Vergessen, Rechnung zu zahlen, Mahnbescheid ohne jegliche Mahnung?

  • Hallo Community,


    habe heute völlig überraschenderweise einen Mahnbescheid des LG Hagen erhalten: Gesamtsumme knapp über 100€...
    War Ende September '07 beim Zahnarzt, hab mir' eine kostenpflichtige Füllung machen lassen (40€). Beim Verlassen der Praxis hat man mir die Rechnung in die Hand gedrückt.


    Diese habe ich vergessen zu zahlen - es kam *nie* eine Zahlungserinnerung/Mahnung.


    Heute bekam ich den Mahnbescheid - wegen einer vergessenen Zahnarztrechnung über knapp 40€ soll ich jetzt knapp über 100€ zahlen.


    Ist es überhaupt rechtens, dem Patienten einen Mahnbescheid ins Haus zu schicken, ohne jegliche Mahnung?
    Ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein, warum ich die zusätzlichen Kosten bezahlen soll - mit den vereinbarten 40€ bin ich natürlich einverstanden und würde sie auch sofort bezahlen...


    Was würdet Ihr machen? Widerspruch erheben? Anspruch insgesamt? Teil des Anspruchs?


    Danke im Voraus für die Antworten!

  • Laut diesem Beitrag im
    Juraforum muss auf das Mahnverfahren bei Endverbrauchern auf der Rechnung hingewiesen werden.
    Lass das vielleicht auch von der Verbraucherberatung prüfen, aber klär das besser schnell, die Widerspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen.

  • Die Zahlung hat mit der Rechnungsstellung zu erfolgen. Der Glaubiger muss die Bezahlung seiner Rechnung überhaupt nicht anmahen, um sein Geld Gerichtlich eintreiben zu können.
    Also, eine erste, zweite, oder dritte Mahnung muss nicht sein um ein Mahnverfahren einzuleiten. Es wird aber im täglichen Geschäftsleben so gemacht und daher ist der Kude es so gewohnt.


    Du musst also mit den Kosten leben, da Du im Grunde die Rechnung nicht hättest vergessen dürfen.


    Nachzulesen §271 BGB "Leistungszeit"

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Re: Vergessen, Rechnung zu zahlen, Mahnbescheid ohne jegliche Mahnung?



    zahle am besten alles gleich.


    in zukunft meine rechnungen sofort bezahlen ...... dann vergißt man es auch nicht.


    schließlich hat der za dir ja auch gleich geholfen bei deiner füllung. du glaubst nicht, wieviel leute vergessen (mutwillig oder nicht!?) ihre za-rechnung zu zahlen. und die angestellten kann man sicher auch nicht damit vertrösten:"nö, diesen monat gibt's weniger geld, da herr (o. frau) ....... vergessen haben ihre rechnung zu zahlen".
    dein gehalt/lohn magst du ja sicher auch pünktlich bekommen?


    man könnte es hier noch weiterführen..... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Die Zahlung hat mit der Rechnungsstellung zu erfolgen.

    Hat die Zahlung nicht erst mit Fälligkeit zu erfolgen?


    Und selbst wenn nein...

    Zitat

    Du musst also mit den Kosten leben, da Du im Grunde die Rechnung nicht hättest vergessen dürfen.

    Ist denn der Zugang der Rechnung nachweisbar? Bei "in die Hand drücken" wird das wohl nicht der Fall sein.


    Moralisch sollten Rechnung + Mahnkosten gezahlt werden, aus juristischer Sicht nur der Rechnungsbetrag (und natürlich Widerspruch gg. Mahnbescheid).

  • Ist es ein guter Zahnarzt? Willst du dort nochmal hingehen? Wenn du diese beiden Fragen mit Ja beantwortest, würde ich die Kosten zahlen und die 60 Tacken mehr als Lehrgeld verbuchen.


    Ein guter zufriedener Zahnarzt ist Goldes wert


    ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von amori12
    Hat die Zahlung nicht erst mit Fälligkeit zu erfolgen?


    Und selbst wenn nein...
    Ist denn der Zugang der Rechnung nachweisbar? Bei "in die Hand drücken" wird das wohl nicht der Fall sein.


    Moralisch sollten Rechnung + Mahnkosten gezahlt werden, aus juristischer Sicht nur der Rechnungsbetrag (und natürlich Widerspruch gg. Mahnbescheid).


    Besitzt die Rechnung keinen Termin, hat die Zahlung sofort zu erfolgen. Daher besitzt eine Rechnung keine Fälligkeit, wenn nicht z.B. eine Zahlung binnen 2 Wochen zu erfolgen hat.


    Deinen Letzten Satz verdrehst Du. Ich denke Moralisch sollte der Zahnarzt auf die Mahnkosten verzichten, das bringt dann kein böses Blut.
    Juristisch sind die Mahnkosten gerechtfertigt, da führt kein Weg dran vorbei.
    Und ich denke die Beweisbarkeit der Rechnungszustellung ist in diesem Fall sogar noch besser für den Zahnarzt, denn die Rechnung wurde (ich denke vor Zeugen) persönlich überreicht. Daher kann man nicht mit "Hab ich nicht bekommen" oder "ist wohl in der Post verloren gegangen" kommen.


    Ein Rechtsstreit würde in den meisten Fällen zu Ungunsten des TE ausgehen.


    Im übrigen gibt es auch bei Ärzten sowas wie eine Schufa und wenn man regelmäßig säumig ist, dann kann es schnell passieren, das die Behandlung nur gegen Vorkasse erfolgt. Das sollte man sich dann schon mal überlegen.

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Zitat

    Original geschrieben von Bayernpeter
    Ist es ein guter Zahnarzt? Willst du dort nochmal hingehen? Wenn du diese beiden Fragen mit Ja beantwortest, würde ich die Kosten zahlen und die 60 Tacken mehr als Lehrgeld verbuchen.

    Dem stimme ich grundsätzlich zu, siehe auch moralische Sicht, aber: Was halte ich von einem Geschäftsmann, der ohne weitere Mahnung, Erinnerung, Anruf o.ä. einen Mahnbescheid beantragt?


    Sicher ist die Zahlungsmoral inzwischen unter aller Sau, da brauchen wir gar nicht zu diskutieren, aber das geht nun auch nicht. Zumindest nicht, wenn man weiterhin will, dass der Kunde noch einmal kommt. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von amori12
    Dem stimme ich grundsätzlich zu, siehe auch moralische Sicht, aber: Was halte ich von einem Geschäftsmann, der ohne weitere Mahnung, Erinnerung, Anruf o.ä. einen Mahnbescheid beantragt?


    Was halte ich denn von einem Patienten, der sich seine Beißer machen lässt und dann nicht zahlt :confused:

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!