Postbank Thread: News, Infos, Änderungen, Fragen usw.

  • ich habe entweder hier im Thread oder im benachbarten Unterforum "Diskussion: Banken mit guten Angeboten" vor ein paar Wochen einen umfangreichen Beitrag verfasst, in dem ich all diese Links
    - zu onlinekosten.de - Forum
    - wertvolle Links innerhalb TT zu Beiträgen von 2008


    akribisch recherchiert und zusammengefasst habe. Muss das aber erst wieder suchen / finden...


    Diese präzise Quellenarbeit und das eng an wissenschaftliches Arbeiten angelehnte Beharren auf Quellen zur Untermauerung meiner Argumentkette führt dann dazu, dass Personen wie "Amerin" dann die Gleichung


    iStephan = iTrash


    aufmachen (..)

  • Re: Postbank Buhl


    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Es ist aber überall leider so üblich, dass wenn ein Abieter (ob Bank oder Internetanbieter) was an den AGBs ändert -der Kunde vor der Wahl steht: Alles schlucken oder er wird eben fristgerecht gekündigt wenn er nicht einverstanden ist.

    Du musst unterscheiden zwischen einem vollumfänglichen Widerspruch gegen AGB/PLVz (was leider die Mehrheit so zum Ausdruck bringt) und einem Widerspruch gegen die Streichung von Sonderkonditionen aus einer individuellen (Sonder-)Vereinbarung, die über den allgemeinen Konditionen schwebt. ;)


    Denn auch wenn zukünftig das Giro plus oder Giro extra plus im Monat laut PLVz nun 100€/Monat kosteten sollte, steht bei mir nach wie vor 0,-€/Monat als ungekündigte Sondervereinbarung/Sonderkondition: Damit interessieren mich die allgemeinen Girokontogrundentgelt überhaupt nicht.


    Genau genommen kommt es auf die juristisch korrekte Formulierung an. Darauffolgend auf die juristisch korrekte Interpretation durch den Sachbearbeitenden der PB. Ich bezweifle, dass die den Unterschied kennen zwischen Widerspruch und Widerspruch.


    Bsp. Tchibo:
    Warum widersprechen?
    Gegen was?
    Gegen das PLVz, das eh für Tchiboianer im Girokontogrundentgelt keine Anwendung findet? Völlig unlogisch.
    Oder ist das Welt-Meta-Logik für Marsianer? :confused:
    Der nicht erforderliche Widerspruch richtet sich alleinig gegen die Wegnahme der Sondervereinbarung, und das ist kein automatischer Kündigungsgrund im Gegensatz zur Nichtakzeptanz neuer AGB/PLVz.


    Wie schon gesagt, hätte die Postbank Selbstbewusstsein gezeigt, hätte sie das mit Änderungskündigungen zum 31.10.2016 durchgezogen für die paar wenigen Sonderkunden aus Aktionen, im relativen Vergleich zu der normal zahlenden Kundschaft der PB.



    jonasm, hier die Links:
    http://www.onlinekosten.de/for…php?p=1762463#post1762463
    https://picload.org/image/rddoogid/buhl.jpg
    https://picload.org/image/rddoogio/buhl_kond.jpg
    https://picload.org/image/rddoogic/pb_buhl1.jpg
    http://web.archive.org/web/200…pk_giro_extra_plus_aktion

  • Zitat

    Original geschrieben von amerin
    Ich setze jetzt iStephan auf ignore, immer der gleiche iTrash!


    Wieso – der Knabe ist doch zu köstlich in seinem ständigen Bemühen um Witzigkeit! :top:


    @iSteph: Weiter so!! :D :p

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Wieso – der Knabe ist doch zu köstlich in seinem ständigen Bemühen um Witzigkeit! :top:


    @iSteph: Weiter so!! :D :p

    Muss leider mal wieder zum Arbeiten kommen. ;) Sonst werd ich noch fett vom Popcorn ohne Zucker! :D

  • Danke euch für den Link. Allerdings muss man sagen, dass der Beitrag von Daniel genau 8 Jahre her ist. Für mich las sich das so, als hätte er dieses Schreiben in den letzten Tagen bekommen. Aus diesem Schreiben abzuleiten, dass das Konto kostenlos bleibt, ist für mich mehr als fraglich. Ein ähnliches Schreiben habe ich auch und trotzdem hat mir die PoBa mit Kündigung gedroht, falls ich den Widerspruch nicht zurücknehme...

  • Die Diskussion über die zukünftige Aufrechterhaltung der Grundgebührenbefreiung von PoBa-Girokonten eines bestimmten Kontotyps und für bestimmte Kundengruppen (die "Tchibo-Konten", die "Buhl-Konten" etc.) dreht sich mittlerweile doch im Kreis, neue Fakten kommen nicht mehr hinzu.


    Offenbar scheinen manche komplett auszublenden, dass die PoBank ein Konto (mit Ausnahme des kürzlich eingeführten Basis-Kontos, doch darum geht es hier nicht) jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Monaten unter Hinweis auf §19 der AGB kündigen kann. Diese Kündigungsmöglichkeit hat sie bei Tchibo-Konten, Buhl-Konten, Was-weiß-ich-für-Sonderaktions-Konten und natürlich auch bei Normalo-Konten. Kein PoBank-Kunde kann sein vermeintliches Recht auf Fortführung eines kostenlos zu führenden Girokontos bei irgendeiner Stelle einfordern oder gar einklagen. Die ganze Aufregung und Diskussion über die Bedeutung von 'dauerhaft' ist daher überflüssig. Die PoBank kann jedes 'dauerhaft kostenlose' Konto einfach kündigen, wenn sie will.


    Mit rechtlichen Argumenten und Interpretationen von Sondervereinbarungsformulierungen muss man sich daher nicht weiter aufhalten. Wenn die PoBank einem Kunden mitteilt, dass er zu zahlen hat, dann muss man reagieren. Entweder Widerspruch einlegen (und eine Kündigung 'riskieren'), den Kontotyp ändern oder die Gebühren akzeptieren. Sich darauf zu verlassen, dass man eine die Gebührenfreiheit schützende Sondervereinbarung hat, die aber von der PoBank nicht akzeptiert wird, ist wenig sinnvoll, da die PoBank die Gebühren am Ende des Quartals einfach abbuchen wird. Damit hat der Kunde den 'schwarzen Peter' und kann versuchen, sich die seiner Meinung nach zu Unrecht belasteten Gebühren auf juristischem Weg zurückzuholen. Doch 'mal jenseits allen Forenpalavers: Welcher geistig gesunde PoBank-Kunde wird wegen 3,90€ pro Monat den Klageweg beschreiten?


    Der einzige Verbündete des um sein lieb gewonnenes gebührenfreies Buhl-Konto kämpfenden PoBank-Kundens ist die Medienöffentlichkeit. Natürlich möchte die PoBank möglichst 'geräuschlos' ihre Änderung in den Konditionen durchsetzen und medialen Aufruhr vermeiden. Statt hier zu diskutieren müssen die kämpferischen PoBank-Kunden ein Renterehepaar - möglichst alt, krank, finanziell nicht auf Rosen gebettet und seit langem PoBank-Kunde - auftreiben, dass durch die diversen Magazinsendungen WiSo, PlusMinus, Markt und wie sie alle heißen, tourt und ihre Geschichte von der bösen PoBank kundtut. Dazu muss es Stories in der überregionalen Tages- und Wochenzeitungen geben, die nicht nur den Wegfall der Gebührenfreiheit thematisiert, sondern alle PoBank-Sünden der letzten Jahre genüßlich zusammenrührt. Wenn die PoBank zurückrudern soll, dann muss sie am medialen Nasenring durch die Manege gezerrt werden. Diese Forendiskussionen zum Thema kann man sich sparen.

  • Na ja, zumindest ist die Postbank schon zwei Mal zurückgerudert, was die neuen Gebühren für bestimmte Kundengruppen angeht: für die Tchibo-Kunden sowie für diejenigen Kunden, die irgendetwas von „dauerhaft entgeltfrei“ als Sondervereinbarung in ihrem Vertrag zu stehen haben. In beiden Fällen verspricht die Postbank die Fortführung des Kontos zu den bisherigen Konditionen. Ein Versprechen also und mehr nicht. Womit also nicht auszuschließen ist, dass diesen beiden Kundenkreisen in näherer oder weiterer Ferne, nachdem dann erst mal ein bisschen Gras über die Sache gewachsen ist, nicht doch die reguläre Kündigung ausgeprochen werden wird. Gut vorstellbar auch, dass die kostenlos-Kunden zukünftig in anderer Hinsicht willentlich schlechter gestellt werden, etwa was Bank- und Kreditkarten oder den Dispo betrifft, mit dem Ziel, sie dann doch in eines der geldbringenden Kontomodelle zu treiben. Es bleibt also abzuwarten.


    Insofern und im Übrigen hat Louvain natürlich Recht.

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