Postbank Thread: News, Infos, Änderungen, Fragen usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Die PoBank kann jedes 'dauerhaft kostenlose' Konto einfach kündigen, wenn sie will.

    Korrekt!
    Warum macht sie das dann konsequent nicht im Stillen, Stück für Stück, Häppchen für Häppchen, Monat für Monat?


    Denn...

    Zitat

    Original geschrieben von amerin
    wie schon gesagt, hätte die Postbank Selbstbewusstsein gezeigt, hätte sie das mit Änderungskündigungen zum 31.10.2016 durchgezogen für die paar wenigen Sonderkunden aus Aktionen, im relativen Vergleich zu der normal zahlenden Kundschaft der PB.



    Egal was man von der Targobank hält, aber die ist ein gutes Beispiel, was vorbildlich im Marken- und Kundenportfolio Marke für Marke und Kundengruppe für Kundengruppe Stück für Stück anstatt Alles auf Einmal aufräumen heißt. :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Louvain dass die PoBank ein Konto (mit Ausnahme des kürzlich eingeführten Basis-Kontos, doch darum geht es hier nicht) jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Monaten unter Hinweis auf §19 der AGB kündigen kann. Diese Kündigungsmöglichkeit hat sie bei Tchibo-Konten, Buhl-Konten, Was-weiß-ich-für-Sonderaktions-Konten und natürlich auch bei Normalo-Konten. Kein PoBank-Kunde kann sein vermeintliches Recht auf Fortführung eines kostenlos zu führenden Girokontos bei irgendeiner Stelle einfordern oder gar einklagen.


    Einzige Ausnahme aus meiner Sicht:
    Der Kunde verfügt über ein einziges Konto, welches die Postbank führt. Dieses Konto kann die Postbank wegen Basiskonto-Verpflichtung nicht kündigen, sofern der Kunde darauf besteht.
    Falls die Postbank dieses _lebenslang_ kostenlose Konto (z.B. Tchibo) wegen Hinweis des Kunden auf sein Basiskonto-Recht in irgendein anderes Kontomodell umwandelt ("Basiskonto- Gebührenmodell etc.), kann sich die Postbank warm anziehen, wenn sie an den richtigen Kunden gerät.

  • Ich sehe das anders als Louvain. Welchen Sinn sollen Befristungen aber auch unbefristete Konten/Verträge usw haben, wenn sie mit einer Frist von 2 Monaten jederzeit gekündigt werden können? "Dauerhaft kostenlos" wird wohl jeder Jurist so verstehen, dass die Bank von sich aus (!) niemals kündigen wird. Und warum sollte eine Klage keinen Erfolg haben? Die Kunden haben sich eben für diese Bank entschieden weil das Konto "dauerhaft kostenlos" ist und nicht nur etwa nur "kostenlos" wie bei anderen Banken.

  • Ganz richtig. Die obigen Argumente von Louvain und amerin laufen letztlich auf einen gewissen Zynismus hinaus, wonach die Bank ohnehin machen könne was sie will und sogar über dem Gesetz stehe. (Anomie).


    Die Aktivitäten der Verbraucherzentralen beweisen aber das Gegenteil. Und wenn im Wettbewerb gewisse Aussagen getroffen werden - der Mund voll genommen wird - dann ist es nicht abwegig zu erwarten, dass die Bank sich auch dran halten wird. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    "Dauerhaft kostenlos" wird wohl jeder Jurist so verstehen, dass die Bank von sich aus (!) niemals kündigen wird.


    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es gibt vielerlei Gründe, warum eine Bank ein Konto kündigen kann – ganz unabhängig davon, ob das Konto kostenlos geführt wird oder nicht. Neben Fällen von Kontenmissbrauch sind es vor allem auch wirtschaftliche Gründe, verursacht etwa durch fehlende Umsätze seitens des Kunden, die zu einer Kündigung seitens der Bank führen können. Ein Konto kann nur so lange „dauerhaft kostenlos” geführt werden, wie es überhaupt existiert.


    Edit: Quoting eingefügt.

  • Ich denke, man muss hier zwischen den Gründen für eine Kündigung unterscheiden.
    Baut der Kunde Mist mit seinem Konto, kann die Bank stets kündigen.


    Wenn jedoch ein Konto mit "lebenslang kostenlos" verkauft wird, dann besteht IMHO kein Kündigungsrecht mit der Begründung, dass man nun keine Lust mehr auf kostenlose Konten hat. Dies impliziert auch, dass die Bank bei jeder Kündigung eines solchen Kontos einen guten Grund nennen muss, auch wenn Sie dies untergeordnet in irgendwelchen versteckten Paragraphen eigentlich nicht müsste. Ansonsten müsste sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass die Kündigung aus der eben angesprochenen Unlust auf kostenlose Konten beruht und dies wird nicht statthaft sein.


    Von daher werden wohl nicht nur die Verbraucherzentralen ganz genau hinsehen, wenn es zu Kündigungen solcher Konten kommt.


    Aber die Buhl-Kunden betrifft das eh nicht. Denn die haben kein dauerhaft und kein lebenslang.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Aber die Buhl-Kunden betrifft das eh nicht. Denn die haben kein dauerhaft und kein lebenslang.


    Ein dauerhaft haben sie schon. Nicht laut den Aktionsbedingungen, aber warum wurde sonst einem Kunden genau dies für das Buhl Konto schriftlich zugesagt wenn es nicht für alle Buhl Kunden gelten würde?

  • Ich habe genau dieses besagte Schreiben damals auch angefordert und bekommen.
    Wortwörtlich wird da zugesagt, dass das Konto während der Vertragslaufzeit kostenlos ist.


    Das ist etwas entscheidend anderes als "lebenslang" oder "dauerhaft".

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Es gibt vielerlei Gründe, warum eine Bank ein Konto kündigen kann


    ...aber keinen plausiblen um ein "dauerhaft kostenloses" Konto zu kündigen. Immer vorausgesetzt der Kunde hat sich nichts zu schulden kommen lassen. Abgesehn davon, wie oft kündigt denn eine Bank von sich aus -wenn es nie Probleme gab? Ich kenne keine einzige! Insofern steht hier eine Art Betrug im Raum, denn man ködert Leute mit Konditionen die man gar nicht einhalten kann und will.


    P.S. Man könnte viele Beispiele aus dem Alltag nehmen die ähnlich gelagert sind, z.B. die Glücksspirale. Da wird auch mit "ein Leben lang" -Rente geworben. Würden Gerichte also bei der Postbank weich werden, käme eine Lawine auf sie zu mit dem Ergebnis dass es am Ende vielleicht die gesetzliche Rente nicht mehr gibt.... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Ich denke, man muss hier zwischen den Gründen für eine Kündigung unterscheiden.
    Baut der Kunde Mist mit seinem Konto, kann die Bank stets kündigen.


    Wenn jedoch ein Konto mit "lebenslang kostenlos" verkauft wird, dann besteht IMHO kein Kündigungsrecht mit der Begründung, dass man nun keine Lust mehr auf kostenlose Konten hat. Dies impliziert auch, dass die Bank bei jeder Kündigung eines solchen Kontos einen guten Grund nennen muss, auch wenn Sie dies untergeordnet in irgendwelchen versteckten Paragraphen eigentlich nicht müsste. Ansonsten müsste sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass die Kündigung aus der eben angesprochenen Unlust auf kostenlose Konten beruht und dies wird nicht statthaft sein.


    Von daher werden wohl nicht nur die Verbraucherzentralen ganz genau hinsehen, wenn es zu Kündigungen solcher Konten kommt.


    Vorweg: Ich bin kein Jurist, aber ich lese vor Abschluss eines Vertrags stets das Kleingedruckte und die AGBs. Ich weiß, dass ist 'total old school', da heutzutage viele selbsternannte Volljuristen auf Facebook und in diversen Foren mir erklären, welche Rechte ich habe und wie ich diese Rechte durchsetze ganz unabhängig von Vertragsformulierungen im Kleingedruckten, die angeblich niemand lesen muss, weil es darauf eh nicht ankommt.


    Es gibt in den AGBs von Banken stets einen §19, der die Kündigungsrechte der Bank regelt (auch wenn es Unterschiede in den AGBs von Bank zu Bank in manchen Punkten gibt, diesen §19 haben alle mir bekannten Banken in nahezu identischer Form). Dabei gibt es stets einen Absatz "Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist" und einen weiteren Absatz "Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist". Nur für den letztgenannten Fall muss die Bank eine Begründung angeben, warum es für sie unzumutbar ist, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. Für die 'einfache Kündigung', für die sie angemessene Friist einräumen muss, die nach einhelliger Rechtsprechung mindestens zwei Monate betragen muss, bedarf es keiner Begründung. Auch der Kunde hat bei einem nicht laufzeitgebundenen Vertrag mit seiner Bank - wie es bei einem Girokonto üblich ist - ein solches Kündigungsrecht (meist sogar ohne Kündigungsfrist) und muss dabei keinerlei Grund angeben. Wenn die Postbank von Ihrem Kündigungsrecht unter Einhaltung einer mindestens zweimonatigen Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen Gebrauch macht, dann möchte ich das Gericht sehen, dass dies als missbräuchlich einstuft und die Bank dazu verurteilt, den Vertrag unverändert fortzusetzen.


    Darum nochmals: Die beste Chance für Postbank-Kunden ist es, medialen Aufruhr zu veranstalten, damit die Postbank Zusicherungen der Fortsetzung der Kostenfreiheit - für bestimmte Kundengruppen - ausspricht. Gegen eine Kündigung nach §19 (1) wird ein Postbank-Kunde machtlos sein.

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