Vergessen, Rechnung zu zahlen, Mahnbescheid ohne jegliche Mahnung?

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Aber Du hast Kenntniss von den entstandenen Kosten !!!


    Solange ich keine Rechnung erhalten habe, weiß ich nichts von der Höhe der Kosten und ich habe auch den Mahnbescheid nicht zu vertreten. Der Veranlassr des Mahnbescheides muß nachweisen können, daß er mir seine Rechnung zugestellt hat. Ein normaler Brief ist kein Beweis, denn der kann verloren gehen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Aber Du hast Kenntniss von den entstandenen Kosten !!!


    Den Begriff "Kenntniss" kennt kein deutsches Gesetz, dabei sind Richter doch an selbiges... ;)

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Den Begriff "Kenntniss" kennt kein deutsches Gesetz, dabei sind Richter doch an selbiges... ;)


    Genau so ist es. Wer einen Mahnbescheid verschickt, muß nachweisen können, daß er seine Leistung auch in Rechung gestellt hat. Mit einen einfachen Brief per Post kann er das nicht beweisen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Nagut, ich merke schon, dass hier weiterhin Haare gespalten werden sollen.


    Mal ganz ab von allen Gesetzen. Wenn ich eine Dienstleistung in Anspruch nehme und ich weiß, das ich dafür auch was bezhlen muss, dann kann ich nicht sagen, keine Rechnung keine Bezahlung.
    Da ja seitens des Gläubigers keine Verpflichtung zur Mahnung besteht, sollte ich durchaus mal darüber nachdenken, Kontakt zu meinem Gläubiger aufzunehmen.


    Leider ist es um die Zahlungsmoral in Deutschland sehr schlecht gestellt und das auch noch ohne ein schlechtes Gewissen zu haben.


    Was die Beweisbarkeit angeht, denke ich sollte es einer Firma durchaus Möglich sein zu belegen, dass eine Rechnung verschickt wurde, dem Empfänger aber kaum, dass er nichts erhalten hat.
    Nicht umsonst schicken immer mehr Firmen Mahnungen raus um sich dieser Tatsache nochmals zu versichern, aber selbst bis zu drei Mahnungen werden häufig einfach ignoriert. Viele Firmen verlangn daher Vorkasse oder sofortige Barzahlung.


    Im übrigen sollte der TE ruhig einen Widerspruch einlegen, ich frage mich zwar wo gegen, aber bitte, er hat natürlich das Recht gehört zu werden. Ich bin gespannt, was in dem Widerspruch stehen soll...

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde


    Im übrigen sollte der TE ruhig einen Widerspruch einlegen, ich frage mich zwar wo gegen, aber bitte, er hat natürlich das Recht gehört zu werden. Ich bin gespannt, was in dem Widerspruch stehen soll...


    Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid muss nicht begründet werden. Ein Kreuzchen reicht.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Im übrigen sollte der TE ruhig einen Widerspruch einlegen, ich frage mich zwar wo gegen, aber bitte, er hat natürlich das Recht gehört zu werden. Ich bin gespannt, was in dem Widerspruch stehen soll...

    Langsam habe ich das Gefühl, dass hier "Schuster, bleib bei deinen Leisten" angeraten wäre. :eek:


    Strafrecht und Zivilrecht sind nicht das Gleiche, da gibt es Unterschiede. Und du hast nun mehrfach (hier im Thread, aber bspw. auch schon in der Nokia-Reparatursache usw.) bewiesen, dass du von Zivilrecht nun nicht wirklich... wie soll ich es sagen... Ahnung hast.

  • Langsam verstehe ich bloss noch :confused: oder :rolleyes: hier.


    Wie auf den ersten 1-2 Seiten steht, einfach bezahlen und kurz :( machen, bevor du da Widerspruch oder sonstwas einlegst. Leistung wurde erbracht, Rechnung wurde erhalten - Geld fehlt immer noch. :eek:
    Also bezahl das Ding und gut iss.

  • Zitat

    Original geschrieben von amori12
    Langsam habe ich das Gefühl, dass hier "Schuster, bleib bei deinen Leisten" angeraten wäre. :eek:


    Strafrecht und Zivilrecht sind nicht das Gleiche, da gibt es Unterschiede. Und du hast nun mehrfach (hier im Thread, aber bspw. auch schon in der Nokia-Reparatursache usw.) bewiesen, dass du von Zivilrecht nun nicht wirklich... wie soll ich es sagen... Ahnung hast.


    Genau denn Spruch habe ich mir vorhin verkniffen :D Es geht hier vor allem um Grundlagen.


    Auch wenn ich niemand bin, der penibelst auf Orthographie achtet stoßen mir hier manche Fehler doch recht auf. Aber die Urteile schreibt ja das Personal :rolleyes:

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde

    ...
    Leider ist es um die Zahlungsmoral in Deutschland sehr schlecht gestellt und das auch noch ohne ein schlechtes Gewissen zu haben.
    ...




    jaja die Manieren ;)


    es mag ja noch verzeihlich sein gegenüber einer Frau diese zu vernachlässigen, wie bereits von mir hier vorher angemerkt.


    Leider gibt es auch im täglichen Wirtschaftgeschehen zunehmend weniger davon. Und jetzt lasse ich mal ganz wertfrei dahingestellt ob es unmanierlich ist eine Leistung nicht rechtzeitig zu vergüten, oder auf diese Vergütung nochmals hinzuweisen.


    Irgendwer muß ja daran arbeiten, dass zumindest bei unserer Justiz Vollbeschäftigung herrscht.



    Siemensanier

  • Ich hab mal ne ganz doofe Frage ( und nicht gleich oberflächlich lachen):
    Warum muß man als Gläubiger eigentlich für einen Mahnbescheid zahlen?
    Wieso kommt die Polizei gratis, wenn jemand einen Lolli bei Schlecker geklaut hat?
    Und jetzt bitte nicht: eines ist schlimmer als das andere, Zivilrecht ist nicht Strafrecht oder sonstwas. Unrecht ist Unrecht.

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