Postbank Thread: News, Infos, Änderungen, Fragen usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    wie konnte man 2008 in Betracht ziehen - und dann auch entsprechend handeln, indem man einen Brief mit einer Anfrage an die PB aufsetzt - , dass das Konto dauerhaft kostenlos sein würde, wenn es die Postbank gar nicht in der Werbung versprochen haben soll?! :confused:


    Wohl gerade weil es nirgends stand, damit man weiß wie die PB es in Zukunft handhabt.

  • Danke! - wobei ich inzwischen glaube, dass winniepuuh es weiter oben ganz gut getroffen hat:


    ".. suggeriert durch bestimmte Foreneinträge...." :rolleyes: :mad: ;)


    Zitat

    (..)in den AGB keine zeitliche Angabe zu finden war, hatte man es irgendwie als "dauerhaft" verstanden, suggeriert durch bestimmte Foren.
    (..)
    Meiner Meinung nach ist das Wort "dauerhaft" erst in den letzten Monaten so wichtig geworden.

    (eig. Hervorheb.)

  • DanielB:


    Danke!
    wobei mir dazu noch 2 Dinge einfallen:
    - das Eröffnungsschreiben der Tchibo-Aktion beinhaltete einen Passus, man solle sich nicht irritieren lassen von den beigelegten Prospekt-Materialien mit Preisverzeichnis, AGB usw., diese seien die kostenpflichtigen Standard-Konditionen der Post, bei mir würden aber dennoch die Tchibo-Konditionen gelten. Sinngemäss: "Lassen Sie sich von dem anderen Text nicht verwirren".


    Also es wurde ein Hinweis gegeben, dass Verwirrungspotential besteht. Genau wie in deinem Fall lagen also die Prospekte mit dem unpassenden Preisverzeichnis bei. Zusätzlich wurde aber eben ausdrücklich auf diesen "Fehler" hingewiesen. War das bei dir also zunächst nicht der Fall?


    Was sagt deine Erinnerung dazu, war in den Werbe-Grafiken am Bildschirm das Wort "dauerhaft" auch schon beim "Kostenlos" dabeigestanden?

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
      DanielB:


    Danke!
    wobei mir dazu noch 2 Dinge einfallen:
    - das Eröffnungsschreiben der Tchibo-Aktion beinhaltete einen Passus, man solle sich nicht irritieren lassen von den beigelegten Prospekt-Materialien mit Preisverzeichnis, AGB usw., diese seien die kostenpflichtigen Standard-Konditionen der Post, bei mir würden aber dennoch die Tchibo-Konditionen gelten. Sinngemäss: "Lassen Sie sich von dem anderen Text nicht verwirren".


    Also es wurde ein Hinweis gegeben, dass Verwirrungspotential besteht. Genau wie in deinem Fall lagen also die Prospekte mit dem unpassenden Preisverzeichnis bei. Zusätzlich wurde aber eben ausdrücklich auf diesen "Fehler" hingewiesen. War das bei dir also zunächst nicht der Fall?


    Ja, so war das zunächst auch. Damit wollte ich mich aber nicht zufrieden geben und habe darauf bestanden dass man es mir schriftlich bestätigt. Mit dieser Bestätigung war ich aber nicht einverstanden (weil z.B. dort der kostenfreie Dispo nicht erwähnt wurde), und habe dann nochmal hingeschrieben und daraufhin ein Schreiben erhalten in dem alle Eigenschaften des BUHL Kontos nochmal aufgeführt wurden. Dieses Schreiben habe ich irgendwann im Verlauf des Threads auch schon gepostet.


    Zitat

    Was sagt deine Erinnerung dazu, war in den Werbe-Grafiken am Bildschirm das Wort "dauerhaft" auch schon beim "Kostenlos" dabeigestanden?


    Dazu kann ich ehrlich nichts sagen, da müsste ich lügen. Die Fixierung auf das Wort dauerhaft gibt es ja erst seit August 2016. Bin mir aber schon sicher dass irgendwo was in der Art erwähnt wurde, vielleicht auch anders formuliert "dauerhaft ohne Grundgebühr" oder sowas. Hätte es sowas nicht gegeben hätte ich das Konto nicht abgeschlossen - da ich damals auf der Suche nach einem langfristig kostenlosen Zweitkonto war und das möchte ich ja nicht alle paar Monate wechseln.

  • Ja danke , :top:


    und entschuldige bitte, wenn ich insistiert habe - du hattest ja bereits geschrieben, dass deine Erinnerung nach sovielen Jahren auch nicht mehr genau ist.


    Übrigens hatte auf TT um 2008 herum ja eine intensive Diskussion der Angebote stattgefunden.
    User "tkleyman" ist nicht zufällig noch hier unterwegs? :)
    Er hat IIRC damals ziemlich klar Stellung bezogen zu den Eigenschaften des PB-Kontos.
    Vielleicht kann er näheres zu der damaligen Aktion sagen.

  • Hier im familiären Kreis zwei kürzlich erhaltene Antworten nach entspr. Anfrage:
    - Tchibo: weiterhin keine Kontoführungsgebühr
    - Buhl: KK Gold + 500 € Dispo weiterhin kostenfrei (Thema Kontoführungsgebühr wurde nicht angefragt, da ohnehin nicht relevant aufgrund entspr. Eingangshöhe)

  • Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    - Buhl: KK Gold + 500 € Dispo weiterhin kostenfrei (Thema Kontoführungsgebühr wurde nicht angefragt, da ohnehin nicht relevant aufgrund entspr. Eingangshöhe)


    Wurde einfach ein Widerspruch gegen die AGB einlegt oder speziell die Konditionen "Visa gold kostenlos" und "500€ Dispo" angesprochen?

  • Zitat

    Original geschrieben von DanielB
    ich kann mich nicht mehr zu 100% erinnern - soweit ich weiß war es so, dass auf der BUHL Seite bestimmten Faktoren beworben wurde (Keine Gebühr auch ohne Mindesteingang, zonsfreier Dispo bis 500 Euro, etc.), dieim Eröffnungsschreben nicht erwähnt wurden.

    So ist es. Die BUHL-Sonderkonditionen wurden außer in den Websites/Werbegrafiken gar nirgends bestätigt: Nicht im Antrag integriert, nicht in Eröffnungsunterlagen eingebaut. Nur die individuellen Bestätigungsschreiben auf nach Nachfrage/Reklamation weisen diese aus.


    So kenn ich eine Person, die hat in ihrem Bestätigungsschreiben nur stehen "VISA Card GOLD entgeltfrei", aber nicht den Zusatz der kostenlosen Bargeldverfügung weltweit, die all die Jahre trotzdem funktionierte, zum 1.11. aber komplett entfallen soll nach Prüfung/Beschwerde diese Monate. Ausland geht auch nicht mehr, da dies nicht mit GOLD geht, sondern nur mit Standard VISA. (theoretisch, prakitsch höchstwahrscheinlich ohne Auswirkungen)
    Und wie schon zuvor erwähnt, eine Postbankmitarbeiterin ohne Bestätigungsschreiben kassierte von ihren Kollegen die endgültige insgesamte Kündigung bereits.


    Ergo:
    Die PB nimmt es wirklich sehr genau und wortwörtlich, wem was wann bestätigt wurde, und bestätigt nur das Nötigste, und das auch nur noch auf Kulanz auf unbestimmte Zeit, insbesondere keinesfalls mehr dauerhaft/ für die gesamte Vertragslaufzeit.

  • Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Speziell angesprochen über die telefon. Select-KB


    Dann aber nochmals alles schriftlich bestätigt?

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