Hallo!
Ich bin bei dem Anbieter Osnatel angemeldet. Bis zum 31.1.08 hatte ich noch einen DSL-Vertrag mit einer Geschwindigkeit von 2Mbit. Ab dem 2.1. sollte das allerdings auf 4Mbit umgestellt werden. Tatsächlich wurde der Anschluss aber auf DSL768 reduziert. Deshalb habe ich bei Osnatel angerufen und die meinten, dass mehr als 768kbit nicht drinne seien. Das verwunderte mich allerdings sehr und auf die Frage hin, warum ich vorher mit 2Mbit runterladen konnte, konnte man mir nur antworten, das könne gar nicht sein, die Leitung habe noch nie mehr als 768kbit hergegeben. :confused:
Ja und jetzt stehe ich da. Es müsste doch möglich sein, dass ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch mache, denn die versprochenen Leistungen wurden von Osnatel nicht erbracht, oder? Dann könnte ich nämlich zu einem anderen Anbieter wechseln in der Hoffnung, dass ich dort wieder mit mehr Speed surfen kann.
außerordentliches Kündigungsrecht??
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Schau mal in die AGB bzw. Leistungsbeschreibungen des Anbieters. Dort wirst du bestimmt sowas finden wie "eine gewisse Geschwindigkeit wird nicht garantiert" bzw. "bis zu 4Mbit/sec".
Du kannst aber mal deine Leitungswerte auslesen. Ob es mit deinem Modem oder Router geht, hängt aber von dem Gerät ab welches zu hast. Erst dann können wir sagen ob mehr gehen würde, oder dein Anbieter recht hat.
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Der Anbieter kann doch gar nicht Recht haben. Wenn ich im Januar noch mit 2Mbit surfen konnte, kann das doch nicht über Nacht auf einmal halbiert worden sein.
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Sorry für das, aber
das hört sich an wie "Arschkarte" und "Never touch a running system"Aber im Ernst:
Du solltest den Vorgang so wie Du ihn oben beschrieben hast nochman feiner ausformuliert zu Papier bringen und das zusammen mit den Beweisen und dem Wunsch nach einer ausserordentlichen Kündigung an Osnatel senden.
Das sollte schon klappen - vernünftigerweise. -
Zum Schluss nochmal ne Frage. Wenn ich aus dem Vertrag von Osnatel raus komme und bis dahin noch keinen neuen habe, dann ist meine Telefonnummer doch nicht weg, oder?
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Zitat
Original geschrieben von darton
Zum Schluss nochmal ne Frage. Wenn ich aus dem Vertrag von Osnatel raus komme und bis dahin noch keinen neuen habe, dann ist meine Telefonnummer doch nicht weg, oder?Du musst bei der selbstständigen Kündigung darauf hinweisen, dass du einen Portierungsauftrag später nachreichen wirst.
Allerdings sollter der a) vor dem tatsächlichen Abschaltetermin vorliegen und b) besser vom aufnehmenden Carrier kommen.
Selbstkündigen ist also immer eine heikle Sache... -
Zitat
Original geschrieben von darton
Der Anbieter kann doch gar nicht Recht haben. Wenn ich im Januar noch mit 2Mbit surfen konnte, kann das doch nicht über Nacht auf einmal halbiert worden sein.
Bei DSL kann sich die verfügbare Bandbreite jederzeit ändern. Beispielsweise könnte ein weiterer DSL Anschluß im gleichen Kabel aufgeschaltet worden sein und so Deinen bislang mit 2 Mbit/s verfügbaren Anschluß derart stören, daß jetzt eben nur noch 768 kbit/s möglich ist.
Theoretisch ist es auch möglich, daß es Probleme mit einem anderen Anschluß gab und man daher vorsorglich Deinen Anschluß (im gleichen Kabel) gedrosselt hat, damit der andere Anschluß stabil läuft.
Das wäre zwar dreist, aber wie schon geschrieben sichern sich die Anbieter gegen derartige Schwankungen mit Formulierungen wie "bis zu 2 Mbit/s" ab.Jens
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Du kannst gehen zu wem Du willst, die Ports im "Amt" senden fast durchgängig 16Kbit/s wenn Du willst, aber wenn die Kupferleitung zu lang ist, dann kochen alle Anbieter nur mit Wasser!!!
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So, heute habe ich eine Antwort von Osnatel bekommen. Aber irgendwie sind die gar nicht auf meine fristlose Kündigung eingegangen, die haben einfach geschrieben: Schade, dass sie ihren bis 2010 andauernden Vertrag kündigen.
Lest euch mal diesen Artikel der AGBs von Osnatel durch:Zitat13.2 Die in der Leistungsbeschreibung bestimmte maximale Übertragungsbandbreite
steht unter dem technischen Vorbehalt, dass sie während der gesamten Vertragslaufzeit
verfügbar ist. Aus technischen und physikalischen Gründen und durch die Beeinflussung
mit anderen Leitungen kann es wegen der allgemeinen Besonderheiten der DSLTechnologie
im Nachhinein dazu kommen, dass sich die zur Verfügung stehende
Kapazität (Bandbreite) reduziert. osnatel steht deshalb ein Anpassungsrecht zu. Die
vereinbarte Übertragungsbandbreite kann einseitig von osnatel durch schriftliche
Erklärung mit einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen ab Zugang des Schreibens auf
ein niedrigeres Leistungsniveau reduziert werden, wenn sich aus technischen und
physikalischen Gründen die zur Verfügung stehende Kapazität der für den Kunden
zur Verfügung stehenden Anschlussleitung ändert.
osnatel wird ab dem Änderungszeitpunkt nur den Preis berechnen, der der geänderten
Leistung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste entspricht. Sollte die Leistungsänderung
für den Kunden unzumutbar sein, kann er den Vertrag innerhalb einer Frist von 2
Wochen ab Änderungsmitteilung kündigen, ohne dass einer der Parteien weitere
Rechte durch die Kündigung entstehen. Die Frist zur Änderung und der Kündigung
beginnt erst mit der gesonderten Information über dieses Sonderkündigungsrecht
zu laufen.
Diese Änderungsmitteilung ist bei uns allerdings nicht eingegangen, eigentlich hat Osnatel doch jetzt gegen die eigenen Konditionen verstoßen, sodass ich fristlos kündigen kann, oder nicht? -
Es ist nicht bei jedem "Verstoß" ein außerordentliches Kündigungsrecht die Folge. Vielleicht ist der Brief von der Post verschluckt oder was auch immer. Zudem hast du doch jetzt die Info, dass nicht mehr bei dir möglich ist.
Vermutlich wäre eine schnellere Leitung bei dir nicht stabil lauffähig. Wenn dein Anbieter kooperativ ist, so schaltet er testweise wieder höher und du beobachtest, ob es zu Verbindungsabbrüchen kommt.
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