Hinweise vielen Dank.
MfG
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Zitat
Original geschrieben von jojodortmund
Auf der elektonischen Lohnsteuerbescheinigung stehen unter Punkt 17steuerfreie Sachbezüge
Unter Nr. 17 der Bescheinigung sind die steuerfreien Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG - Job-Ticket - oder § 8 Abs. 3 EStG Verkehrsträger -) betragsmäßig anzugeben.
Quelle: https://www.elster.de/arbeitn_lstk.phpWenn man Deinen obigen Ausführungen glauben darf, dann
handelt es sich um genau dieses nicht, weil:
a. es sich um einen von der Firma gestellten Firmenwagen und eben keinen privaten PKW handelt, weswegen
b. der Ansatz von Kilometergeld-Erstattung nicht zutreffend wäre und
c. es sich nicht um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mangels einer solchen handeln kann und
d. es auch kein Sachbezug sein kann, weil keine Sache zum privaten Verbrauch bezogen wurde, sondern
e. es sich um eine Auslagenerstattung gegen Vorlage einer Quittung handelt.IMHO hat das Lohnbüro hier Scheisse gebaut.
Es würde hier eine Doppelberechnung vorgenommen, weil
f. der Arbeitgeber rechnet die Quittungen steuermindernd als Betriebsausgaben ab, das wäre allein für sich richtig, jedoch
g. der Arbeitnehmer müsste eine Lohnersatzleistung versteuern, welche er nie erhalten hat.
Der Arbeitgeber könnte theoretisch diese Lohnersatzleistung nochmals zusätzlich gewinnmindernd von der Steuer absetzen, auffallen würde das nicht, weil mathematisch wäre es logisch,
aber so etwas wollen wir natürlich niemandem unterstellenDer Arbeitnehmer hat durch Vorabauslage dem Arbeitgeber Geld geliehen, welches er sich durch Vorlage der Quittungen nur erstatten lässt.
Das kann nicht steuerpflichtig sein und es ist auch nicht Aufgabe des Arbeitnehmers, dies gegenüber dem Finanzamt so zu erklären.
[small]Hinterfotzige Arbeitnehmer legen diese Frage der Betriebsprüfungsstelle des Finanzamtes vor [/small]Ach ja: ChickenHawk's Verweis ist hier unzutreffend.
Obige Ausführungen waren kostenlos und - wie ich hoffe - nicht umsonst.
Viel Glück dabei und Guten Rutsch allerseits :top:
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@telekomfuzzi
Danke für die Ausführungen.
der unter g) genannte Punkt ist mir auch eingefallen, ich halte dies sogar nicht für abwegig...
Eben diese Doppelbesteuerung hat mich auch stutzig gemacht, wenn dies "nur" ein Fehler des Lohnbüros/Steuerberaters meines Arbeitgebers ist, halte ich eine solche Übermittlung an das FA schon für einen extremen Fauxpas.
Leider ist über die Feiertage niemand zu erreichen, umd as zu klären.Meine alternative Überlegung und die finde ich schon lustig oder dreist:
Mein Firmenwagen ist nicht gekauft oder geleast, sondern eine Dauermiete von einem VW-Händler. Die o.g. Summe würde passen, und könnte somit die Miete sein.
Dementsprechend ist es absichtlich/versehentlich so gebucht worden. -
Zitat
Original geschrieben von jojodortmund
Mein Firmenwagen ist nicht gekauft oder geleast, sondern eine Dauermiete von einem VW-Händler. Die o.g. Summe würde passen, und könnte somit die Miete sein.
Ooh Ooh, ganz vorsichtig, das könnte auch ganz anders sein.Da musst Du erst Deinen Arbeitsvertrag ganz genau besichtigen.
Es könnte auch sein, daß Dir Dein Arbeitgeber den Wagen an Lohnes Statt zur Verfügung stellt, sprich:
Du kriegst weniger Lohn, dafür ein Auto
Solche Fälle kenne ich auch.
Dann aber wäre das mit der Versteuerung der 1%igen Privatnutzung wieder falsch, da es sich nicht um einen Firmenwagen handeln würde.Sehr dubios, das ganze :confused:
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Zitat
Original geschrieben von jojodortmund
Ich habe kein Büro das ich täglich besuche, sondern ich fahre direkt zu Kunden.
Die Tankquittungen reiche ich immer jeden Monat mit ein, und werden mir erstattet.Diese sind ja nicht lohnsteuer oder sozialversicherungspflichtig....?!
Immer bei verschiedenen Kunden, oder länger zum gleichen Kunden? Es gibt die 3-Monatsregel die besagt, dass wenn du (ab) 3 Monate beim gleichen Kunden bist, dann gilt dein "Arbeitsstätte" dort als neuer feste Arbeitsstätte. Sprich du bekommst nicht mehr die "normal" üblichen steuerfreien Spesen oder Fahrtgeld für die Strecke. Es gibt aber Arbeitgeber die das dann so regeln, dass sie dir für diese Punkte entsprechend mehr Brutto geben, sodass du netto aufs gleiche rauskommst als würdest du weiterhin die steuerfreien Tagespauschalen und die Fahrtkosten bekommen. Das wird natürlich aber auf der Lohnsteuerkarte korrekt ausgewiesen, weswegen es dann unter einem solchen Punkt auftauchen könnte wie bei dir, nehme ich an.
Dein erster Ansprechpartner bei so etwas sollte aber immer dein AG sein, da er am besten vertraut ist mit den bei ihm geltenden Regelungen (logischerweise^^).
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Immer wechselnde Einsatzorte, somit kann die 3 Monatsregel nicht zum Tragen kommen.
Laut Arbeitsvertrage steht mir ein Dienstwagen zu, nicht als Ersatzleistung für Gehalt, zu Beginn meiner Tätigkeit hatte ich dies per 0,30.- und dem eigenem Fahrzeug abgerechnet.Bevor ich weiter sepkuliere, werde ich mir erstmal am Montag die Erklärung des Lohnabrechnungsbüros anhören.
Danke schonmal für die Hinweise.
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Zitat
Original geschrieben von jojodortmund
...zu Beginn meiner Tätigkeit hatte ich dies per 0,30.- und dem eigenem Fahrzeug abgerechnet.und das haben die wohl immer noch auf dem Plan
Prosit Neujahr und viel Erfolg. :top:
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Telefonate helfen...oder auch nicht
Die Eintragungen haben angeblich nichts mit der normalen 17 zu tun.
Dort sind verschiedene steuerfreie Erstattungen erfasst...wie Tankbelege ect.
Ich bekomme eine Bestätigung fürs FA das diese nicht zum Bruttolohn hinzugerechnet werdem.Was für ein Blödsinn...hat der AG etwas davon wenn der Aufwendungen dorthin schiebt?
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