Postbank Thread: News, Infos, Änderungen, Fragen usw.

  • Re: Re: Postbank Buhl


    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    ...und da diese gesamte Vertragslaufzeit folglich einem Anfang und ein Ende hat -gelte hier die fristlose Kündigung.


    Die PB hat bisher keine Kündigung des aktuellen Kontos ausgesprochen. Man teils lediglich mit, dass sich die Konditionen für das Otto Normalo Konto ändern sollen, somit besteht die "gesamte Vertragslaufzeit" weiterhin fort und es gelten weiterhin die ursprünglich vereinbarten Sonderkonditionen. Oder? Die PB müsste schon von sich aus das Konto kündigen und ein neues Konto zu Standard Konditionen anbieten damit die aktuelle Vertragslaufzeit endet!?


    Und es kursiert ja auch ein Schreiben in dem die PB einem Buhl Kunden bestätigt hatte, dass das Konto über die gesamte Vertragslaufzeit kostenlos und zu Sonderkonditionen geführt wird. Daraus kann man wohl ableiten, dass dies für alle Buhl Kunden gilt und nicht nur für eine Person. Mir selbst hatten sie damals nur bestätigt, dass das Konto ohne Bedingungen kostenfrei ist, aber nichts von einem Zeitraum geschrieben.

  • Re: Re: Re: Postbank Buhl


    Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Die PB hat bisher keine Kündigung des aktuellen Kontos ausgesprochen.


    Es ist aber überall leider so üblich, dass wenn ein Abieter (ob Bank oder Internetanbieter) was an den AGBs ändert -der Kunde vor der Wahl steht: Alles schlucken oder er wird eben fristgerecht gekündigt wenn er nicht einverstanden ist. Um eine Kündigung herbei zu führen, müßte man also vorher widersprechen denn nochmals -leider- gilt auch hier wie üblich die passive Zustimmung als Zustimmung. Man müßte anders gesagt aktiv werden damit die Bank mit Kündigung kommt.


    P.S. Weiter oben hatte ich natürlich eine fristgerechte Kündigung gemeint und nicht etwa eine fristlose. Mein Fehler. :o

  • Postbank Buhl


    Naja, mir wurde mein Giro extra plus gekündigt, anderen Familienmitgliedern nicht. Dort wurde der Widerspruch an die ominöse "Fachabteilung" weitergeleitet und seitdem kam nichts mehr. :mad:
    Ich habe daraufhin der PoBa noch mal eine Mail geschrieben und darauf hingewiesen, dass andere Aktions-Kunden ihr Giro weiterhin gebührenfrei bekommen und die VZHH bereits eine Abmahnung durchgesetzt hat. Daraufhin wurde das Schreiben ebenfalls an die ominöse "Fachabteilung" weitergeleitet. :eek:
    Es bleibt weiterhin spannend. Ich denke, wir sollten diese Bankster weiterhin mit Mails ärgern, damit die endlich mit dem Unsinn aufhören und Kunden gleich behandeln. :cool:

    Herbert

  • Aber auch wenn man nicht widerspricht gilt die alte Vertragslaufzeit weiter, denn es handelt sich ja nicht um einen neuen Vertrag den man dann bekommt sondern um den alten ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Aber auch wenn man nicht widerspricht gilt die alte Vertragslaufzeit weiter, denn es handelt sich ja nicht um einen neuen Vertrag den man dann bekommt sondern um den alten ;)


    Tja, das ist hier die Frage: Ob es diese gewünschte und erhoffte Vertragslaufzeit überhaupt gab....


    P.S. Ich bin zwar total dagegen was die Postbank macht obwohl ich nicht mal Kunde dort bin, aber anderseits muss ich ehrlicherweise zugeben dass "ohne Bedingungen" nicht automatisch "dauerhaft kostenlos" bedeutet. Dauerhaft kostenlos dagegen bedeutet aber defintiv, dass später keine Bedingungen bezüglich "dauerhaft" und "kostenlos" gestellt werden können. So sehe ich das! ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Tja, das ist hier die Frage: Ob es diese gewünschte und erhoffte Vertragslaufzeit überhaupt gab....


    Wurde doch, zumindest einem Kunden, so schriftlich bestätigt.
    Mir selbst damals leider nur mündlich.

  • Der PDF Antrag für das Buhl Konto ist ein ganz normaler Antrag, nur mit dem Unterschied dass bei den Kosten 0,00€ steht wo ansonsten 9,90€ gestanden hätte. Von dauerhaft kostenlos ist in meinem Antrag von 2008 nichts zu finden, ebenso wie in den Screenshots die ich vom Angebot angefertigt hatte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Wurde doch, zumindest einem Kunden, so schriftlich bestätigt.
    Mir selbst damals leider nur mündlich.


    Mündlich ist immer gut.... :D


    Was den einen Kunden angeht -kann man sicherlich darauf pochen, aber verbindlich und wasserdicht für Gerichte ist das wahrlich nicht. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Ceterum censeo: ein gewisser Daniel hat (auf onlinekosten) ein Bestätigungsschreiben gepostet, wonach sein Buhl-Konto dauerhaft kostenlos


    Das wäre ja ein Anfang. Ich finde den Beitrag von Daniel nicht, kannst du mir den Link schicken?

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