ZitatOriginal geschrieben von StebuEx
... finde ich diese ausufernde ...Juristerei auf gut deutsch zum Kotzen.....
dito
Da ich gerade wg. ner anderen Sache beim Anwalt war habe ich übrigens diesen auch bezüglich der weiterhin nicht bezahlten Reisekosten einer Bewerbung beauftragt. Jetzt schreibt er:
ZitatRein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ein Hinweis anlässlich der Einladung -auch in mündlicher Form- zum Ausschluss der Erstattungspflich für Reisekosten genügt. Sebstverständlich muss dieser Hinweis vom künftigen Arbeitgeber bewiesen werden.
Als Beweismittel kommt gegebenenfalls das Zeugnis von Frau AG in Frage.
Nach allgemeiner Erfahrung kann davon ausgegangen werden, dass Arbeitnehmer in der Regel die von Ihnen schon früher geäußerte Version auch bei Gericht bestätigten.
Sollten Sie nicht in überzeugender und beweisbarer Form dartun können, dass der Ausschluss von Reisekosten nicht vereinbart worden ist, dann müsste ich von der Klage abraten.
Dass soll wohl bedeuten das entgegen meiner Überzeugung dass der AG beweisen muß das er mit mitteilte keine Reisekosten zu bezahlen ich jetzt beweisen soll das er mir etwas nicht mitgeteilt hat - wie soll das denn gehen??