2 Fragen zur Paket-Haftung (Paketbox, Zustellung beim Nachbarn)

  • Aufgrund der Zumwinkel-Geschichte fällt mir gerade ein, dass mir schon seit ein paar Tagen die folgenden zwei Fragen auf der Zunge liegen (die rein gar nichts mit Zumwinkel zu tun haben; es viel mir wie gesagt nur aufgrund dessen wieder ein):


    1. Vielleicht hat jemand schon mal diese neue "Paketbox" bei seiner Postfiliale gesehen. Hier kann man freigemachte Pakete (wo man also zu Hause am PC über die "DHL-Onlinefrankierung" einen Paketschein ausdrucken kann) einwerfen, ohne am Schalter warten zu müssen, bzw. auch außerhalb der Öffnungszeiten. Über den Einwurf erhält man allerdings keine Quittung. Die Paketbox wird irgendwann von einem Postangestellten geleert, und dann werden die Pakete eingescannt. Das Problem: Was passiert, wenn ein Paket VOR diesem Einscannen, und somit bevor es ins Post-Datensystem aufgenommen wird, verlorengeht? Sei es, weil z.B. die Paketbox nachts von jemandem aufgebrochen wird, oder weil der Postangestellte beim Leeren der Box ein Paket entwendet? Wenn selbst der Chef von dem Laden (vielleicht) ein Krimineller ist, dann kann man sicher nicht ausschließen, dass so ein Paketboxentleerer mal zum Langfinger wird... ;) Und umgekehrt könnte ich als Kunde ja auch einfach einen Paketschein ausdrucken und dann einfach nur behaupten, ich hätte ein Paket verschickt, um die max. 500 Euro Schadenersatz abzuzocken. Genauso wenig, wie ich beweisen kann, dass ich ein Paket in die Box geworfen habe, kann ja die Post beweisen, dass ich es NICHT getan habe.


    2. Jeder kennt das: Der Paketbote klingelt und hat ein Paket für den Nachbarn. Freundlich, wie man ist, nimmt man das Paket entgegen, erinnert den Paketmann daran, beim Empfänger einen Zettel einzuwerfen, und der Nachbar holt sich das Paket ab, wenn er abends nach Hause kommt. Vor ein paar Tagen stand mein Nachbar vor der Tür und meinte, er habe einen Zettel im Briefkasten gehabt, dass ich ein Paket für ihn angenommen hätte. Das tue ich auch durchaus öfters - an diesem Tag allerdings nicht; ich war selbst auch gar nicht da. Wie das jetzt letztlich ausgegangen ist, weiß ich nicht. Interessiert mich auch nicht. Tatsächlich interessant ist aber folgende Frage: Wenn ich für einen Nachbarn ein Paket annehme, ergo dafür unterschreibe, dem Nachbarn das Paket später gebe und dieser dann noch später irgendwann (und aus welchen Gründen auch immer) behauptet, er habe nie ein Paket bekommen: Stehe ich dann tatsächlich dumm da? Theoretisch vermutlich ja...

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Nein, ich meine die "Paketbox". In der "Packstation" kann man z.T. auch Pakete abgeben. Ob man hier einen Nachweis bekommt, weiß ich nicht. Interessiert mich persönlich auch nicht, da es hier keine Packstation gibt. Falls nicht, würde meine Frage aber natürlich analog auch für Packstationen gelten.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zu 2)


    Du quittierst zumindest den Empfang und äussere Unversehrtheit.... Somit hättest du wohl in der Tat den schwarzen Peter.


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Nein, ich meine die "Paketbox". In der "Packstation" kann man z.T. auch Pakete abgeben. Ob man hier einen Nachweis bekommt, weiß ich nicht. Interessiert mich persönlich auch nicht, da es hier keine Packstation gibt. Falls nicht, würde meine Frage aber natürlich analog auch für Packstationen gelten.


    Ich kenne wiederum nicht die Packetbox, also bei der Packstation bekommst Du einen Beleg. Ist schlecht so ohne Nachweis, vor allem bei Packeten die versichert sind, gibt es sozusagen keinen "Versicherungsschein". Bei Päckchen ist es ja eigentlich egal, da man dafür ja eh nichts kriegt.

  • Zitat

    Original geschrieben von bungee1
    Zu 2)


    Du quittierst zumindest den Empfang und äussere Unversehrtheit.... Somit hättest du wohl in der Tat den schwarzen Peter.


    Gruß bungee1


    Bei uns (JVA) kommt es regelmäßig vor, dass der Postzusteller einfach einen Namen eingibt und somit auch die Unterschrift "kopiert". Daher haben schon viele ein Packet angenommen und dafür unterschrieben, die überhaupt nicht da waren, bzw. nachweislich im Urlaub.
    Ich würde mir nicht an die Karre fahren lassen.

  • Re: 2 Fragen zur Paket-Haftung (Paketbox, Zustellung beim Nachbarn)


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    1. Vielleicht hat jemand schon mal diese neue "Paketbox" bei seiner Postfiliale gesehen. Hier kann man freigemachte Pakete (wo man also zu Hause am PC über die "DHL-Onlinefrankierung" einen Paketschein ausdrucken kann) einwerfen, ohne am Schalter warten zu müssen, bzw. auch außerhalb der Öffnungszeiten. Über den Einwurf erhält man allerdings keine Quittung. Die Paketbox wird irgendwann von einem Postangestellten geleert, und dann werden die Pakete eingescannt. Das Problem: Was passiert, wenn ein Paket VOR diesem Einscannen, und somit bevor es ins Post-Datensystem aufgenommen wird, verlorengeht? Sei es, weil z.B. die Paketbox nachts von jemandem aufgebrochen wird, oder weil der Postangestellte beim Leeren der Box ein Paket entwendet? Wenn selbst der Chef von dem Laden (vielleicht) ein Krimineller ist, dann kann man sicher nicht ausschließen, dass so ein Paketboxentleerer mal zum Langfinger wird... ;) Und umgekehrt könnte ich als Kunde ja auch einfach einen Paketschein ausdrucken und dann einfach nur behaupten, ich hätte ein Paket verschickt, um die max. 500 Euro Schadenersatz abzuzocken. Genauso wenig, wie ich beweisen kann, dass ich ein Paket in die Box geworfen habe, kann ja die Post beweisen, dass ich es NICHT getan habe.

    Ich kann mir schon vorstellen, daß es eine gewisse Art Kontrolle o.ä. bei dieser Box gibt. Bspw. Kameras oder eine Art "Vorab-Scanner". Aber:
    geh doch einfach mal zu deiner freundlichen Postfiliale und frage einfach nach :D Die haben bestimmt die Antwort ;) :D

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • zu 1)
    siehe hier:
    http://www.dhl.de/dhl?tab=1&sk…ang=de_DE&xmlFile=3001526


    "8. Wird ein Einlieferungsbeleg ausgestellt?
    Da die PAKETBOX ebenso wie ein Briefkasten funktioniert, wird hier kein Beleg bei der Abgabe einer Sendung ausgegeben.


    Sollten Sie einen Einlieferungsbeleg benötigen, erhalten Sie diesen bei Abgabe der Sendung in einer Filiale oder an einer Packstation"


    "9. Wird für nachweispflichtige Sendungen gehaftet?
    Wir bitten um Verständnis, dass bei Schäden (z.B. Verlust) nur bei nachgewiesener Einlieferung Ersatz geleistet wird. Die hierfür erforderliche Erfassung erfolgt im DHL Sendungsverfolgungssystem jeweils bei der nächsten PAKETBOX Leerung."


    Heißt: Du kannst so lange mit Deinem selbstausgedruckten Paketschein wedeln wie Du willst, ein Einwurf in die Paketbox bzw. das daraus resultierende Risiko dass die Sendung vor Erfassung bei der Leerung verloren geht bzw. gestohlen wird hängt einzig und allein beim Versender.


    zu 2)
    Ist das nicht schon mal in einem der diversen Beiträge ausführlich verhackstückt worden? Gab doch da auch mal Urteile oder irgendwas in der Art in der es darum ging, ob die Paketdienste solche "Ersatzablieferungen" überhaupt wirksam in ihren AGB haben. Und wenn Du Deinem Nachbarn nicht über den Weg traust lass Dir von ihm den Empfang quittieren ;)

  • zu 1): Das macht die Verwendung der Paketbox für Pakete dann ja reichlich sinnlos. Da fragt man sich, wozu man dann eigentlich das erhöhte Porto zahlen soll, wenn es an der Box eh keinen Einlieferungsnachweis gibt. IMHO ist das Ganze eine Mogelpackung. Auf dieses Problem wird an der Box selbst natürlich auch nicht hingewiesen.


    zu 2): Ich vertraue den Nachbarn durchaus. Das war eher eine "Was-wäre-wenn"-Frage und keine, die aus einem konkreten Erfordernis heraus gestellt wurde. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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