ZitatOriginal geschrieben von scaleon
Also ich denke dass wenn jemand was "lebenslang" und "dauerhaft" anbietet nicht vor hat -von sich aus- zu kündigen. Diese Botschaft durch ein ordentliches Kündigungsrechts auszuhebeln gleicht einem Lockvogelangebot und wäre wettbewerbswidrig zugleich.
Das Recht auf eine ordentliche Kündigung besteht meiner Meinung nach immer. Im übrigen ist der Begriff "Lebenslang" auch weitestgehend definiert. Eine Lebenslange Haftstrafe z.B. umfasst normalerweise "nur" 15 Jahre auch wenn die allermeisten Häftlinge dann noch leben. Im Endeffekt lässt sich festhalten, das hier wohl ein Gericht eine Entscheidung treffen muss, sofern die Bank die Konten tatsächlich ordentlich kündigt.