Rose ohne Blätter ausgeliefert

  • Hallo in die Runde :)


    Angenommen ich hätte kürzlich für meine Freundin eine große, rote Rose bestellt und diese wäre heute OHNE BLÄTTER (diese lagen lose in der Verpackung!) bei Ihr angekommen.


    Hätte ich in diesem Fall ein Recht auf Rückerstattung des gezahlten Betrages bzw. Rückgabe der (defekten) Ware? Gibt es eine Art Fernabgesetz?


    Wäre o.g. Fall eingetreten, hätte ich mich natürlich (trotz des geringen Warenwertes) an den Versandshop gewandt.


    Dieser Shop hätte mir sinngemäß geantwortet, dass eine Rückerstattung nicht möglich sei. Lediglich eine Gutschrift bzw. eine Ersatzlieferung wäre möglich, so der Shop.


    Meine Frage zu diesem fiktiven Fall: Handelt der Blumenshop korrekt? Gibt es für Blumenläden gesonderte Regeln?

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Der Shop kann nachbessern, also eine neue Blume Liefern. Erst wenn 2 "Reparaturversuche" nicht hinhauen, hast du einen rechtlichen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.

  • Re: Rose ohne Blätter ausgeliefert


    Zitat

    Original geschrieben von clio
    Fernabgesetz?

    Fernab jeglicher Ironie, die mir jetzt einfallen würde, entscheide ich mich dafür, das Gebahren des Blumenladens- /-shops als korrekt zu erkennen.


    Denn bei einem Fernabsatzgeschäft obliegt es dem Käufer vor Erhalt der Ware (sprich an der Haustür, wenn der Postmann 2x klingelt) vom Kauf zurückzutreten, AFAIK.


    Wobei ich aber wahrlich nicht mit Bestimmtheit sagen kann, ob soetwas spezielles überhaupt einem / dem "normalen Gesetz" unterliegt...

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Re: Re: Rose ohne Blätter ausgeliefert


    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Denn bei einem Fernabsatzgeschäft obliegt es dem Käufer vor Erhalt der Ware (sprich an der Haustür, wenn der Postmann 2x klingelt) vom Kauf zurückzutreten, AFAIK.


    Damit liegst du ja sowas von falsch das es fast schon weh tut :)

  • Na dann klär mich mal auf... ;) Lasse mich da gerne eines besseren belehren.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz
    Bei Fernabsatzverträgen wurde den Verbrauchern ein grundsätzliches Widerrufsrecht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361a BGB a. F. eingeräumt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen konnte der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und war dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.


    Und jetzt gibt es das Widerrufsrecht:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht
    Um wirksam zu werden, muss der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Die Länge der Widerrufsfrist beträgt im Normalfall zwei Wochen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat - das bedeutet, ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist ein Widerruf unbefristet möglich. Erfolgt die Belehrung erst nach Vertragsschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat.

  • Siehste, wieder was gelernt! :top: Aber trotz des (jetzt) besseren Wissens, ändere ich mein Posting jetzt mal nicht...


    Danke und Gruß

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Es dürften aber beide Dinge hier keine Anwendung finden, da die Rose ja sozusagen eine Sonderanfertigung ist bzw. leicht verderbliche Ware. Und da gilt es eben nicht.

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