Frage zu steuerfreien Fahrtkosten

  • Also Wikipedia sagt GENAU das aus was bei mir zutrifft.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Einsatzwechselt%C3%A4tigkeit


    Zitat

    Einsatzwechseltätigkeit aus, wenn er typischerweise nur an ständig wechselnden Einsatzstellen eingesetzt wird, z. B. Bau- oder Montagearbeiter, Leiharbeitnehmer...


    Auf die Zahl der Einsatzstellen in einem Kalenderjahr kommt es dabei nicht an.


    Zitat

    Der Arbeitgeber kann bei einer Einsatzwechseltätigkeit dem Arbeitnehmer Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten in dem von der Finanzverwaltung zugelassenem Umfang steuerfrei ersetzen .

  • Reisetätigkeit hat nichts mit Ausland zu tun, kannst genauso im Inland
    eine Reisetätigkeit haben.


    Du musst doch aber auch wissen wofür du die mtl. die rd. 540€ kriegst?


    Bist du tagsüber im Büro, bei Kunden usw.?


    GP


    edit: zu spät

  • belinea
    Ist ja hier ein bisschen wie bei "Was bin ich?" mit Robert Lembke.... ;)


    Könnte es sein, dass Du Leiharbeiter bist, und sich daraus Deine Auswärtstätigkeit ergibt?
    Dann käme es auf die Definition der "regelmäßigen Arbeitsstätte" an, und ob der Einsatz beim "Kunden" als Auswärtstätigkeit gilt. Solltest Du das ganze Jahr beim gleichen Kunden gesessen haben, könnte das ein Problem werden...

  • Zitat

    Ist ja hier ein bisschen wie bei "Was bin ich?" mit Robert Lembke.... ;)


    So kommts mir auch vor. :) Aber komme mir vor wie eine Oma die ein PC zusammenbauen muss.


    Zitat

    Könnte es sein, dass Du Leiharbeiter bist, und sich daraus Deine Auswärtstätigkeit ergibt?


    Richtig.


    Zitat

    Dann käme es auf die Definition der "regelmäßigen Arbeitsstätte" an, und ob der Einsatz beim "Kunden" als Auswärtstätigkeit gilt. Solltest Du das ganze Jahr beim gleichen Kunden gesessen haben, könnte das ein Problem werden...


    Ja, war das ganze Jahr der gleiche Kunde.


    Und worin liegt das Problem und was soll ich tun?

  • Hmm, vielleicht hilft Dir das hier weiter....
    Zeitarbeit
    Könnte also sein, dass sich die Regelungen zur Definition der regelmäßigen Arbeitsstätte erst 2008 ändern, an dieser Stelle hörts dann aber auch mit meinem Detailwissen auf.....

  • Ich werde mich bei einem Lohstuerhilfeverein anmelden.


    Es ist ja leichter einen Raumgleiter zu entwickeln und zu bauen als eine RICHTIGE Einkommenssteuererklärung zu erstellen.


    Mit meinem Halbwissen solle ich es glaube ich lieber lassen jetzt weiter herum zu experementieren.

  • Hier eine kleine Aufklärung.


    Ich bekomme 0.30 EUR pro km am Tag für Hin- UND Rückfahrt. Bei 53km sind das bei 20 Arbeitstagen 636,- EUR.


    Diese erscheinen auf der Lohanbrechnung als steuerfreie Fahrtkosten. Da ich Leiharbeiter bin handelt es sich bei mir um Einsatzwechseltätigkeit (die seit 2008 nun unter dem Sammelbegriff Auswertstätigkeit betitelt wird).


    Es wurde hier mal angedeutet, dass es keine steuerfreien Fahrtkosten mehr gäbe. Laut dieser Info: http://www.info-zeitarbeit.de/…2_2007_iGZ-Rechtsinfo.pdf


    gibt es jedoch sehr wohl steuerfreie Fahrtkostenerstattungen:


    Zitat

    Im Bereich der bisherigen Einsatzwechseltätigkeit, unter welche auch die Zeitarbeit fiel, galt bisher die so genannte 30-km-Grenze. Das hieß, dass ein Zeitarbeitnehmer nur dann steuerfreie Fahrtkosten-zuschüsse erhalten konnte, wenn er mehr als 30 km zum Einsatzort fuhr .

    In meinem Fall also steuerfrei, da ich mir als 30km Weg zum Einsatzort habe. Und ab 2008 ist es soagr ab dem 1. Kilometer steuerfrei.



    Nicht geklärt ist jetzt jedoch noch folgende Tatsache warum ich die Fahrtkosten die in der Lohnsteuerkarte unter Punkt 17 aufgeführt sind (über 6000,- EUR). Nun doch zu versteuern sind. Das Lohnsteuerprogramm rechnet die gezahlten steuerfreien Fahrtkosten zu meinem Lohn hinzu.


    Gibt ja jetzt eigentlich nur drei Möglichkeiten:


    1. Ich muss die Fahrtkosten nun doch versteuern, weil inzwischenzeit doch wieder irgendein Gesetz oder Regelung geändert wurde.


    2. Diese Fahrtkosten gar nicht in Punkt 17 auf die Lohnsteuerkarte gehören.


    3. Da die vom Arbeitgeber gezahlten Zuschüsse (Fahrtkosten) höher sind als meine tatsächlichen Werbungskosten, muss ich nun die Differenz nachversteuern. Keine Steuernachzahlung hätte ich dann erreicht, wenn ich monatlich ca. 500 EUR an tatsächlichen Fahrtkosten gehabt hätte.



    Am plausibelsten halte ich dann doch die dritte Möglichkeit.

  • vielleicht für 2008 interessant:
    Auf Stern Online war die Tage ein ausführlicher Artikel das es für 2008 ne Gesetzesänderung gibt die das alles einfacher machen sollte, praktisch aber auch verkompliziert - da ich nicht so im Thema bin schaust du dir das am besten mal selbst durch.


    http://www.stern.de/wirtschaft…her/612195.html?id=612195


    EDIT:
    Ich meinte natürlich 2008 ;-)

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Das ist richtig. Aber bringt mir für die Steuererklärung für das Jahr 2007 rein gar nichts. :)


    Da habe ich erst in einem Jahr was davon. Aber trotzdem Danke für den Hinweis.

  • Du mußt übrigens im Regelfall keine ESt-Erklärung abgeben, ist natürlich noch von VL, anderen Einkommensarten etc. abhängig - mehr als die bereits im Vorfeld gezahlten Steuern bekommst Du idR eh nicht wieder.


    Der Rest ist das, was Du draus machst.....

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