Mein Sohn bemalt ledercouch vom Opa ? Haftpflicht zahlt?

  • Re: Re: Mein Sohn bemalt ledercouch vom Opa ? Haftpflicht zahlt?


    Zitat

    Original geschrieben von köttel
    ach gibs doch zu...bist doch bestimmt nur betrunkenen kopfes in einen mal-rausch verfallen und versuchst es jetz deinem unschuldigen sohn in die schuhe zu schieben :D;)



    hahahaha,


    ne leider war es so nicht. Es war am Wochenende wo ich Sie besuchte. Da hat der kleine unter 5 Jahren die Couch bemalt. es ist auch das erste mal das ich so etwas der versicherung melde bin schon seit über 10 jahren dort.


    Mich würde auch nur interessieren ob es Sinn macht. Eingereicht habe ihc es mit meinem Versicherungsberater und wir warten auf eine Antwort.


    Also wenn ich das gemeldet habe dann hätte ich auch mal ein paar erfahrungen. Ich habe auch zwei weitere Töchter die auch sehr gerne malen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Weesel
    hmhm, knifflige sache, hatten wir letztes jahr in der berufsschule gemacht^^ ist dein sohn unter 7 jahren? denn rein haftungstechnisch mußt du für dein unter 7 jahre altes kind (deliktunfähig) nicht haften wenn du deiner aufsichtspflicht nachgekommen bist! ist gesetzlich so geregelt!


    sprich, man müßte es so drehen das du deine aufsichtspflicht verletzt hast, oder solche schäden sind eh schon von deiner versicherung abgedeckt, ich weiß es z.b. vom optimaltarif der allianz...


    greetz weesel


    er ist unter 7 Jahre alt.


    Das bedeutet dann also für mich arschkarte ?



    Zitat

    Original geschrieben von flatie
    Wenn die Großeltern die Aufsicht hatten dann zahlt deine Haftpflicht nicht.


    Wenn Du mit zu Besuch dagewesen bist und kurz unachtsam gewesen bist dann zahlt deine Haftpflicht.


    zu besuch



    danke



    also es ist die zweier Couch von einem Wohnzimmer 3-2-1 set.


    mein dad hat sie für über 1500 euro gekauft das set.

  • Ich hoffe der Kleine hat keinen Arschvoll von seinem Vater dafür bekommen!


    Nein ich meine nicht deinen Sohn, sondern dich und deinen Vater :)



    1500 Eur sind für eine Ledergarnitur ja nicht unbedingt viel, darum glaube ich nicht das neufärben überhaupt angesagt sein kann.


    Wie groß ist denn das Gemälde deines Sohnes, bzw. dessen Enkelsohn?
    Glatt oder Wildleder?



    Siemensanier


    PS: sei froh so malbegeisterte kreative Kinder zu haben, wird bestimmt nicht der letzte Schaden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der drei sein. Darum abwägen, ob eine Regulierung über Versicherung wirklich angebracht ist. Wenn erstmal ein Fahrrad an einem Auto lang schaben kann, ist ein wirksamer Versicherungsschutz nämlich wirklich noch von nöten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Siemensanier
    ......


    PS: sei froh so malbegeisterte kreative Kinder zu haben, wird bestimmt nicht der letzte Schaden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der drei sein. Darum abwägen, ob eine Regulierung über Versicherung wirklich angebracht ist. Wenn erstmal ein Fahrrad an einem Auto lang schaben kann, ist ein wirksamer Versicherungsschutz nämlich wirklich noch von nöten.


    Der Schutz für weitere Schäden wird dann ja auch noch weiterhin vorhanden sein!
    Nach EINEM Schadensfall wird einem der Versicherer bestimmt nicht kündigen.


    Wenn dein erwähntes Beispiel dieses Jahr ebenfalls noch geschehen würde, dann kann die Versicherung ja auch erst NACH der Schadensregulierung dem Versicherten kündigen (umgekehrt besteht für den Versicherten natürlich das gleiche Recht).


    Und da der TE ja erwähnt hat bereits 10 Jahre ohne Schadensregulierung bei denen versichert ist, gehört er als Kunde bestimmt nich zur "Risikokundschaft".

    Gruß
    Flatie

  • Zitat

    Original geschrieben von flatie
    Der Schutz für weitere Schäden wird dann ja auch noch weiterhin vorhanden sein!
    Nach EINEM Schadensfall wird einem der Versicherer bestimmt nicht kündigen.


    Wenn dein erwähntes Beispiel dieses Jahr ebenfalls noch geschehen würde, dann kann die Versicherung ja auch erst NACH der Schadensregulierung dem Versicherten kündigen (umgekehrt besteht für den Versicherten natürlich das gleiche Recht).


    Und da der TE ja erwähnt hat bereits 10 Jahre ohne Schadensregulierung bei denen versichert ist, gehört er als Kunde bestimmt nich zur "Risikokundschaft".


    Du hast natürlich recht, aber die Kinder sind noch jung, und ich sehe den Versichrungsschutz aus einer Haftpflichtversicherung als eine Art Gutscheinheft an. Und spätestens wenn der dritte Gutschein eingelöst wird, ist schluss mit lustig, und die wollen das ganze Heft zurück. Dann wird es eben schwer ein Neues zu bekommen.


    Also besser immer abwägen, wann man die Gutscheine einsetzt.



    Siemensanier


  • o.k.


    In diesem Punkt stimme ich Dir voll und ganz zu!


    Der TE muss halt abwägen ob er sich eine Schadensregulierung aus eigener Tasche ohne weiteres leisten kann / soll oder ob er die Versicherung in Anspruch nimmt.

    Gruß
    Flatie

  • naja, dein sohn ist unter 7 jahre alt, du hast deine aufsichtspflicht nicht verletzt, rein rechtlich gesehen besitzt dein vater IMHO keine haftungsansprüche dir gegenüber! hatten wir wie gesagt letztens in der berufsschule durchgenommen! ist so im BGB geregelt... allerdings verstehe ich das du deinem vater nicht so kommen wollen würdets;)


    aber wie schon gesagt, bei vielen versicherungen sind solche schäden bis zu einem gwissen betrag mit eingeschloßen! z.b. Allianz im optimal tarif! mal in den bedinungen nachguggen =)


    greetz weesel

  • Zitat

    Original geschrieben von Weesel
    naja, dein sohn ist unter 7 jahre alt, du hast deine aufsichtspflicht nicht verletzt, rein rechtlich gesehen besitzt dein vater IMHO keine haftungsansprüche dir gegenüber! hatten wir wie gesagt letztens in der berufsschule durchgenommen! ist so im BGB geregelt... allerdings verstehe ich das du deinem vater nicht so kommen wollen würdets;)


    aber wie schon gesagt, bei vielen versicherungen sind solche schäden bis zu einem gwissen betrag mit eingeschloßen! z.b. Allianz im optimal tarif! mal in den bedinungen nachguggen =)


    greetz weesel


    also ist der antrag für die katz gewesen.

  • abwarten, ich habs schon oft erlebt das schäden reguliert wurden die nach bedienungen ausgeschloßen waren! das hängt immer vom sachbearbeiter ab!


    wenn du guter kunde dort bist werden oftmals solche schäden auch auf kulanz o.ä übernommen....


    greetz weesel

  • so hart ist das bei den Versicherungen nun auch nicht. Wenn du dort einen Vertrag hast, der noch nicht lange läuft, dann könnte ich mir vorstellen, dass du fliegst, aber wenn dort das Haus versichert ist, die Haftpflicht und eventuelle noch ein oder mehrere Autos und du brauchst nicht alle 2 Wochen eine Inanspruchnachme, dann wird die Versicherung einen Teufel zu tun um dich herauszuwerfen.


    Wenn sie einen Vertrag deshalb kündigen wollen drohst du ihnen mit Kündigung aller tarife und schon ist das meistens vom Tisch


    Gruß Tim

    Wär Rächtsräibphähler phindet darf sich phreuen

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