selbst nach recherche habe ich bisher keine antwort gefunden. deshalb hat dieser beitrag seine darseinberechtigung.
reicht es aus, den schuldner per email fristen zu setzen und die schlussfrist inklusive der wiederholten forderung per fax zu schicken?
was kostet sowas wenn man's vom anwalt machen lässt? wenn man es online macht benötigt man formulare. hat jemand vielleicht diesbezüglich erfahrungen?
und wann kann man die mahnbescheidkosten geltend machen? bzw setz ich die in rechnung oder integrier' ich sie in die gesamtforderung?