Frage zu steuerfreien Fahrtkosten

  • Hallo


    ich bekomme monatliche steuerfreie Fahrtkosten von meinem Arbeitgeber.


    Bei der Einkommenserklärung traf mich dann der Schlag. Ich muss Steuern in 4 stelliger Höhe nachbezahlen.


    Der Grund dafür, glaube ich, ist folgender Punkt: Steuerfrei sind nur 1080 EUR Fahrkosten im Jahr.



    Wieso erscheinen die Fartkosten auf meine Lohnabrechnung als steuerfrei obwohl sie das eigentlich nicht sind?


    Wie könnte ich diesem Fall das näcshte Jahr vorbeugen? Gibt es außer der Möglichkeit, jeden Monat 100,- EUR auf ein getrenntes Girkonto zu überweisen, um damit die Steuern, die beim Einkommenssteuererklärung anfallen, bezahlen zu können?



    Danke für eure Hilfe

  • Mmh.
    Sind das private oder beruflich veranlaßte Fahrten, oder beides? Mit eigenem oder gestelltem Pkw? Oder ne Reise mit dem ÖPNV?

  • Hallo,


    was bekommst du denn an Fahrtkosten? € 0,30/pro Kilometer?


    Ich glaube nicht, daß deine Steuernachzahlung auf die Fahrtkosten zurückzuführen ist. Steuerfrei ist Steuerfrei.Hast du die Erklärung selber erstellt? Irgenwo ein Eingabefehler oder Ausfüllfehler bei der Erklärung?


    Gruß
    Chris

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Mmh.
    Sind das private oder beruflich veranlaßte Fahrten, oder beides? Mit eigenem oder gestelltem Pkw? Oder ne Reise mit dem ÖPNV?


    Ausschliesslich berufliche Fahrten mit der Bahn.

    Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2
    was bekommst du denn an Fahrtkosten? € 0,30/pro Kilometer?


    Ja.

    Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2 Ich glaube nicht, daß deine Steuernachzahlung auf die Fahrtkosten zurückzuführen ist. Steuerfrei ist Steuerfrei.Hast du die Erklärung selber erstellt? Irgenwo ein Eingabefehler oder Ausfüllfehler bei der Erklärung?


    Ja, habe ich selber erstellt.


    Und Knackpunkt scheint Punkt 17 auf der Lohnsteuerbescheinigung zu sein. Lösche ich diese "Steuerfreie Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte heraus", so entfällt die Steuernachzahlung.

  • Ich frag lieber noch mal : wir reden nicht von einem Zuschuß für den Weg Wohnung<> Arbeitsstätte sondern über eine Reiskostenpauschale für Dienstreisen? Hast Du denn ein Auto auf Dich zugelassen?

  • Hallo,


    bei der Konstellation:


    könnte es sein, daß du für Fahrtkosten einen Freibetrag auf deiner Lohnsteuerkarte hattest, die Aufwendungen aber vom AG erstattet bekommen hast? Dann hast du im laufenden Jahr quasi jeden Monat zu wenig Steuer bezahlt, die du nun über die Jahreserklärung nachzahlen musst.


    Oder hast du vergessen, deine Kosten für die Fahrten bei den Werbungskosten einzutragen?


    Warum tauchen die eigentlich bei dir auf? Wenn dein AG dir die Reisekosten ersetzt, sind das doch Reisekostenerstattungen die nicht beim Lohn auftauchen.


    ChrisO2

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Ich frag lieber noch mal : wir reden nicht von einem Zuschuß für den Weg Wohnung<> Arbeitsstätte sondern über eine Reiskostenpauschale für Dienstreisen? Hast Du denn ein Auto auf Dich zugelassen?


    Nein, keine Dienstreise. Fahrtkosten für Wohnung - Arbeitsstelle.


    Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2 könnte es sein, daß du für Fahrtkosten einen Freibetrag auf deiner Lohnsteuerkarte hattest, die Aufwendungen aber vom AG erstattet bekommen hast? Dann hast du im laufenden Jahr quasi jeden Monat zu wenig Steuer bezahlt, die du nun über die Jahreserklärung nachzahlen musst.


    Nein, hatte keinen Freibetrag auf meiner Lohsteuerkarte.


    Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2 Oder hast du vergessen, deine Kosten für die Fahrten bei den Werbungskosten einzutragen?


    Nein, habe ich eingetragen. Sonst wäre die Nachzahlung noch viel höher gewesen.


    Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2 Warum tauchen die eigentlich bei dir auf? Wenn dein AG dir die Reisekosten ersetzt, sind das doch Reisekostenerstattungen die nicht beim Lohn auftauchen.


    Tauchen auf der Lohnsteuerkarte in Punkt 17 (Lohnsteuerbescheinigung) auf. "Steuerfreie Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte".


    Es handelt sich ja nicht um Reisekosten sondern um Fahrtkosten für den täglichn Weg zur Arbeit.


    Ich sehe das jetzt auch so, dass ich nun den Fahrt zu Arbeit zu versteuern habe. Was ich daran aber nicht verstehe ist: Warum zahlt es mir mein Arbeitgeber steuerfrei und ich muß dann bei der Steuererklärung ein nettes Sümmchen nachbezahlen. Die sollten die Steuer doch dann lieber gleich einbehalten.

  • Also die Eintragungen in Zeile 17 der Lohnsteuerkarte dürften nur insofern Auswirkungen auf die Steuerlast haben als sie deine Aufwendungen übersteigen. Hier ist eingetragen, was die dein Arbeitgeber an steuerfreien bzw. pauschalversteuerten Beträgen gezahlt hat. Dieser Lohnzufluss ist also schon versteuert/steuerfrei.


    Diese Zuschüsse werden allerdings steuerpflichtig, wenn du keine entsprechenden Aufwendungen hast. In welchem Verhältnis stehen denn der Betrag aus Z17 der LSt-karte und deine Aufwendungen?

  • Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2 Diese Zuschüsse werden allerdings steuerpflichtig, wenn du keine entsprechenden Aufwendungen hast. In welchem Verhältnis stehen denn der Betrag aus Z17 der LSt-karte und deine Aufwendungen?


    Vom Arbeitgeber gezahlte steuerfreie Erstattungen (lt. Lohnsteuerbescheinigung): 6.500 EUR


    Werbungskosten (mit Begrenzung der Enterfnungspauschale für öffentliche Verkehrsmittel): 2.300 EUR



    Am Ende kommt folgender Hinweis;

    Zitat

    Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte


    Ihre steuerfreien Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte betrgaen mehr als 1.080 EUR im Kalenderjahr. Ab dem Jahr 2004 ist dies jedoch der Maximmalbetrag, der bei Arbeitnehmern eines Verkehrsträgers noch steuerfrei bleiben kann.


    Zitat

    Erstattungen des Arbeitgebes für Fahrten zwischen Wohung und Arbeitsstätte
    Sie haben steuerfreie oder pauschalbesteuerte Erstattungen des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohung und Arbeitsstätte erhalten. Sie haben jedoch geringere Aufwendungen geltend gemacht. Die Erstattungen, die Ihre Aufwendungen überstiegen, werden dem Arbeitslohn hinzugerehcnet.

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