o2 sperrt VoiceChats mit Festnetzrufnummern und stellt Uralttarife ein

  • Das Vorgehen von O2 ist mindestens ungeschickt, aber so ganz koscher sind auch diese Chat-Nummern im Festnetz nicht. Die Bundesnetzagentur definiert Ortsnetzrufnummern unter anderem so:

    Zitat

    Ortsnetzrufnummern sind Nummern für Dienste, die außerdem folgende Eigenschaften aufweisen:

    • Der Dienst ermöglicht den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz, d.h. abgehende und/oder kommende Verbindungen mit einem öffentlichen Telefonnetz.
    • Es handelt sich nicht um einen Premium Rate-Dienst. Die Anwahl der Rufnummer führt zu keinem Vertragsschluss über zusätzlich zur Verbindungsleistung kostenpflichtig erbrachte weitere Dienstleistungen. Der Angerufene erhält keine Auszahlungen und sonstige Gutschriften für eingehende Anrufe.
    • Der Dienst entspricht kommerziell nicht dem Angebot einer Betreiberauswahl.
    • Das Verfahren zur Rufnummernmitnahme gemäß § 46 TKG erfolgt im Rahmen des Portierungsdatenaustauschverfahrens für Ortsnetzrufnummern (vergleiche Abschnitt 8.4).
    • Die Rufnummern unterfallen der Betreiberauswahl und der Betreibervorauswahl nach § 40 TKG.
    • Ortsnetzrufnummern werden nicht verwendet, wenn durch die Nutzung der Rufnummer Massenverkehr zu erwarten ist, der Netzüberlastungen verursachen kann.


    Vor allem Punkt 2 und 6 lassen die Geschichte vielleicht in einem etwas anderen Licht erscheinen. Nichtsdestotrotz, das korrekte Vorgehen wäre sicherlich gewesen, bei der Bundesnetzagentur gegen die Betreiber dieser Chat-Rufnummern Beschwerde einzulegen.

    CU
    joschi

  • Der letzte Punkt ist ja wohl genau die Begründung von o2 für die Sperrung der Chat-Nummern.
    Was soll eigentlich der dritte Punkt bedeuten? Was ist ne Betreiberauswahl? :confused:

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

  • Zitat

    Original geschrieben von jockelomat
    Der letzte Punkt ist ja wohl genau die Begründung von o2 für die Sperrung der Chat-Nummern.


    Richtig, aber nur weil die Betreiber der Chatlines gegen eine Regel oder ein Gesetz verstoßen, darf o2 doch noch lange nicht "Selbstjustiz"ausüben und eigenmächtig bestimmte Ortnetzrufnummern sperren. Oder?
    Damit verstößt o2 nämlich meiner Meinung nach gegen die Auflagen der Bundesnetzagentur und das TK-Gesetz.


    o2 wirkt durch solches Vorgehen nicht gerade seriös...


    Und: Ich bin weder Betreiber noch Nutzer solche Chatlines!

  • Unter Massenverkehr ist in diesem Zusammenhang wohl noch am ehesten sowas wie "TED-Abstimmungen" über 0137 zu verstehen, wenn eine Rufnummer im Fernsehen ausgerufen wird und 10 Millionen Zuschauer gleichzeitig zum Telefonhörer greifen - hier steht wohl die Netzbelastung durch das Belegen und den Verbindungsaufbau (routing, signalisierung..) stark im Vordergrund.


    Dass die genannten Dienste davon miterfasst werden ist nicht sehr plausibel. Bin auch weder Fan noch Nutzer von derlei Diensten; andererseits stellt sich die Frage, wenn sowas (Limitierungen, Sonderbehandlungen gleich welcher Art) einreisst, ist die Einheitlichkeit des Rufnummernraums in Gefahr. An anderer Stelle, wo es eher fraglich ist und den Kunden unnötige Mehrkosten aufhalst (Stichwort: Arcor-PIA-Rufnummern von 069 auf 032 verschoben), wachen konkurrierende Netzbetreiber und BNetzA mit Argusaugen über die "richtige" Nutzung des geographischen Rufnummernraums. Wenn dieser aber in "gut" und "pfui" zerpflückt wird, herrscht scheinbar - vorerst - Schweigen im Walde.


    Gabs da nicht auch mal zweifelhafte Tarifierungen aus dem Umfeld gewisser Düsseldorfer Call-by-call-Anbieter, die eine einzelne Festnetznummer in Belgien oder auf den Niederländischen Antillen statt mit ihrem Auslandstarif mit einem Premium-Rate-Tarif bepreist hatten?


    jockelomat [EDIT]:
    Betreiberauswahl = call-by-call durch Kunden, Betreibervorauswahl entsprechend Preselection

    Dodge - Aus Freude am Tanken

  • Zitat

    jockelomat [EDIT]:
    Betreiberauswahl = call-by-call durch Kunden, Betreibervorauswahl entsprechend Preselection

    Danke. Hatte mit Google nur den §4 des TKG gefunden und nicht verstanden. :gpaul: Jetzt ergibt der für mich auch einen Sinn.
    Der dritte Punkt ist also die Rechtfertigung für die Sperre der CallingCard-Einwahlen. Interessant.


    Trotzdem bleibt es doch aber dabei, daß nicht o2 hier zu handeln hat, sondern die BNetzA. o2 könnte denen halt die entsprechenden Nummern anzeigen, wenn mit ihnen gegen daß TKG verstoßen würde.
    Erinnert etwas an die Youporn-Sperrung durch Arcor...

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

  • Wie kommt der Betreiber an so gute Telefonnummern ??? Die 040/808080 ist ja schon der Hammer! Aber 089/666666 ist der Brüller! :cool:


    Gruss, Keule

    Im Einsatz:
    Telekom: Congstar Prepaid
    Vodafone: 1&1
    E-Plus: blau.de
    o2: Loop mit Flatrate und Easy Money

  • Sagt mal stimmt es das T Mobile für solche Dienste dem Kunden was berrechnet? Habe da irgendwo was gelesen?!

  • Je nach deinem Tarif was Festnetzgespräche eben kosten, bei den Max Tarifen wäre es kostenlos, bei Relax gehts auf die Inklusivminuten, ...

  • Guck mal ich hab nämlich folgendes auf der Faq von partytelefon.de gefunden:


    Was kostet ein Anruf beim Partytelefon?
    Du bezahlst wenn du z.B. in Dortmund wohnst, nur den
    ganz normalen Citytarif. Mit verschiedenen Call-by-Call Vorwahlen
    ist das Partytelefon zudem besonders günstig zu erreichen.
    Am besten du hast eine Telefon Flatrate ins deutsche Festnetz,
    dann kostet dich der Anruf überhaupt nichts. Aufpassen sollten
    Teilnehmer welche eine Flatrate der T-Com gebucht haben, denn
    hier gilt ein Zuschlag von 0,002 Cent bei Anrufen zum Partytelefon.

  • Zitat

    Original geschrieben von EifelMarc
    Zuschlag von 0,002 Cent


    Der Zuschlag ist natürlich hundertmal so hoch. :D

    immer noch mit Multisims im Telekom-Netz unterwegs

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