Fahrerflucht ... was kommt da auf einen zu?

  • Zitat

    Original geschrieben von mgjbigmac
    Und keine Diskussion über was man bemerken muß / sollte / kann.


    Das ist aber die entscheidende Frage.


    Wer nichts von einem Unfall bemerkt und sich entfernt, der handelt schon nicht vorsätzlich. Der Straftatbestand ist dann nicht erfüllt.


    Die Frage wird also sein, wie glaubhaft es ist, dass der Zusammenprall nicht bemerkt wurde.


    (Mir hat diese Woche übrigens auch irgendein leider unbekannter Mitbürger meinen linken Außenspiegel am nagelneuen Auto abgefahren ... ist immer ne sehr ärgerliche Sache ...)

  • So lange es nur ein geringer Sachschaden ist und es glaubhaft ist, dass es unbemerkt geschah(also nicht grade die Airbags ausgelöst haben oder so :-P ), so wird IMHO nichts gravierendes passieren. AFAIK werden die Daten ermittelt und der Staatsanwaltschaft übergeben. Mir wurde gesagt, die Polizei wäre nicht berechtigt die Daten einfach so an den Unfallgegener weiterzugeben, wenn es eine polizeiliche Anzeige(Straftatbestands Fahrerflucht) und Halterermittlung gibt- das muss wohl immer über die Staatsanwaltschaft laufen. . Die Staatsanwaltschaft wird IMHO aber wegen Geringfügigkeit sofort einstellen und dem Unfallgegner bzw der Versicherung dann eure Kontaktdaten weitergeben, damit das ganze dann "zivilrechtlich" zwischen den Versicherungen/ Unfallpartnern ausgemacht wird.


    Das ganze wird also IMHO zwangsläufig über die Staatsanwaltschaft laufen, aber die stellen sehr sehr sicher das Verfahren gleich ein und lassen die Finanziellen Dinge euch / eure Versicherung regeln. Nur bei Personenschaden oder sehr hohem Sachschaden würde die Staatsanwaltschaft dran bleiben.


    An euer Stelle würde ich mich aber schnell bei der Versicherung melden und sie darauf vorbereiten. Evtl können die euch beraten. Habt ihr euren Wagen untersucht ob ein unbemerkter Unfall plausibel ist? Nicht das sich der Besitzer das "eingebildet" hat und dann einen vorher unbemerkten Schaden auf euch abwälzt.
    Auch solltet ihr euch erkundigen, ob die Polizei den Schaden aufgenommen und dokumentiert hat. Nicht das er das nun schnell reparieren lässt und dann habt ihr keine Chance. Bei mir wurde in einem ähnlichen Fall der Kotflügel wegen eines angeblichen Schadens von der Polizei vermessen, fotografiert und eine Lackprobe entnommen.



    Mir ist nämlich mal eine unschöne Situation vorgekommen, wo mir jemand einen Kratzer unterjubeln wollte, den ich nicht verursacht habe. Er schnauzte mich am Parkplatz an, ich hätte ihn gestreift etc. Das ganze war aber IMHO offensichtlich das ich es nicht war - höhe hatte nicht gestimmt etc, so dass ER dann schimpfend Abzog. Leider habe ich nicht darauf bestanden die Polizei kommen zu lassen und das an Ort und Stelle zu klären.Er war dann VOR mir vom Parkplatz weggefahren.


    Irgendwie hatte ich aber zum Glück ein mulmiges Gefühl bei dem Typen und mir schwante schon, dass da was nachkommt.Bin noch abends zur zuständigen Polizeiwache und habe erzählt was war. Eine "Selbstanzeige" wegen Fahrerflucht konnten sie nicht aufnehmen, da ich ja nichts verursacht hatte. Man hat es trotztem im Computer notiert, aber leider hatte ich mir auch nicht die Autonummer des anderen gemerkt.


    So kam es dann, dass wirklich die Polizei einige Wochen später eine Halterermittlung machte und mir eine Anzeige der Staatsanwaltschaft wegen Fahrerflucht ins Haus flog. Zur Erinnerung: ER hatte VOR mir den Ort verlassen- macht eine Flucht meinerseits irgendwie schwierig , oder?. Jedenfalls wurde das von der Staatsanwaltschaft sofort eingestellt - ergebnislos. Allerdings kam mir eben zu gute, dass ich meine Schilderung des Vorfalls schon VOR der Anzeige bei der Polizei abgegeben hatte. Eigentlich hätte ich eine Gegenanzeige machen sollen, immerhin hat er Polizei und Staatsanwaltschaft absichtlich getäuscht und sie zu Mithelfern an einem Betrugsversuch gemacht. Mich hätte es interessiert ob die Staatsanwaltschaft noch um seine Version gekümmert hat. Unsere Versicherung hat aber wohl keine Rechnung von ihm bekommen.


    Zitat

    35,00EUR


    Stimmt,ja so wars. die Staatsanwaltschaft hatte eingestellt und das zurück an die Ordnungsbehörden verwiesen. Ich musste also dann nochmals zur ermittelnden Polizistin,die damals meine "Selbstanzeige" angenommen hatte. Die erklärte dann, das (AFAIR) es nun in ihrem ermessen liegt. Sie sah davon ab, einen Strafzettel auszustellen (wären wohl um die 35EUR) gewesen und beließ es bei einer Belehrung- Auch in Zukunft mich nicht von einem Unfallort zu entfernen, und lieber gleich die Polizei zu holen.

  • Der Online-Stammtisch sei eröffnet.

    Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer. (Ari Stoteles)

  • Re: Re: Fahrerflucht ... was kommt da auf einen zu?


    boah auf jeden....



  • Dank schon mal an alle die hier normalen Informationsaustausch betreiben.



    Alle anderen können sich ja nen Thread mit dem Thema "ich wurde verunfallt und hasse die Welt" eröffnen. Is ja ätzend. Schön und gut dass man sich nich freut ne Beule ins Auto gedrückt bekommen zu haben, aber man muß ja nicht gleich seinen Frust an der restlichen Menscheit auslassen! :rolleyes: :mad:

    "Alles, das wert ist getan zu werden, ist auch wert für Geld getan zu werden" (Erwerbsregel)


    "Wer nicht meiner Meinung ist, ist sowieso selbst schuld und nicht so toll wie ich" ;-D

  • Machen wir es kurz.


    Wenn sie tatsächlich nicht bemerkt hat, dass sie das andere Fahrzeug beschädigt hat, fehlt ihr der Vorsatz. Ein strafbares unerlaubtes Entfernen liegt dann nicht vor.
    Dann bleibt es bei der (kostenpflichtigen) Verwarnung durch die Polizei, die bei 35€ liegt.


    Kann die StA nachweisen, dass sie es doch bemerkt hat (diese Frage wird sicher diskutiert werden, denn ab einer gewissen Schädigungsintensität ist es sehr unwahrscheinlich, dass man den Schaden nicht bemerkt), hängt die Höhe der Strafe von verschiedenen Faktoren ab.


    Vorstrafen, Schadenshöhe, Einkommen usw. spielen hier eine Rolle.
    Denkbar sind je nach diesen Faktoren eine Einstellung wg. Geringfügigkeit, Einstellung gegen Auflage, Strafbefehl mit Geldstrafe, Anklage usw...

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  • Es gibt bei unklarheiten ein entsprechendes Sachverständigen Gutachten welches die Aussage des Verursachers bestätigen oder aber auch widerlegen kann. Der Richter hält sich dann normalerweise an das Gutachten.


    Sollte herauskommen das hier Ermittlungsbehörden getäuscht wurden dann wird die Strafe natürlich empfindlich höher ausfallen.

  • Zitat

    Original geschrieben von webbiller
    Mir wurde gesagt, die Polizei wäre nicht berechtigt die Daten einfach so an den Unfallgegener weiterzugeben, wenn es eine polizeiliche Anzeige(Straftatbestands Fahrerflucht) und Halterermittlung gibt- das muss wohl immer über die Staatsanwaltschaft laufen. . Die Staatsanwaltschaft wird IMHO aber wegen Geringfügigkeit sofort einstellen und dem Unfallgegner bzw der Versicherung dann eure Kontaktdaten weitergeben, damit das ganze dann "zivilrechtlich" zwischen den Versicherungen/ Unfallpartnern ausgemacht wird.


    Das hab ich schon ganz anders erlebt: Bin auch mal einem beim Einparken draufgefahren. Im Grunde war nicht viel an der Karre, hab halt mit der Anhängerkupplung sein Kennzeichen zerdellt. Da das aber ein Oldtimer war und ich schon etwas stärker draufgefahren bin hätte mich nicht gewundert, wenn es mehr gewesen wäre. Hab dann die Rennleitung angerufen und denen die Sache geschildert. Die haben nach dem Kennzeichen gefragt und mir sofort den Halter des Fahrzeuges mitgeteilt, ich soll das selber mit dem regeln :confused:
    War schon ein bißchen erstaunt, wie einfach es ist, eine Halteradresse rauszufinden...
    Ende vom Lied war, daß das den Halter garnicht interessiert hat, der wollte nicht mal das Kennzeichen bezahlt haben :top:

  • azzkikr vs. fremdes Garagentor, da hab ich auch mal gedacht ab dafür.
    Resultat: Strafbefehl über 4600 DM und 7 Punkte. Danke.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

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