KFZ Versicherung bei der HUK: Muss Fahrzeughalter gleich Versicherungsnehmer sein?

  • Hallo,


    in Anlehnung an diesen Thread muss man ja schon mal etwas weiter denken :D


    Momentan ist unser altes Auto auf den Vater meiner Freundin zugelassen und auch auf ihn versichert, da er im Beamtentarif mit 30% recht günstig ist.
    Nun steht eventuell der Kauf eines Neuwagens an und dieser sollte nach Möglichkeit direkt auf meine Freundin oder mich zugelassen werden. Nun ist die Frage, ob der neue dennoch über den Vater versichert sein kann, ohne dass merklich schlechtere Konditionen eintreten.
    Im Web konnte ich keine weiteren Infos dazu finden. Morgen wollte ich bei der HUK einmal anrufen, aber etwas Vorwissen kann ja nicht schaden :)


    Gruß


    SiemensmasterXXX

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  • also bei den meisten versicherungen ist ein abweichender halter problemlos möglich, allerdings meistens mit nem aufschlag von bis zu 20% verbunden!


    rabatte übertragen wird wohl unpraktikabel sein da die meisten verfallen werden, man kann nur soviele übertragen bekommen wie man selbst erfahren haben könnte, also bei SF 25 (=30%) bräuchte man den schein 25 jahre lang;)


    greetz weesel

  • Bei den Versicherungen, bei den ich letztens Angebote eingeholt habe, kostet das seit einigen Jahren einen Aufschlag (bis 10%).
    Könnt ihr das Auto nicht gleich auf den Vater zulassen?



    Zitat

    Original geschrieben von fanaticsulm
    Nach einer gewissen Zeit- ich glaube 2 Jahre kannst du die Prozente übernehmen.


    Man kann maximal die Prozente übernehmen, die man selbst "erfahren" hat. Wobei dann der Vater auf diesen Zweitwagen(?)-Rabatt verzichten muß.

  • Zitat

    Original geschrieben von nokai0815
    Könnt ihr das Auto nicht gleich auf den Vater zulassen?


    Dann bekommt der Vater aber auch weiterhin die Knöllchen. :D

  • Hehe, nicht nur das.
    Aber aus diversen Gründen (unter anderem unser Finanzierung) sollte es nach Möglichkeit wirklich auf uns zugelassen werden.
    Danke erst einmal für eure Beiträge. Dann weiss ich nun ungefähr, nach was ich mich morgen erkundigen muss.


    Gruß


    SiemensmasterXXX

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  • Als ich jung war ging auch die Variante" Ich" Halter und " Vater " Versicherungsnehmer, am besten mal morgen mal dein Versicherungsagenten kontaktieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von fanaticsulm
    Als ich jung war ging auch die Variante" Ich" Halter und " Vater " Versicherungsnehmer, am besten mal morgen mal dein Versicherungsagenten kontaktieren.


    Das geht auch immer noch. Nur halt mit Aufschlag.
    Bei 30%-Rabatt muß sich der Siemensmaster alle Varianten durchrechnen lassen.

  • Das wäre auch mal interessant zu wissen, was die HUK dazu sagt. Nach meiner Auskuft, ebenfalls HUK-Coburg, ist die Versicherungsnehmer und Haltertrennung nicht mehr bei denen gestattet.
    Ich musste daher (was nicht weiter schlimm ist) im Jahr 2006 die Prozente überschreiben lassen, konnte dabei aber nicht die SF 27 übernehmen, sodern "fiel" auf SF 18 zurück.Das machte eben einen Unterschied zwischen 30% B-Tarif auf 40% B-Tarif. Mir der Dreifachabdeckung bei der Huk (Hausrat, Haftplicht, PKV) bekam ich dann wieder 5 % auf alle Verträge, sodass ich wieder bei 35% lag.
    Ist nur ärgerlich, wenn man noch nicht so viele Jahre den Führerschein hat.

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