Vergessen, Rechnung zu zahlen, Mahnbescheid ohne jegliche Mahnung?

  • Zitat

    Original geschrieben von Bayernpeter
    Ist es ein guter Zahnarzt? Willst du dort nochmal hingehen? Wenn du diese beiden Fragen mit Ja beantwortest, würde ich die Kosten zahlen und die 60 Tacken mehr als Lehrgeld verbuchen.


    Ein guter zufriedener Zahnarzt ist Goldes wert


    ;)


    Nach dieser Aktion möchte ich da ganz bestimmt nicht mehr hin.


    Nochmal kurz zusammengefasst:


    Rechnung in die Hand gedrückt bekommen (musste nichts unterschreiben), das war Ende September '07.
    Heute Mahnbescheid...


    Ich bin absolut damit einverstanden, den Rechnungsbetrag inkl. Zinsen zu bezahlen, sehe es aber nicht ein, warum ich, ohne kontaktiert worden zu sein direkt einen Mahnbescheid bekomme!

  • Ist ir denn nie eingefallen, dass Du beim Zahnarzt warst und der an Deinen Zähnen was gemacht hat?
    Für mich ein so traumatisches Erlebnis, sowas vergesse ich doch nicht :o

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Re: Vergessen, Rechnung zu zahlen, Mahnbescheid ohne jegliche Mahnung?


    Zitat

    Original geschrieben von ViP
    habe heute völlig überraschenderweise einen Mahnbescheid des LG Hagen erhalten: Gesamtsumme knapp über 100€...
    War Ende September '07 beim Zahnarzt, hab mir' eine kostenpflichtige Füllung machen lassen (40€). Beim Verlassen der Praxis hat man mir die Rechnung in die Hand gedrückt.


    Kommt halt drauf an. Wenn Du nie eine Mahnung bekommen hast, ist es mir unerklärlich, dass es nun mehr als 100 Euro geworden sind.


    Wer hat denn den MB beantragt? Der Zahnarzt? Eine Verrechnungsstelle? Selbst die Anwaltsgebühren, wenn denn jemand außergerichtlich tätig war, können nicht so hoch sein.


    Klingt ein bisschen merkwürdig. Nichtsdestotrotz mag die Forderung begründet sein. Wenn Du es genau wissen möchtest, ist wohl eine anwaltliche Einzelfallprüfung notwendig.


    Hier ist mal ein Gebührenrechner

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  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Was halte ich denn von einem Patienten, der sich seine Beißer machen lässt und dann nicht zahlt :confused:

    Menschen machen Fehler. Und ich kann es zwar vielleicht rechtlich, aber nicht aus logischen Gesichtspunkten erwarten, dass die Zahlung immer sofort erfolgt. Es kann immer etwas dazwischen kommen.


    Was hätte sich die Arzthelferin da abgebrochen, wenn sie mal schnell 20 Sekunden in einen Erinnerungsanruf investiert? Nichts. Danach hätte man immer noch den Mahnbescheid erwirken können.


    Ich wäre bei diesem Arzt auch die längste Zeit Kunde gewesen.



    Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Besitzt die Rechnung keinen Termin, hat die Zahlung sofort zu erfolgen. Daher besitzt eine Rechnung keine Fälligkeit, wenn nicht z.B. eine Zahlung binnen 2 Wochen zu erfolgen hat

    Ok, da hast du wohl recht. § 271 BGB meinst du da oder?


    Zitat

    Deinen Letzten Satz verdrehst Du. Ich denke Moralisch sollte der Zahnarzt auf die Mahnkosten verzichten, das bringt dann kein böses Blut.

    Ja, so kann man es auch sehen. s.o.


    Zitat

    Und ich denke die Beweisbarkeit der Rechnungszustellung ist in diesem Fall sogar noch besser für den Zahnarzt, denn die Rechnung wurde (ich denke vor Zeugen) persönlich überreicht. Daher kann man nicht mit "Hab ich nicht bekommen" oder "ist wohl in der Post verloren gegangen" kommen.

    Dachte mir, dass dieses Argument kommt. Und du bist ja wohl auch Richter. Aber nach meinem Dafürhalten kann kein Zeuge dieser Welt noch ordentlich bezeugen, wer wem vor 3 Monaten was überreicht hat. Das war ja nichts Besonderes, das nur alle paar Wochen mal passiert. Rechnungen gibt es dort vielfach.


    Zitat

    Ein Rechtsstreit würde in den meisten Fällen zu Ungunsten des TE ausgehen.

    Weil der Zugang bejaht wird?

  • Re: Re: Vergessen, Rechnung zu zahlen, Mahnbescheid ohne jegliche Mahnung?


    Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Wer hat denn den MB beantragt? Der Zahnarzt? Eine Verrechnungsstelle? Selbst die Anwaltsgebühren, wenn denn jemand außergerichtlich tätig war, können nicht so hoch sein.[/URL]


    Der den Zahnarzt vertretende Rechtsanwalt.


    Die 100€ setzen sich zusammen aus:


    Hauptforderung (40€)
    Nebenforderungen (Mahnkosten): 4€
    Zinsen: 0,92€
    Gerichtskosten Gebühr: 23€
    Rechtsanwalts/Rechtsbeistandkostebn
    Gebühr : 25€
    Auslagen: 5€
    + Mwst

  • Mahnkosten können ja nur dann angefallen sein, wenn gemahnt wurde. Entweder hat Dir jemand die Post gestohlen oder die 4 Euro sind nicht geschuldet.


    Billigste Lösung ist wohl: Anwalt anrufen, sagen, dass Du bis auf die vier Euro alles zahlst - und gut ist. Dann ärgerst Du Dich 1-2 Tage. Anschließend ist alles Schnee von gestern. Anderenfalls wird es nur teurer, wenn noch ein Vollstreckungsbescheid beantragt wird.

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  • Zitat

    Nach dieser Aktion möchte ich da ganz bestimmt nicht mehr hin.


    Das freut wohl den Zahnarzt, wenn er deine weiteren Kommentare liest.


    Zitat

    Nochmal kurz zusammengefasst:


    Zitat

    Rechnung in die Hand gedrückt bekommen (musste nichts unterschreiben), das war Ende September '07.


    Und die hast du zu zahlen, schließlich hast du eine Leistung in Anspruch genommen.


    Wenn du das vergisst, ist das doch nicht das Problem des Zahnarztes.


    Zitat

    Heute Mahnbescheid...


    Absolut gerechtfertigt 5 Monate später.


    Und das sage ich dir mal aus "fast professioneller Sichtweise" eines Juristen:


    Ich hätte als Antragsteller gar nicht so lange gewartet.


    Zitat


    Ich bin absolut damit einverstanden, den Rechnungsbetrag inkl. Zinsen zu bezahlen, sehe es aber nicht ein, warum ich, ohne kontaktiert worden zu sein direkt einen Mahnbescheid bekomme!


    Weil es das Rechtsgeschäft gebietet, seine Rechnung umgehend zu bezahlen.
    Der Zahnarzt ist nicht verpflichtet zu Mahnen, und schon gar nicht 5 Monate lang.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Ja ich bin Richter. Ärgere mich aber zum Glück nicht mit solchen Dingen herum. Merkt man das??? :D


    Ich sehe einen Prozess ablaufen. Die Zeugen wissen es genau, dass die Rechnung übergeben wurde und die Rechnung ist fällig. Wie glaubst Du, soll man in diesem Fall urteilen.
    Ich würde außerdem dem Zahnarzt die Zustellung der Rechnung jederzeit abnehmen, da er nicht wirklich etwas damit erreicht ein Mahnverfahren erreicht, außer das er sein Geld bekommt...

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Die Zeugen wissen es genau, dass die Rechnung übergeben wurde

    Das ist der Punkt, können die Zeugen das genau wissen? Etwas überspitzt formuliert: Weiß die Kassiererin bei Aldi noch, wieviel Rückgeld sie Kunde 432 am Vortag herausgegeben hat? Das ist doch alles Routine, das kann man sich nicht merken. Auch wenn man es natürlich bemerkt haben will.


    Wobei ich aber auch glaube, dass ein normaler Richter das bejahen würde. Nur richtig finde ich es nicht.



    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Weil es das Rechtsgeschäft gebietet, seine Rechnung umgehend zu bezahlen.
    Der Zahnarzt ist nicht verpflichtet zu Mahnen, und schon gar nicht 5 Monate lang.

    Wie ich schon sagte... Das mag soweit auch rechtlich richtig sein, keine Frage. Aber beantrage ich ohne Mahnung, Erinnerung o.ä. anwaltlich einen Mahnbescheid gegenüber einem Kunden, den ich in Zukunft auch noch als solchen in der Kartei haben will? Das ist doch ein Tritt zwischen die Beine, das Ende der Beziehung ist klar besiegelt.

  • Man weiß ja nicht, was da war. Wenn 4 Euro Mahnkosten aufgeführt sind, dann ist da vielleicht etwas passiert. ;)

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