mahnbescheid - nächster versuch

  • selbst nach recherche habe ich bisher keine antwort gefunden. deshalb hat dieser beitrag seine darseinberechtigung.


    reicht es aus, den schuldner per email fristen zu setzen und die schlussfrist inklusive der wiederholten forderung per fax zu schicken?


    was kostet sowas wenn man's vom anwalt machen lässt? wenn man es online macht benötigt man formulare. hat jemand vielleicht diesbezüglich erfahrungen?
    und wann kann man die mahnbescheidkosten geltend machen? bzw setz ich die in rechnung oder integrier' ich sie in die gesamtforderung?

  • Re: mahnbescheid - nächster versuch


    Zitat

    Original geschrieben von o_aus_b
    reicht es aus


    Hier gibt es keine RECHTSBERATUNG.


    Was bitte ist hier und hier nicht zu verstehen?


    Wenn Du aber wirklich die Merkblätter nicht verstehst, ist ein Mahnverfahren vielleicht wirklich nichts für Dich.

  • Re: mahnbescheid - nächster versuch


    Zitat

    Original geschrieben von o_aus_b
    selbst nach recherche habe ich bisher keine antwort gefunden.

    Sorry, aber dann hast du nicht (vernünftig) gesucht


    Zitat

    deshalb hat dieser beitrag seine darseinberechtigung.

    Das sehe ich anders. Grund: siehe oben.


    Zitat

    was kostet sowas wenn man's vom anwalt machen lässt?

    Das kann dir am besten ein Anwalt beantworten - kleiner Tip: mit einer RSV zahlst du erstmal nichts...


    Im übrigen denke ich, sind die Schloßherren schon auf dem Weg...

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Re: Re: mahnbescheid - nächster versuch


    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Sorry, aber dann hast du nicht (vernüftig) gesucht


    Stimmt,
    vernünftig suchen kann man nämlich nur dann, wenn man vernünftig vernünftig schreibt :D

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Re: Re: mahnbescheid - nächster versuch


    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Hier gibt es keine RECHTSBERATUNG.


    Was bitte ist hier und hier nicht zu verstehen?


    Wenn Du aber wirklich die Merkblätter nicht verstehst, ist ein Mahnverfahren vielleicht wirklich nichts für Dich.


    schau mal, du kannst gerne so mit deiner freundin (falls vorhanden) oder deinem nachbarn (falls zugänglich) sprechen - aber nicht mit mir.

  • Re: Re: Re: mahnbescheid - nächster versuch


    Zitat

    Original geschrieben von o_aus_b
    schau mal, du kannst gerne so mit deiner freundin (falls vorhanden) oder deinem nachbarn (falls zugänglich) sprechen - aber nicht mit mir.


    *auf dem Boden liegt und sich krümmt vor Lachen*


    "Du, sorry, jooo, tut mir echt leid, so, jooo? Sollten wir unbedingt nochmal in unserer Therapiesitzung drüber reden, jooo?"


    Zu köstlich!


    SCRNR :D :rolleyes:


    .me: eben, weil einfach einfach einfach ist! :D

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Oh mann, sind irgendwo wieder Ferien? Einer ist beratungsresistenter als der andere.


    Mal sehen, was haben wir morgen? Mahnbescheid - betrogen bei Absendung?

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

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