Das hat doch nichts mit verschenken zu tun, mein Handy hat einen Fehler und ich nehme doch nur die Garantie bzw Gewährleistung die ich habe in Anspruch. Mein E90 rauscht...und das geht mir ziemlich auf den Sack weil ich pro Tag mindestens 2 Stunden damit telefoniere. Dieses Rauschen ist auch kein Einzelfall, wenn man sich hier im Forum die diversen Beiträge dazu anschaut.
Maßlos enttäuscht..(Wechsel aus KombI Wochenende 60 Student in anderen Tarif möglich?
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Und dieser Fehler ist eben nach Ansicht von Arvato keiner, der eine Wandlung rechtfertigt. Der Verkäufer Vodafone/Arvato schuldet ein Mobiltelefon mittlerer Art und Güte. Da das Rauschen deinen Aussagen nach bei allen E90 der Fall ist, würde dies sogar nicht mal einem objektiven Mangel entsprechen.
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Ich sagte nicht bei allen E90 sondern bei vielen...was ein Hinweis darauf ist, dass es ein Fehler ist..und tut mir Leid..darüber möchte ich nicht streiten...wenn ich 900 Euro für ein Telefon bezahle, dann möchte ich kein Telefon mittlerer Art und Güte sondern ich möchte ein vollfunktionstüchtiges, perfektes Gerät, was der Gesprächsqualität eines Motorola V3 in nichts nachsteht...und das ist mein Gutes Recht...da kann kommen wer will und mir was erzählen...vielleicht kann mir aber nun jemand weiter Helfen bezüglich Tarifwechsel, weil ich von diesem Sauhaufen weg will!
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Kannst in KombiComfort wechseln. Wären dann 9,95€ pro Monat mit 5€ Gesprächsguthaben monatlich. Es ist nicht gleich ein ganzes Unternehmen ein Sauhaufen nur weil ein MA keine Lust hatte, deinen vermeintlichen Fehler als einen solchen anzuerkennen. Und wenn du dich im Shop genaus so forsch wie hier im Forum aufführst hätte ich das an seiner Stelle auch nicht anders getan. Wie man in den Wald hineinschreit, so hallt es auch wieder heraus ist ein schönes Sprichwort.
Du darfst nicht immer die Schuld bei den bösen Unternehmen suchen. -
Zitat
Es ist nicht gleich ein ganzes Unternehmen ein Sauhaufen nur weil ein MA keine Lust hatte, deinen vermeintlichen Fehler als einen solchen anzuerkennen.
Damit magst du wahrscheinlich schon Recht haben,allerdings musst du mich auch verstehen, wenn ich soviel Geld für ein Gerät ausgebe und so eine Enttäuschung erlebe...und mein Verhalten bezeichne ich als freundlich aber bestimmend...und darüber hat sich noch nie jemand beschwert.Aber das ist jetzt völlig OT
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Ich würde die Gebühr vorläufig nicht bezahlen. Wenn das Gerät den von dir geschilderten Mangel tatsächlich aufweist, und du bereits zwei Reparaturen hinter dir hast, dann war dein Wunsch auf Rücktritt vom Kaufvertrag vollkommen richtig.
Wandlung gibt es im deutschen Recht nicht mehr, was aber keinen allzu großen Unterschied macht.Die Gebühr, die dir der Shop aufdrücken möchte, wäre nur dann gerechtfertigt, wenn dein E90 tatsächlich keinen Mangel aufweisen würde und du Arvato umsonst bemüht hättest.
Ein starkes Rauschen bei einem Handy stellt aber sehr wohl einen Mangel dar. Immerhin wird dabei die elementare Grundfunktion des Gerätes, nämlich das Telefonieren, behindert und erschwert. Ob das Rauschen nun tatsächlich so stark ist, dass es tatsächlich einen Mangel darstellt musst du selbst beurteilen können.
Jedenfalls könnte man auch so argumentieren, dass die beiden letzten Male, wo ja ein Gewährleistungsaustausch stattgefunden hat, das Rauschen ebenfalls als Mangel anerkannt wurde und nun, meiner Ansicht nach, kein Grund besteht, das jetzige Rauschen als akzeptabel abzulehnen.
Gruß Flo
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Klar gibt es die klassische Wandlung nicht mehr. Doch was nützt dir ein Rücktritt vom kaufvertrag wenn du im Gegenzug kein neues Handy bekommst? Mit dem Rücktritt gibst du nämlich auch deinen Subventionsanspruch ab, mit der Wandlung nicht.
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Richtig, theoretisch könnte er nur den subventionierten Kaufpreis zurückverlangen. Wobei man dabei aufgrund des gekoppelten Vertrags auch anders argumentieren könnte.
Dennoch ändert dies nichts am Sachverhalt, dass Vodafone einen Mangel als solchen ablehnt und dann dafür noch eine Gebühr kassieren will.
Wobei ich dabei nun einfach mal annehme, dass FightingArea tatsächlich einen Mangel an seinem Gerät festgestellt hat. Ansonsten wäre die ganze Diskussion sowieso hinfällig.
Was übrigens sehr häufig bei Vodafone hilft, ist ein Brief unter Nennung des Shops, der dein Anliegen abgelehnt hat. Schilder ihnen dein Problem nochmal schriftlich und bleib sachlich und freundlich. Vodafone ist in Sachen Kundenservice teils wirklich sehr bemüht, wovon man in den Shops allerdings größtenteils nichts merkt.
Aber nochmal, dein Mangel muss auch tatsächlich als ein solcher erkennbar sein.
Gruß Flo
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Der Mangel an dem Gerät ist wirklich eindeutig...habe das auch ausführlich getestet...warum sollte ich mein Gerät auch sonst tauschen oder wandeln...jemand der "einfach mal ein neues Gerät will" bin ich nicht...zumal ich das E90 erst seit 3 1/2 Monaten habe... Es ist ein Rauschen zu vernehmen sobald die Verbindung aufgebaut ist...habe das selbe Prozedere mit einem Motorola V3 durchgespielt...dort ist absolut kein Rauschen zu vernehmen...sonst hätte ich noch darauf getippt, dass es am Netz liegt..aber wiegesagt..habe im Vorfeld alles durchprobiert.
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Gut, dann befolge unsere Tipps, schreib an Vodafone, oder suche nen anderen Shop auf.
Solltest du dann Erfolg mit deiner Wandlung haben, dürfte die geforderte Gebühr sowieso hinfällig sein. Ansonsten, Gebühr erstmal nicht bezahlen, bis die Sache endgültig geklärt ist.
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