o2 sperrt VoiceChats mit Festnetzrufnummern und stellt Uralttarife ein

  • Du wuerdest einfach zu den Nummern nicht mehr durchkommen, wenn sie gesperrt -- hoppla, begrenzt -- wuerden.

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

  • Zitat

    Original geschrieben von unze
    Ich habe persönlich nichts dagegen, wenn sie solche Chats sperren, aber dann sollen sie es konkret benennen, wie es Osnatel z.B. tut.

    http://www.osnatel.de/pdf/Kl_nationale_Servicerufnummern.pdf


    Allerdings heißt es in dem pdf ja auch: "Die Auflistung ist unverbindlich und nicht Bestandteil des Vertrages. Sie kann jederzeit ergänzt und geändert werden."


    Wirkliche Sicherheit hat man ja auch hier nicht.

    ***21 Jahre o2***

  • Zitat

    Original geschrieben von stefan_bs
    Teltarif.de berichtet heute über einen vergleichbaren Streitfall mit Gerichtsverhandlung.

    Wenn ichs richtig verstanden habe, dann besagt das Urteil "eine Festnetznummer ist eine Festnetznummer ist eine Festnummer". :D
    Im uebertragenen Sinne wuerde das doch heissen, dass o2 kein Recht hat, bestimmte Festnetznummern anders zu behandeln (zu sperren in diesem Fall) als andere, oder?

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

  • Mit dem Sperren wäre ich mir da nicht so sicher, ich glaube schon das die Netzbetreiber/Provider ein Recht haben diverse Nummern zu sperren.


    Nur bei der Begründung sollte man dann etwas vorsichtig sein.


    Wenn Sie es einfach berechnen, gäbe definitiv mehr Ärger.



    Gruß


    Daniel

  • telmu.de


    § 46 TKG,
    Rufnummernübertragbarkeit, europäischer Telefonnummernraum
    (1) 1 Betreiber öffentlich zugänglicher Telefonnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass Teilnehmer ihre Rufnummer unabhängig von dem Unternehmen, das den Telefondienst erbringt, wie folgt beibehalten können:
    1. im Falle geographisch gebundener Rufnummern an einem bestimmten Standort und
    2. im Fall nicht geographisch gebundener Rufnummern an jedem Standort.
    2 Die Regelung in Satz 1 gilt nur innerhalb der Nummernräume oder Nummerteilräume, die für einen Telefondienst festgelegt wurden.
    3 Insbesondere ist die Übertragung von Rufnummern für Telefondienste an festen Standorten, zu solchen ohne festen Standort und umgekehrt unzulässig.
    (2) Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit müssen sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit entsprechend Absatz 1 beibehalten können.
    (3) 1 Dem Teilnehmer können nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. 2 Das Gleiche gilt für die Kosten, die ein Netzbetreiber einem Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit in Rechnung stellt. 3 Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Abs. 2 bis 4.
    (4) Betreiber öffentlicher Telefonnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass alle Anrufe in den europäischen Telefonnummernraum ausgeführt werden.


    Damit hat kein Anbieter das Recht eine Rufnummer aus der Festnetzsparte zu sperren bzw. den "Zugang zu begrenzen".
    Die Bundesnetzagentur legt eindeutig fest, dass es sich bei 030 und 0231 usw. Vorwahlen um Festnetznummern handelt. Damit können Anrufe zu diesen Rufnummern auch nicht mit erhöhten Preisen abgerechnet werden.
    Welche Telefonanlagen am Ende der Leitung stehen hat nichts mit der Regulierung zu tun.


    O2 gibt laut teltarif öffentlich zu (siehe http://www.teltarif.de/arch/2008/kw10/s29127.html ), den Zugang zu bestimmten Rufnummern zu limitieren.
    Nach meinem persönlichen Ermessen Verstößt der Anbieter damit gegen geltendes Recht.

  • Eine Frage stellt sich mir bei dieser Problematik. Wieviel Prozent der Mobilfunkkunden nützen diese Angebote über die Maßen hinaus!?
    Ist das nicht ein sehr kleiner Prozentsatz den ein Flatanbieter halt wegstecken können muß...?


    Gruß


    Tobias

    ***21 Jahre o2***

  • Eben. Dass eine Flatrate zu starkem Gebrauch derselben einlaedt, sollte doch auch o2 klar sein. Wenn sie das nicht verknusen koennen, sollen sie halt keine Flats anbieten und sich dann halt ohne am Markt behaupten. :rolleyes:
    Aber so eine Aktion ist doch mal wieder typischer o2-Humbug! :flop:

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

  • Speerspitze der Verbraucher


    Übertragen wäre es wohl vergleichbar, Mc Donalds bietet ein Getränke- Refill für alle Getränke an.
    Lässt aber nur das Mineralwasser im üblichen Maß aus der Zapfanlage sprudeln, Limonade, Cola usw. werden jedoch an der Zapfstation künstlich im Fluss gemindert, dass man letztlich für ein Becher eine 1/4 Std. bräuchte.
    Da wäre der Aufruhr ziemlich groß!!


    O2 regelt das wohl auch auf die selbe Art.


    Obwohl ich keinen der genannten Dienste nutze, hoffe ich, dass o2 mit diesen fast schon als Taschenspielertricks zu bezeichnenden Geschäftsgebaren, nicht erneut unbehelligt durchkommt! :mad:

    "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin

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