Naja, ob bei BUHL steht 0,00 Euro oder kostenlos über die Vertragslaufzeit (PB-Schreiben), kostenfrei und das ohne Bedingungen (PB-Schreiben) oder dauerhaft (vgl. Duden*) kostenlos (5x50 Euro-Aktionen, etc.) ist für mich rechtlich gleich zu behandeln. Nach Widerspruch muss die Postbank kündigen, um Ihre allgemeinen Konditionen durchzusetzen. Ohne Kündigung besteht die kostenlos-Individualvereinbarung fort. Genaugenommen ist das Umsetzen neuer Konditionen ohne Kündigung von Individualvereinbarungen nicht legal.
Lebenslang und versprochen für ewig wie bei Tchibo ist eben etwas anderes... das kann die db/PB nicht ohne triftigen Grund aufkündigen. Und trotzdem versuchen Sie nicht-Widersprecher mit Entgelten zu belegen. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Denn das ganze Spiel läuft auch bei einem anderen ehemaligen Bundespost-Betrieb: Die Telekom Deutschland muss alte POTS-Anschlüsse "hart" kündigen, um den "IP-Anschluss" den Kunden aufzuzwingen. Eine einfache Mitteilung der Umstellung reicht nicht, nach den alten vertraglichen Zusicherungen.
Da ist es nur noch nicht -und wird es auch nicht- im Finanzgewerbe zu einem Präzedenzfall vor dem BGH (ge)kommen.
*DUDEN: "dauerhaft", "Adjektiv - einen langen Zeitraum überdauernd, beständig"