ZitatOriginal geschrieben von hasenhirn
kleine einschränkung:
wer mit dem auto unterwegs ist muss neben dem führerschein auch ein ausweisdokument mitführen, sonst keine pflicht (nur besitzen muss man eins).
Auch dort braucht man keinen Ausweis. §4 Abs. 2 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung).
Nun das Mitführen des Führerscheins ist beim Führen eines Fahrzeugs verpflichtend.
Jetzt werden wir aber kleinlich