nette Diskussion
also ich dachte auch immer das man einen Personalausweis haben muss, ist aber nicht so. Einige meiner Kollegen haben z.B. nur einen Reisepass, manche auch zwei oder drei.
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nette Diskussion
also ich dachte auch immer das man einen Personalausweis haben muss, ist aber nicht so. Einige meiner Kollegen haben z.B. nur einen Reisepass, manche auch zwei oder drei.
Ich habe auch keinen Perso - für was auch?
IIRC meinten die Jungens auf dem Amt allersings dass es Probleme mit den Kollegen in grün geben könnte wenn ich nur den Pass dabeihabe - Adresse steht nur im Perso, nicht aber im Pass.
Hab aber auch bei Reisen tendenziell nur den Pass dabei
ZitatDeutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. §1 PersAuswG
Wer einen Pass besitzt, muss also keine Personalausweis besitzen.
Eine Mitführungspflicht gibt es nicht, (auch nicht im Zollgrenzbezirk), das wurde auch hier schon an anderer Stelle ausgiebig diskutiert. Nur beim Grenzübertritt muss der Pass (oder der Personalausweis als Passersatz) mitgeführt werden (auch bei der Reise in Schengener Staaten, wo es keine Grenzkontrolle gibt).
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Doppelpost
Reisen:
Innerhalb der Schengen Staaten reicht ein Personalausweis. Kontrollen gibt es, aber nur sporadisch. Auch am Flughafen reicht der Perso.
Ausserhalb ist zwingend der Reisepass erforderlich. Man kommt zwar in manche Länder auch nur mit der ID (Perso), muss dann aber idR ein Visum kaufen, was sich Drittländer oft teuer bezahlen lassen (Serbien z.B. 100 Euro). Und natürlich jede Menge Warterei und Ärger.
ZitatOriginal geschrieben von fantomas
Wer einen Pass besitzt, muss also keine Personalausweis besitzen.
Eine Mitführungspflicht gibt es nicht, (auch nicht im Zollgrenzbezirk), das wurde auch hier schon an anderer Stelle ausgiebig diskutiert. Nur beim Grenzübertritt muss der Pass (oder der Personalausweis als Passersatz) mitgeführt werden (auch bei der Reise in Schengener Staaten, wo es keine Grenzkontrolle gibt).
Genau, ich bin ab 16 verpflichtet einen Ausweis (Perso oder Reisepass) zu besitzen und ihn auf verlangen vorzulegen. Ich muss ihn aber nicht bei mir führen !!!
Eine Owi, kann es nicht darstellen und auch ein Bußgeld kann nicht verlangt werden, da es im deutschen Gesetz keine Mitführpflicht gibt. Jemanden für 12 Std. festhalten, um seine Personalien festzustellen (besonders bei einem deutschen Staatsbürger) halte ich ebenfalls für ein Gerücht, da es kein Grund gibt. Die Feststellung der Personalien ist im Regelfall auch mobil zu erledigen und bedarf keinen Gewahrsam auf der Wache.
Die Gesetze gelten im übrigen auch im Grenzgebiet :p
Lasst Euch nichts erzählen, von den Herren in Grün. Ich musste mir auch schon mal erzählen lassen, das ich meine Nebelscheinwerfer nur bei starker Sichtbehinderung durch Nebel einschalten darf, an dem Tag hat es allerdings stark geregnet.
Ich habe seit Jahren keinen Perso mehr, weil ich ihn irgendwann mal verlegt habe.
Bisher kam ich hierzulande auch ganz gut mit Führerschein und Reisepass durch, im Ausland sowieso nur mit dem Reisepass.
Ist es überhaupt nötig, einen Perso zu besitzen, wenn man einen Reisepass hat? Die Neubeantragung ist doch ziemlich teuer, wie ich gehört habe.
kleine einschränkung:
wer mit dem auto unterwegs ist muss neben dem führerschein auch ein ausweisdokument mitführen, sonst keine pflicht (nur besitzen muss man eins).
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