unbezahltes Auto zurückholen?

  • Ich habe einem "Freund" ein Auto verkauft, der mir seither noch den größten Teil des Kaufpreises schuldet und keinerlei Zahlugszusagen eingehalten hat.
    Kann ich nun das Auto einfach bei Nacht und Nebel abholen (einen Schlüssel und den Fahrzeugbrief habe ich noch) oder mache ich mich damit strafbar?

  • Ich würde mal sagen, wenn du den Fahrzeugbrief noch hast,
    ist es doch immer noch dein Eigentum, oder !?!?


    Aber, einen schönen Freund hast du da, muß ich schon sagen!


    Grüße misk

  • Ich wäre damit sehr vorsichtig. Wenn nicht ausdrücklich ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde (ich nehme mal an, das ist nicht der Fall bzw. nicht schriftlich -> Beweisproblem), dann ist das Auto durch Einigung und Übergabe in das Eigentum des Käufers übergegangen, unabhängig von der Zahlung des Kaufpreises und unabhängig davon, wer den Fahrzeugbrief verwahrt und wer als Halter eingetragen ist. (Eigentümer, Besitzer und Halter können 3 verschiedene Personen sein) Aus diesem Grund steht in vielen Verträgen über Warenlieferung der Eigentumsvorbehalt ("Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten"), ebenso in Verträgen über Autofinanzierung. Dein "Freund" könnte dich also wegen Diebstahls anzeigen, wozu natürlich schon eine gehörige Portion Unverfrorenheit gehört.


    Außerdem hast du ein Problem mit der weiteren Verwendung des Autos, wenn du zwar den Fahrzeugbrief, aber nicht den Fahrzeugschein hast. Über den Verbleib des Fahrzeugscheins musst du eine eidesstattliche Versicherung abgeben (kostet ca. 30 Euro zuzüglich der normalen Gebühren für Umschreibung usw.). Wenn du hier falsche Angaben machst, machst du dich strafbar.

  • Hallo,


    ich bin zwar kein Jurist, wage jedoch zu behaupten, dass Du Dich damit strafbar machst.


    Ich erinnere mich hierbei an einen Fall, den ich vor einiger Zeit mal gehört habe, bei dem jemandem sein Wagen gestohlen wurde, er Anzeige erstattete und geraume Zeit später sein Fahrzeug irgendwo geparkt wiederfand. Er also eingestiegen und weggefahren und hat sich damit auch strafbar gemacht.


    MfG.


    Segler

  • Segler630: Da muss ein Missverständnis vorliegen. Wenn dir ein Fahrzeug gestohlen wird, bleibt es immer noch dein Eigentum und du kannst frei darüber verfügen (wenn du es wiederfindest!:D )


    Strafbarkeit kann natürlich dann vorliegen, wenn du Anzeige erstattet hast und das Wiederauffinden nicht meldest (Verdacht auf Versicherungsbetrug, Strafvereitelung wegen Verwischen von Spuren usw.)

  • Hallo Fantomas,


    ist gut möglich, dass ich mich irre. Jedoch hat sich der Besitzer tatsächlich strafbar gemacht, die genauen Hintergründe kenne ich allerdings nicht mehr, ist, wie schon gesagt, eine Weile her.


    MfG.


    Segler



    Schon 39 Postings, es fängt schon wieder an, auszuarten :D

  • Wenn du den Brief noch hast, und dort noch als Halter eingetragen bist, sollte es eigentlich kein Problem sein das Auto zu holen.
    Hast du den keinen Vertrag mit deinem Freund gemacht?
    Frag lieber mal einen Anwalt, oder bei der Polizei, ob du das darfst.


    segler
    Kann man sein Eigentum den klauen?


    MfG
    André

    Wer oder was ist Schmidts Katze?
    Und warum ist sie so schnell?


    Smirnoff Vernichter und Nr. 18 im S///-Lampenbesiter-Club.

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