Hmmm die Vermischung von Straf- und Zivilrecht ist auf TT noch abenteuerlicher als nachmittags auf Sat 1.
1. Das die Karten mit einem Standardpasswort versehen werden ist, wenn überhaupt als Fahrlässigkeit seitens des Händlers der die Daten zur Aktivierung übermittelt zu bewerten, da nirgendwo die Rufnummer zusammen mit dem Passwort öffentlich einsehbar ist. (Strafrecht...)
2. wenn ich die AGBs bzgl. Freundschaftswerbung richtig in Erinnerung habe, handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung seitens VF. Damit sind alle Erstattung seitens VF bei "geklauten" Stars als Kulanz zu werten ohne Rechtsanspruch seitens des Kunden. (Zivilrecht...)
3. Betrug wird als vorsätzliche Handlung zum vermögenswirksamen Schaden Dritten unter Vorspielung falscher Tatsachen definiert. Der geschädigte Dritte ist allerdings VF und nicht der jeweilige Kunde, da dieser keinerlei Besitzanspruch an den Stars hält (siehe Punkt 2). (Strafrecht...)
Selbstverständlich sind alle Ausführungen meine persönliche Meinung aufgrund langjährigem Gerichtsshow-Konsum und stellen keinerlei Behauptungen oder eine Rechtsberatung dar.