Perso abgelaufen, reicht Reisepass?

  • Zitat

    Original geschrieben von hasenhirn
    kleine einschränkung:


    wer mit dem auto unterwegs ist muss neben dem führerschein auch ein ausweisdokument mitführen, sonst keine pflicht (nur besitzen muss man eins).


    Auch dort braucht man keinen Ausweis. §4 Abs. 2 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung).
    Nun das Mitführen des Führerscheins ist beim Führen eines Fahrzeugs verpflichtend.


    Jetzt werden wir aber kleinlich ;)

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    mcl41:


    Eine Owi, kann es nicht darstellen und auch ein Bußgeld kann nicht verlangt werden, da es im deutschen Gesetz keine Mitführpflicht gibt. Jemanden für 12 Std. festhalten, um seine Personalien festzustellen (besonders bei einem deutschen Staatsbürger) halte ich ebenfalls für ein Gerücht, da es kein Grund gibt. Die Feststellung der Personalien ist im Regelfall auch mobil zu erledigen und bedarf keinen Gewahrsam auf der Wache.


    Die Gesetze gelten im übrigen auch im Grenzgebiet :p


    Richtig, eine Mitführpflicht gibt es nicht, jedoch muss man sich als (z.B.) deutscher Staatsbürger ausweisen und seinen Wohnsitz nachweisen können, da man im 30km Bereich um die Grenze als potentieller Grenzgänger angesehen wird. Sich in einem solchen Fall (grenzübertritt innerhalb der EU) nicht auf Nachfrage Ausweisen zu können stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn ich die Zeit finde suche ich mal die entsprechende Verordnung raus. Ich weiss gerade nur noch, dass diese Regelung zusammen mit den "Regional-Ortsübergreifenden-Personenkontrollen", (bei denen einen die Holländer sogar auf deutschem Boden Personalien feststellen und andere geschichten verordnungsbeamten darf, eingeführt wurden. Habe auf die schnelle nur das hier gefunden.


    Die Möglichkeit maximal 12h zur Identitätsfeststellung in Verwahrsahm genommen zu werden ist ebenfalls sehr real! Natürlich macht das kein Polizist einfach so. Wenn eine ID-Feststellung auch anders möglcih ist wird man nicht einfach auf die Wache geschleppt.

    05/2002... mehr sag ich nicht.
    -- ca 6x mal Vertrauensliste --

  • Ich lese dort leider nichts Gegenteiliges, zu dem was ich geschrieben habe.
    Es gibt auch für den Gernzbereich keine Sonderregelung, auch wenn in der Ausführung das Thema angeschnitten wird.
    Ich kann es durchaus Nachvollziehen, das ein Ausländer, also jemand der nur über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügt, schon Probleme mit der Polizei bekommen kann, da er unter Umständen nicht so leicht zu kontrollieren ist, wie ein deutscher Bürger.
    Im übrigen darf die Möglichkeit der Ausweisüberprüfung nicht soweit gehen, dass man mit zur Wache genommen wird. Da man ja eine Ausweispflicht hat, muss die Polizei einem auch diese Möglichkeit einräumen. Daher ginge der Weg erst über das Zuhause.


    Eine Ordnungswidrichkeit stellt nur der Grenzübertritt dar und das ist ja nicht unser Thema.


    Es ist und bleibt auch so, dass es kein Geld kostet, wenn man seinen Perso nicht mit hat. Im übrigen ist es Möglich, dass man im Zweifel wirklich den Weg zur Wache antreten muss, aber ich glaube es ist nicht möglich, dass ein Polizist die Notwendigkeit eines 12 Std. Gewahrsams in solchen Fällen rechtfertigen kann. (Ausgenommen vielleicht bei Ausländern, dessen Identität nicht zu klären ist)

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Zitat

    Original geschrieben von blackjack1412
    Reisen:
    Innerhalb der Schengen Staaten reicht ein Personalausweis. Kontrollen gibt es, aber nur sporadisch. Auch am Flughafen reicht der Perso.
    Ausserhalb ist zwingend der Reisepass erforderlich. Man kommt zwar in manche Länder auch nur mit der ID (Perso), muss dann aber idR ein Visum kaufen, was sich Drittländer oft teuer bezahlen lassen (Serbien z.B. 100 Euro). Und natürlich jede Menge Warterei und Ärger.

    Das stimmt so auch nicht ganz. Es gibt auch Länder außerhalb der Schengen-Staaten bzw. der EU, die einen deutschen Perso zur Einreise akzeptieren (z.B. Türkei, sowie für Pauschaltouristen auch Tunesien, Marokko, Ägypten).


    OT:
    Im übrigen muss man nochmal festhalten, dass die EU und die Schengener Staaten nicht deckungsgleich sind. Es gibt EU-Länder, die (noch) keine Schengen-Staaten (in Bezug auf Grenzkontrollen) sind wie z.B. Großbritannien, Irland, Bulgarien, Rumänien, Zypern (die letzten drei sollen allerdings in den nächsten Jahren dazukommen)
    Andererseits gibt es Schengen-Staaten, die nicht zur EU gehören wie Norwegen und Island sowie ab Herbst 2008 die Schweiz und Liechtenstein.

  • mmmhhh , da man in manche dieser Staaten aber vorzugsweise mit dem Flieger reisen wird, hat sich die Frage nach dem "kontrollfreien" Grenzübertritt auch ganz schnell wieder geklärt ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von dh-paule
    mmmhhh , da man in manche dieser Staaten aber vorzugsweise mit dem Flieger reisen wird, hat sich die Frage nach dem "kontrollfreien" Grenzübertritt auch ganz schnell wieder geklärt ;-)

    ähh, wieso? Bei Flügen in Schengen-Staaten gibt es im Regelfall keine Grenzkontrollen.

  • Nur eine Kontrolle seitens der Fluggesellschaft, das sollte man dann doch einen Perso oder Reisepass haben ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Santa Fu
    Nur eine Kontrolle seitens der Fluggesellschaft, das sollte man dann doch einen Perso oder Reisepass haben ;)


    ;) genau das hab ich gemeint....

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