ZitatOriginal geschrieben von mgjbigmac
Und keine Diskussion über was man bemerken muß / sollte / kann.
Das ist aber die entscheidende Frage.
Wer nichts von einem Unfall bemerkt und sich entfernt, der handelt schon nicht vorsätzlich. Der Straftatbestand ist dann nicht erfüllt.
Die Frage wird also sein, wie glaubhaft es ist, dass der Zusammenprall nicht bemerkt wurde.
(Mir hat diese Woche übrigens auch irgendein leider unbekannter Mitbürger meinen linken Außenspiegel am nagelneuen Auto abgefahren ... ist immer ne sehr ärgerliche Sache ...)