ZitatOriginal geschrieben von Santa Fu
Das wäre auch mal interessant zu wissen, was die HUK dazu sagt. Nach meiner Auskuft, ebenfalls HUK-Coburg, ist die Versicherungsnehmer und Haltertrennung nicht mehr bei denen gestattet.
Ich musste daher (was nicht weiter schlimm ist) im Jahr 2006 die Prozente überschreiben lassen, konnte dabei aber nicht die SF 27 übernehmen, sodern "fiel" auf SF 18 zurück.Das machte eben einen Unterschied zwischen 30% B-Tarif auf 40% B-Tarif. Mir der Dreifachabdeckung bei der Huk (Hausrat, Haftplicht, PKV) bekam ich dann wieder 5 % auf alle Verträge, sodass ich wieder bei 35% lag.
Ist nur ärgerlich, wenn man noch nicht so viele Jahre den Führerschein hat.
Also bei der HUK24 bin ich Halter, mein Vater Versicherungsnehmer. Ist allerdings schon seit 3 Jahren so, ob die ebenfalls für Neukunden umgestellt haben weiß ich nicht.
Also vielleicht mal da im Internet schaun. Die Leistungen sind ja die gleichen wie bei der HUK, nur das man eben ohne Versicherungsmenschen im Internet abschließt, aber danach gibt es ja keine Unterschiede mehr ob HUK oder HUK24.