Überholen innerhalb geschl. Ortschaften

  • Überholen in der Ortschaft halte ich neuerdings nicht für sinnvoll. Hab jetzt fast 2 Jahre meinen Führerschein. Nachdem ich ihn eine Woche hatte, fing der Ärger schon an. Ich hab in der 30 Zone (war mitten in der Nacht) einen schleicher überholt der sogar noch langsamer fuhr. Der Fuhr mir dann hinterher. Ich parkte das Auto vor der Garage und er meinte ich anmaulen zu müssen, was das soll etc.


    Ich blieb ruhig, er zog ab. Vor zwei Wochen ähnliches Spiel. Ich fuhr aus einer Nebenstraße wo ich Vorfahrt hatte nach rechts. Der gleiche Typ kam von links, ich ihn noch gesehen stehen geblieben, weil der drauf hielt.
    Er bleibt stehen steigt aus, ich kurbel die Scheibe runter und da meint der doch glatt:" Ey, haste ein Problem, willse wat sagen". Ich nur "Nöö". "Dann ist ja auch gut".


    So ein A***** Was muss der immer so aufmucken? Ist so ein Familienvater , der anscheinend schwer zu bremsen ist.
    Ich meine da hätte ich den auch anzeigen können, immerhin hatte ich auch welche dabei.
    Aber ich finde solche Aktionen lächerlich. Eins weiß ich aber: Saugt der mich nochmal an, ruf ich die Polizei und die werden das dann klären ! Hab keine Lust dauernd tyrannisiert zu werden von einem möchtegern Hüter der Gerechtigkeit.


    Ich hab raus gelernt, und werde innerorts nicht mehr überholen !!!

  • Kurz zur Klärung:
    Überholen ist grundsätzlich erlaubt (also auch innerhalb geschlossener Ortschaften). Verboten ist es bei


    *unklarer Verkehrslage
    *bei Verbot durch Zeichen 276, 277, des weiteren bei:


    *Verstoß gegen in §5 StVO enthaltenen Verhaltensvorschriften
    *§5 (3a) StVO,
    *Fahrbahnmarkierungen (Zeichen 295, indirekt bei Zeichen 298)
    *Fußgängerüberwege i.S.v. §26 StVO
    *§20 (3) StVO, Schulbusse und Kraftomnibusse, die sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer gekennzeichneten Haltestelle nähern.


    Unter Strafe gestellt ist die Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs, ebenso die Behinderung des Gegenverkehrs oder des Überholten.
    Behinderung ist dabei jede Beeinträchtigung einer berechtigten Verhaltensweise eines anderen Verkehrsteilnehmers.
    Aber so wie ich mich kenne, hätte ich in der Situation genauso wie DrunkenBoxer überholt... :rolleyes:


    Zum Thema Zeugenaussagen:
    In der Strafprozeßordnung steht nirgendwo, daß die Aussage eines Angehörigen weniger Wert ist, das Angehörigenverhaltnis dürfte in der Praxis allerdings schon miteinbezogen werden, sofern es zu Zweifeln kommt.


    AdministratorDr:
    Ohne Zeugenaussage(n) stehst du relativ schlecht da, eine Anzeige ist aber trotzdem jederzeit möglich. Vielleicht holt ein verkehrserzieherisches Gespräch mit einem Polizisten deinen Freund wieder auf den Boden zurück. ;)
    Gibt einfach Leute, die immer Recht haben, sowieso die allerbesten Autofahrer sind und ihre Komplexe auf unseren Straßen ausleben. :mad:


    allzeit gute Fahrt,


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

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