ZitatOriginal geschrieben von blumentopferde
Aber Du hast Kenntniss von den entstandenen Kosten !!!
Solange ich keine Rechnung erhalten habe, weiß ich nichts von der Höhe der Kosten und ich habe auch den Mahnbescheid nicht zu vertreten. Der Veranlassr des Mahnbescheides muß nachweisen können, daß er mir seine Rechnung zugestellt hat. Ein normaler Brief ist kein Beweis, denn der kann verloren gehen.