Postbank Thread: News, Infos, Änderungen, Fragen usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Also ich denke dass wenn jemand was "lebenslang" und "dauerhaft" anbietet nicht vor hat -von sich aus- zu kündigen. Diese Botschaft durch ein ordentliches Kündigungsrechts auszuhebeln gleicht einem Lockvogelangebot und wäre wettbewerbswidrig zugleich.


    Das Recht auf eine ordentliche Kündigung besteht meiner Meinung nach immer. Im übrigen ist der Begriff "Lebenslang" auch weitestgehend definiert. Eine Lebenslange Haftstrafe z.B. umfasst normalerweise "nur" 15 Jahre auch wenn die allermeisten Häftlinge dann noch leben. Im Endeffekt lässt sich festhalten, das hier wohl ein Gericht eine Entscheidung treffen muss, sofern die Bank die Konten tatsächlich ordentlich kündigt.

    Die globale Erwaermung verursacht stark statistisch variierende thermale Kontraktionen, welche wiederum temperaturinduzierte Bewegungen hervorruft, deren Reibungskoeffizienten zu Adhaesion am Plastikteilen fuehren kann...

  • Die entscheidende Frage ist halt was stand in den zugrundeliegenden AGBs bei Vertragsabschluß, welche der Kunde akzeptiert hat? Hinzu kommt noch, wurden diese im Laufe der Zeit geändert und der Kunde hat die Ànderungen akzeptiert indem er diesen nicht widersprochen hat? Werden ja vielfach ungelesen akzeptiert.Was vollmundig in Werbe- prospekten versprochen wird und das was dann bei Vertagsabschluß unter Zugrundelegung der AGB herauskommt muß nicht unbedingt identisch sein. Entscheidend ist halt was hat man unterschrieben, auch wenn man das Kleingedruckte nicht gelesen hat. Die Erfolgsausichten die man bei einer juristischen Auseinandersetzung hätte sind sehr schwer einzuschätzen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Also mich stört mittlerweile heftigst dieses "aus Kulanzgründen" und es reisst mich, da noch einmal auf "Nachbesserung" zu bestehen.


    Die letzten Kommentare von bernbayer sind in diesem Zusammenhang absolut erschreckend und ich kann das nur einer prinzipien- und schamlosen "Was-schert-mich-mein-Geschwätz-von-gestern" Generation zuordnen (ich oute mich hier mal als alter Sack).


    Bei einem kurzen Kontakt mit Tchibo in dieser Sache zeigte sich die Hotline dort informiert und empfahl gleich die Postbank zu kontaktieren und man bekäme dann die alten Konditionen wieder.


    Ob es jetzt irgendwo ein "offizielles" Statement von Tchibo gibt, konnte man mir nicht sagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von surfkiller20
    Im Endeffekt lässt sich festhalten, das hier wohl ein Gericht eine Entscheidung treffen muss, sofern die Bank die Konten tatsächlich ordentlich kündigt.


    Das sowieso. ;)


    Ich denke in erster Linie wird man sich mit dem Kaufargument beschäftigen müssen -entscheidet sich ein Kunde für dieses Konto weil es wie jedes andere gekündigt werden kann und wieso hat die Postbank nicht ein 2-Jahres-kostenloses Konto angeboten -welches alle 2 Jahre aktiv verlängert werden muss?

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Entscheidend ist halt was hat man unterschrieben, auch wenn man das Kleingedruckte nicht gelesen hat.


    Naja, das stimmt so auch nicht! Wie oft erleben wir (leider dennoch zu selten) das ganze Passagen der AGBs von Gerichten gekippt werden weil sie eben eine unverhätnismäßige Benachteiligung des Kunden darstellen? Hier sehe ich das genau so -ein lebenslanges Versprechen durch lausige 4 Wochen oder so ordentliche Kündigungsfrist auszuheblen.

  • Zitat

    Original geschrieben von perrry1
    Also mich stört mittlerweile heftigst dieses "aus Kulanzgründen" und es reisst mich, da noch einmal auf "Nachbesserung" zu bestehen.


    Es geht sogar juristisch noch besser: Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht... :cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von perrry1
    Also mich stört mittlerweile heftigst dieses "aus Kulanzgründen" und es reisst mich, da noch einmal auf "Nachbesserung" zu bestehen.
    ...


    Lass es lieber ... oder anders formuliert: Warum willst Du Dir das antun?


    Am Ende dürfte es für Dich keine (praktische) Bedeutung haben, aus welchen Gründen die Postbank Dir eine Zusage macht. Juristisch formuliert: Ich halte es für zweifelhaft, ob Du beschwert bist.


    Die Formulierung der PB dürfte einen anderen Hintergrund haben:
    Sie will keine verbindliche Aussage treffen, auf die sich andere Kunden berufen könnten ... denn Kulanzentscheidungen betreffen in aller Regel nur den Einzelfall. So hält sich die PB die Türen offen.

  • Postbank-Tchibo-Kunden: eine marginale Größe - ?


    Frank:
    Gibts die 'Beschwer' denn nicht nur im ÖR?


    übrigens soll die Postbank gem. einer Pressemitteilung (die ich aktuell nicht zur Hand habe, EDIT: Link gefunden:
    https://www.postbank.de/postba…formation_2008_10594.html)
    von 2008 in ebenjenem Jahr über Tchibo 41000 treue Neukunden gewonnen haben. ;)


    Wenn man annimmt dass im Jahr davor und danach noch weitere Aktionen stattfanden und diese Zahl somit verdreifacht, käme man auf 123000 Kunden.


    In Beziehung gesetzt zu den ca. 14 Millionen Postbank-Kundenverhältnissen von heute ist das weniger als 1 %.


    Wenn von den zitierten 14 Mio. Kundenverhältnissen nur 5 Millionen Girokonten sind, dann sind es ("worst case", allerdings nur ingenieursmäßig betrachtet) bescheidene 2,46 %.


    Das bedeutet, bei 97,54 % der Konten kann die Postbank wohl durchregieren wie gewünscht, d.h. weg von der Kostenlos-Kultur. Dass dabei einige Kunden verloren gehen werden, und dennoch den gewünschten Effekt nicht neutralisieren werden, haben die (Chef-)Ökonomen an Bord sicher vorausberechnet.


    Wenn also die besagten 0,8 % bis 2,5% Tchibo-Kooperationskunden ihre Konditionen behalten dürfen, macht das "das Kraut nicht fett" (oder vielmehr: mager).

  • Re: Postbank-Tchibo-Kunden: eine marginale Größe - ?


    Zitat

    Original geschrieben von iStephan
      Frank:
    Gibts die 'Beschwer' denn nicht nur im ÖR?


    Nö.



    Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    ...
    Wenn also die besagten 0,8 % bis 2,5% Tchibo-Kooperationskunden ihre Konditionen behalten dürfen, macht das "das Kraut nicht fett" (oder vielmehr: mager).


    Das sehe ich auch so. Zeigt man sich in Sachen Tchibo "kulant", hat man sich ein Fettnäpfchen in Wannengröße vom Hals geschafft, ohne dass es wirklich weh tut.


    Wenn sich danach noch die eine oder andere Baustelle zeigt (mgl. Buhl), die weitaus kleiner sein dürfte, kann man die Kulanzentscheidung anpassen, ohne der breiten Masse einen Angriffspunkt zu geben.


    Weil ich davon ausgehe, dass die Tchibo-Angelegenheit geregelt werden soll, ohne die (anderen) Pferde scheu zu machen, dürfte es für die Tchibo-Klientel wohl mehr als nur glatt laufen. Dieses Thema ist aus meiner Sicht durch.


    Wer in anderer Konstellation (Buhl o.ä.) ist, wird sich beeilen müssen. Ist Tchibo erst einmal endgültig beerdigt und hat sich der Tross nach der Trauerfeier aufgelöst, dürfte nix mehr zu holen sein.

  • Macht nichts fett, aber die Kommunikation und die vorsätzlichen Täuschungen bzw. Ungleichbehandlungen sind einfach inakzeptabel.

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