Das Vorgehen von O2 ist mindestens ungeschickt, aber so ganz koscher sind auch diese Chat-Nummern im Festnetz nicht. Die Bundesnetzagentur definiert Ortsnetzrufnummern unter anderem so:
ZitatOrtsnetzrufnummern sind Nummern für Dienste, die außerdem folgende Eigenschaften aufweisen:
- Der Dienst ermöglicht den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz, d.h. abgehende und/oder kommende Verbindungen mit einem öffentlichen Telefonnetz.
- Es handelt sich nicht um einen Premium Rate-Dienst. Die Anwahl der Rufnummer führt zu keinem Vertragsschluss über zusätzlich zur Verbindungsleistung kostenpflichtig erbrachte weitere Dienstleistungen. Der Angerufene erhält keine Auszahlungen und sonstige Gutschriften für eingehende Anrufe.
- Der Dienst entspricht kommerziell nicht dem Angebot einer Betreiberauswahl.
- Das Verfahren zur Rufnummernmitnahme gemäß § 46 TKG erfolgt im Rahmen des Portierungsdatenaustauschverfahrens für Ortsnetzrufnummern (vergleiche Abschnitt 8.4).
- Die Rufnummern unterfallen der Betreiberauswahl und der Betreibervorauswahl nach § 40 TKG.
- Ortsnetzrufnummern werden nicht verwendet, wenn durch die Nutzung der Rufnummer Massenverkehr zu erwarten ist, der Netzüberlastungen verursachen kann.
Vor allem Punkt 2 und 6 lassen die Geschichte vielleicht in einem etwas anderen Licht erscheinen. Nichtsdestotrotz, das korrekte Vorgehen wäre sicherlich gewesen, bei der Bundesnetzagentur gegen die Betreiber dieser Chat-Rufnummern Beschwerde einzulegen.