Wohnung voller Schimmelpilze- wie geht man da beim Vermieter vor

  • Das Problem: 2003 sind wir hier in der Wohnung einer großen Wohnungsbaugesellschaft eingezogen.


    Nach ca. 3 Jahren bildete sich Schimmel hier und da. Anfänglich haben wir es immer entfernt (zB schimmelentferner),aber seit 1,5 Jahren wird es nervig, da nach ca. 1 Monat alles wieder da ist, wirklich ganze Wand ist schimmelig. Und das in jedem Zimmer! Jetzt ist sogar seit ca. 6 Monaten die Decke auch massig betroffen.


    Das Problem: wir haben auch Nachwuchs. Und schimmel ist ja da nicht so gut.


    Ja, hatten Bange, ob wir es dem Vermieter sagen sollen und zudem hört man ja auch öfters, dass die Vermieter eiegntlich nur sagen "Falsches Heizen,etc.", um da nix sanieren zu müssen.


    Wie gehe ich da also vor, welche Rechte habe ich und was kann der Vermieter gegen mich im Schlimmstenfall machen.


    Das Problem ist auch, dass anscheinend die Fenster nicht so dicht sind, da das Zimmer im Winter bei voller Heizung nie über 19 Grad warm wird! Und wenn man die Heizung ausschaltet wird es prompt wieder kalt so bei ca. 15-16 Grad.


    (PS, ich habe mir die anderen Threads schon gelesen, aber das ist etwas anders)

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  • So schlimm hatte ich es in meiner alten Wohnung nicht aber ich würde dir folgendes raten wenn es nicht aus beruflichen Gründen etc. diese Wohnung sein muß : Zieh aus.
    Das Problem ist das ich zum Beispiel beim Umzug gemerkt habe das du auch einen Großteil der Möbel wegwerfen kannst. Ein Schrank hatte ne echt unansehliche Rückwand.Wer rückt schon seine Schränke alle paar Wochen ab um das zu kontrollieren? Bei manchen Möbeln siehst du das dann nicht und schleppst dir den Schimmel quasi mit in die nächste Wohnung.
    Welche Rechte du konkret hast kann ich dir nicht sagen aber die durchzuboxen werden ihre Zeit brauchen und das würde ich meiner Gesundheit nicht antun.

    O zwei - oh weih

  • Hallo,


    du hast doch sicher einen Hausverwalter? Diesen hättest du schon längst informieren sollen und ihm die vom Schimmel befallenen Stellen zeigen sollen.


    Du solltest so schnell es geht die WG informieren.


    Hoffe doch du hast richtig geheizt und gelüftet, ...


    Gruß,
    -T.

  • 1. Schimmelbefall ist meldepflichtig, also auf jeden Fall den Vermieter informieren!
    2. Schimmelpilze sind in der Regel nicht ausschliesslich auf "falsches" Wohnverhalten zurückzuführen, sondern meist auf Baumängel zu deren Beseitung der Vermieter und nicht der Mieter verpflichtet ist! Mir sind Fälle bekannt (Altbau), wo alles Lüften nichts hilft, d.h. der Vermieter sollte im Interesse der Gesundheit der Mieter eine Lüftungsanlage einbauen und den Schaden beseitigen, denn der Mieter kann nicht gezwungen werden zum Fenster raus zu Heizen um die Schimmelpilze doch nicht in den Grifff zu bekommen - auch wenn der Vermieter dies meist nicht wahrhaben will...
    3. Im Zweifelsfall hilft eine Rechtsberatung beim Mieterverein!


    Edit: Nicht vergessen die Schäden zu dokumentieren bevor man versucht sie selbst zu beseitigen. Das sollte man sich übrigens bei jedem Umzug zur Gewohnheit machen, gleich am Anfang alles fotografisch festhalten um im Streitfall Beweise in der Hand zu haben...

  • Achja, ist ein Altbau aus den 60er Jahren...Hausverwalter? Nein, da muss man es zentral melden (die sind nur in Bonn tätig und haben da auch ihre Häuser)

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  • Zitat

    Hoffe doch du hast richtig geheizt und gelüftet,


    Das ein oder andere sollte man vorher schon lesen.
    Es wird trotz heizen nicht wärmer als 19 Grad u. Fenster sind undicht.



    TE@
    Allein w/Heizung hätte schon längst der Vermieter informiert
    werden sollen, von undichten Fenstern ganz zu schweigen.


    Wie sieht es denn bei den Nachbarn aus, kämpfen die mit ähnlichen
    Problemen?


    Kann eigentlich nicht verstehen, wie man das jahrelang erträgt.


    GP

  • Kann der Vermieter uns rausschmeissen oder uns drängen, dass wir das selber sanieren müssen?
    (Was passiert, wenn der Vermieter da nix machen will? Experten rufen und begutachten und dann vor Gericht? das dauert ja Jahre, oder?)

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  • s.o.


    Nein, es ist die Pflicht des VERMIETERS, wie ich schon sagte...


    Beratung zu Rechtsfragen gibt es beim örtlichen Mieterverein, ein Rechtsstreit lohnt aber nur wenn Du schon eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hast, nachträglich geht das nicht mehr.


    Eine schnelle Lösung bietet wohl nur ein Umzug in eine andere Wohnung :(


    (Kannst mir auch gerne PN schicken)

  • Mein Tipp:


    Sucht euch in Ruhe eine neue Wohnung (natürlich ohne Schimmelbefall) - zusätzlich und ab sofort würde ich die Miete mindern, dies ist auf jeden Fall gerechtfertig wenn der Schimmelbefall solche Ausmasse angenommen hat!!!


  • a) Fenster + Heizung informiert, der Typ hat das Fenster nur etwas hochgestellt, aber sonst hatten die nix gemacht.


    b) Nachbars Wohnung wurde beim Einzug komplett fachmännisch renoviert und einiges mehr. Was da drin nun los ist, weiß ich leider nicht.


    c) Ertragen habe ich es irgendwie...irgendwie ist dabei auch Angst da im Spiel, dass man rausgeworfen wird

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