KFZ Versicherung bei der HUK: Muss Fahrzeughalter gleich Versicherungsnehmer sein?

  • Zitat

    Original geschrieben von Santa Fu
    Das wäre auch mal interessant zu wissen, was die HUK dazu sagt. Nach meiner Auskuft, ebenfalls HUK-Coburg, ist die Versicherungsnehmer und Haltertrennung nicht mehr bei denen gestattet.
    Ich musste daher (was nicht weiter schlimm ist) im Jahr 2006 die Prozente überschreiben lassen, konnte dabei aber nicht die SF 27 übernehmen, sodern "fiel" auf SF 18 zurück.Das machte eben einen Unterschied zwischen 30% B-Tarif auf 40% B-Tarif. Mir der Dreifachabdeckung bei der Huk (Hausrat, Haftplicht, PKV) bekam ich dann wieder 5 % auf alle Verträge, sodass ich wieder bei 35% lag.
    Ist nur ärgerlich, wenn man noch nicht so viele Jahre den Führerschein hat.


    Also bei der HUK24 bin ich Halter, mein Vater Versicherungsnehmer. Ist allerdings schon seit 3 Jahren so, ob die ebenfalls für Neukunden umgestellt haben weiß ich nicht.
    Also vielleicht mal da im Internet schaun. Die Leistungen sind ja die gleichen wie bei der HUK, nur das man eben ohne Versicherungsmenschen im Internet abschließt, aber danach gibt es ja keine Unterschiede mehr ob HUK oder HUK24.

  • Lustiges Thema!
    Ich habe nämlich heute die Versicherung auf mich umgestellt und den Antrag gestellt die % meines Vaters mitzunehmen.
    Bei der HUK24 ist es in meinem Fall deutlich teurer, wenn Halter und Versicherungsnehmer nicht dieselbe Person ist. Künftig werde ich ca. 150EUR weniger zahlen müssen.
    Hat mich selber erstaunt...

  • Re: KFZ Versicherung bei der HUK: Muss Fahrzeughalter gleich Versicherungsnehmer sein?


    Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Momentan ist unser altes Auto auf den Vater meiner Freundin zugelassen und auch auf ihn versichert, da er im Beamtentarif mit 30% recht günstig ist.


    Bei meiner aktuellen und auch der vorherigen Versicherung war genau dieser Beamten/öffentlichen Dienst Rabatt der Grund für den Zwang VN=FH.


    Gruss Hpman

  • So, habe gerade angerufen:
    Weil meine Freundin nicht im öffentlichen Dienst ist, geht das nicht mit getrenntem Halter / Versicherungsnehmer.
    Da ihr Vater selbst erst vor 2 Jahren die Prozente von der Oma übernommen hat, können sie nun nicht auf meine Freundin übertragen werden.
    Da aber mehrere Autos über ihn versichert sind, ist es mit einigem hin- und her geschiebe möglich, von einem anderen Auto die Schadensfreiheitsklasse 6 zu übernehmen. Immerhin. Besser als gar nichts, auch wenn es das ganze teurer macht, als gedacht.
    Seltsames System bei den Versicherungen...


    SiemensmasterXXX

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  • Bei mir war das auch so, mein Vater hat die Prozente seines Vaters übernommen und ich die von meinem Vater. Aber eben die FH/VN Trennung war nicht mehr möglich, obwohl ich genau wie mein Vater im öffentlichen Dienst bin.

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