ZitatOriginal geschrieben von belinea
Ab dem Jahr 2004 ist dies jedoch der Maximmalbetrag, der bei Arbeitnehmern eines Verkehrsträgers noch steuerfrei bleiben kann.
Bist Du denn bei einem Verkehrsträger angestellt? Du hast doch keine Sachbezüge des AG sondern die 0,30/km bekommen, oder? Der Vollständigkeit halber: es geht um 2007?