Frage zu steuerfreien Fahrtkosten

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Du mußt übrigens im Regelfall keine ESt-Erklärung abgeben...

    Das Finanzamt wird sich bei mir schon melden und mir sagen was ich zu tun habe. und was nicht. :)


    Leute die eine Rückerstattung zu erwarten haben, werden die bestimmt nicht anschreiben. Aber Leuten bei denen es was zu holen gibt, werden bestimmt früher oder später Post in ihrem Briefkasten haben.

  • Du schreibst die ganze Zeit, dass du für die Einsatzwechseltätigkeit pro gefahreren km 0,30km erstattet bekommst. Wenn du gegenüber dem Finanzamt angibst, dass du mit deinem eigenen Pkw gefahren bist, dann muss du keine Steuern nachzahlen! Falls du anders zur Arbeitsstelle kommst, dann erstattet dir der AG die Fahrtkosten falsch!


    Der AG darf dir nur die 0,30E pro gefahreren km erstatten falls du mit deinem eigenen Pkw fährst! Falls es nicht so ist, und das Finanzamt es jetzt mitkriegt, dann steht bei deinem AG ganz schnell eine Lohnsteuer-Außenprüfung an.

  • Zitat

    Original geschrieben von belinea
    Das Finanzamt wird sich bei mir schon melden und mir sagen was ich zu tun habe. und was nicht. :)


    Aber sicher doch: der Hauptmann von Köpenick wird Dir persönlich die lebenslange Befreiung von der Erklärung zur ESt. überbringen :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Samcos
    Du schreibst die ganze Zeit, dass du für die Einsatzwechseltätigkeit pro gefahreren km 0,30km erstattet bekommst. Wenn du gegenüber dem Finanzamt angibst, dass du mit deinem eigenen Pkw gefahren bist, dann muss du keine Steuern nachzahlen! Falls du anders zur Arbeitsstelle kommst, dann erstattet dir der AG die Fahrtkosten falsch!


    Der AG darf dir nur die 0,30E pro gefahreren km erstatten falls du mit deinem eigenen Pkw fährst! Falls es nicht so ist, und das Finanzamt es jetzt mitkriegt, dann steht bei deinem AG ganz schnell eine Lohnsteuer-Außenprüfung an.


    Das sehe ich genauso. Dein AG erstattet dir Auslagen für einen PKW die du nicht hast, da du mit der Bahn fährst, wie du oben geschrieben hast. Ansonsten würde die Erstattung deinem Aufwand entsprechen und es gäbe nichts (nach-)zuversteuern. Du wolltest doch beim AG nachfragen?!

  • Zitat

    Original geschrieben von belinea
    Es wurde hier mal angedeutet, dass es keine steuerfreien Fahrtkosten mehr gäbe. Laut dieser Info: http://www.info-zeitarbeit.de/…2_2007_iGZ-Rechtsinfo.pdf
    gibt es jedoch sehr wohl steuerfreie Fahrtkostenerstattungen:



    In meinem Fall also steuerfrei, da ich mir als 30km Weg zum Einsatzort habe. Und ab 2008 ist es soagr ab dem 1. Kilometer steuerfrei.


    Was Du da ansprichst, ist aber etwas anderes als das was ich angesprochen habe.
    Diese 30 km Grenze gab es bisher und soll wohl nun entfallen. Dich betrifft das mit 50 km eh nicht.


    Ich wollte auf den Punkt der "regelmäßigen Arbeitsstätte" hinaus. Auch daraus mal Zitate aus dem verlinkten Dokument:


    Zitat

    Regelmäßige Arbeitsstätte ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers, unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung des Arbeitgebers handelt.


    [...]als regelmäßige Arbeitsstätte kommen in Betracht[...]
    -außerbetriebliche Einrichtungen (z.B. der Betrieb des Entleihers/Kunden, wenn die Tätigkeit dort auf Dauer angelegt ist


    Deshalb meine Frage nach der Dauer der Tätigkeit beim Kunden, dieses Thema würde ich mal empfehlen mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Für 2007 egal, aber für 2008 möglicherweise sehr wichtig.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2 Du wolltest doch beim AG nachfragen?!


    Habe ich heute. Es ist wirklich so, daß mir die Fahrtkosten falsch erstattet worden sind. Es dürfen nur die wirklich angefallenen Kosten steuerfrei vom Arbeitgeber erstatt werden.


    Was jetzt weiter geschieht weiß ich noch nicht. :eek:

  • Hi,


    ich denke er muss die Gehaltsabrechnung korrigieren durch Rückrechnung. Dies wird dann aber auch zu einer Zahlung von dir führen. Hast du denn einen PKW auf dich zugelassen oder steht dir einer zur Verfügung mit dem du zur Arbeit gefahren sein könntest?

  • Ja, aber Betrug ist hier glaube ich keine Lösung. Spätestens wenn das Finanzamt von mir oder von meinem Arbeitgeber Tankquittungen oder Fahrtenbuch sehen will, ist der Ofen aus.


    P.s.: Einmal übermittelte Lohnsteuermeldungen lassen sich nicht mehr verbessern oder rückgänig machen.


    Werde wohl auch nicht darum herum kommen, die gezahlten Fahrtkosten meinem Arbeitgeber zurückzuzahlen. :eek: Aber es ist ja "nur" das Geld das mir ja eigentlich nicht zusteht. Also hätte ich es so oder so nicht gehabt. Aber über das ganze Jahr gesehen ist da halt schon was zusammen gekommen. :eek:

  • Von Betrug war nicht die Rede. Es ist durchaus möglich, Kosten für ÖPNV und PKW-Fahrten in gewissen Rahmen parallel anzusetzen.


    Zudem hätte die Korrekturmöglichkeit durchaus bestanden, da die Lohnsteuerbescheinigung bis zum 28.2. des Folgejahres, also morgen übermittelt sein müssen und bereits gemeldete auch hätten korrigiert werden können.

  • Zitat

    Zudem hätte die Korrekturmöglichkeit durchaus bestanden, da die Lohnsteuerbescheinigung bis zum 28.2. des Folgejahres, also morgen übermittelt sein müssen und bereits gemeldete auch hätten korrigiert werden können.


    Da bin ich ja gepannt ob sie heute die Abrechnungen des ganzen letzen Jahres ausgebessert und noch übermittelt haben.


    Das wäre dann ja wirklich auf den aller aller aller letzten Drücker passiert.

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