Vergessen, Rechnung zu zahlen, Mahnbescheid ohne jegliche Mahnung?

  • Also wegen 40,- Euro gleich zum Anwalt zu laufen, ohne vorher eine Zahlungserinnerung verschickt zu haben, naja ich finde das Verhalten des Zahnarztes auch nicht Ok.


    Eine Rechnung zu bezahlen kann immer vergessen werden. Deswegen leg widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und überweise sofort die Hauptforderung. Dann sollte wohl nix mehr von deinem EX :D - Zahnarzt kommen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Samcos
    Also wegen 40,- Euro gleich zum Anwalt zu laufen, ohne vorher eine Zahlungserinnerung verschickt zu haben, naja ich finde das Verhalten des Zahnarztes auch nicht Ok.


    Eine Rechnung zu bezahlen kann immer vergessen werden. Deswegen leg widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und überweise sofort die Hauptforderung. Dann sollte wohl nix mehr von deinem EX :D - Zahnarzt kommen...


    Du weißt schon, dass ein Mahnbescheid nicht über einen Anwalt laufen muss, den kann der Arzt ganz einfach beantragen. Ich denke er kann versuchen zu widersprechen soviel er will, er kommt um die Mahngebühren nicht herum.
    Leider wird immer wieder vergessen, bei wem die Schuld liegt. Beim Zahnarzt mit Sicherheit nicht.

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Also eine Firma (hier ZA) sollte zu mindestens eine Zahlungserinnerung zusenden , die nicht gratis sein muß) , bevor weitere Schritte unternommen werden.
    Wäre ich in einer Situation, einen MB wegen vergessener Zahlung zu erhalten , ohne eine Erinnerung erhalten zu haben, wäre ich längstens Kunde bei dem Händler gewesen.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Wie wär denn die Sache zu sehen, wenn Rechnung mit normaler Post verschickt worden wäre und ich sie Nicht erhalten hätte, weil sie halt verloren ging? Nach Monaten kommt dann ein Mahnbescheid, müßte ich die Kosten dafür tragen? Wer ist in der Beweispflicht daß Rechnung überhaupt zugestellt wurde? Normaler Brief ist doch kein Beweis, oder?

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    sollte


    ... genau, muss er aber nicht


    Die Diskussion dreht sich wahrlich im Kreis. Wir reden hier nicht darüber was besser gewesen wäre, weil da sind sich wohl alle einig, sondern nur darüber, ob der Zahnarzt das Recht hatte ...
    ... und nach fachkundiger Auskunft, scheint das ja nun mal der Fall gewesen zu sein.


    ... und nur um den Horziont der Möglichkeiten mal etwas zu erweitern:
    Outsourcing und Forderungsabtretung sind heut zu Tage auch den Ärzten nicht mehr fremd.
    Steht hier irgendwo, dass der Zahnarzt höchstpersönlich zum Anwalt gelaufen ist oder den Mahnbescheid selbst beantragt hat??? Mein Zahnarzt hat seine ganze Abrechnung an eine Abrechnungsfirma abgetreten. weil ihm der Aufwand nämlich zu hoch ist, hinter jeder einzelnen Rechnung herzulaufen ...
    ... muss nicht sein, kann aber

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Es muß ja erst mal bewiesen werden, daß Rechnung überhaupt zugegangen ist.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Wie wär denn die Sache zu sehen, wenn Rechnung mit normaler Post verschickt worden wäre und ich sie Nicht erhalten hätte, weil sie halt verloren ging? Nach Monaten kommt dann ein Mahnbescheid, müßte ich die Kosten dafür tragen? Wer ist in der Beweispflicht daß Rechnung überhaupt zugestellt wurde? Normaler Brief ist doch kein Beweis, oder?




    Der Zugang der Rechnung muß meines Erachtens von der Firma bewiesen werden.
    Im Falle des Thread Erstellers gibt es aber sicherlich Zeugen für den Erhalt der Rechnung .

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Zitat

    Original geschrieben von meon96
    Der Zugang der Rechnung muß meines Erachtens von der Firma bewiesen werden.
    Im Falle des Thread Erstellers gibt es aber sicherlich Zeugen für den Erhalt der Rechnung .


    Ich meinte das jetzt grundsätzlich. Eine Zusendung der Rechnung auf normalen Postweg ist doch kein Beweis., sondern nur Einschreiben mit Rückschein. Da dies aber kaum bei einer Rechung gemacht wird, kann man dann wenn man einen Mahnbescheid ohne vorausgeangen Mahnungen erhält, doch einfach sagen, habe keine Rechung bekommen. Oder?

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von meon96
    Der Zugang der Rechnung muß meines Erachtens von der Firma bewiesen werden.
    Im Falle des Thread Erstellers gibt es aber sicherlich Zeugen für den Erhalt der Rechnung .


    Es liegt ja auch im Bereich der Glaubhaftigkeit. Ich denke beim Postversand ist es dem Arzt zu glauben, dass er die Rechnung verschickt hat, oder eben sein Agrechnungsstelle. Das man sich wiederum nach 5 Monaten keinen Gedanken macht über die Bekanntermaßen kostenpflichtige Leistung.


    Der TE kann froh sein, dass er kein Privatpatient ist. Er würde wohl in Zukunft seine Arztrechnung noch in der Prais begleichen müssen ;)

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Ich meinte das jetzt grundsätzlich. Eine Zusendung der Rechnung auf normalen Postweg ist doch kein Beweis., sondern nur Einschreiben mit Rückschein. Da dies aber kaum bei einer Rechung gemacht wird, kann man dann wenn man einen Mahnbescheid ohne vorausgeangen Mahnungen erhält, doch einfach sagen, habe keine Rechung bekommen. Oder?


    Aber Du hast Kenntniss von den entstandenen Kosten !!!

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