Fahrkostenerstattung bei Bewerbungsgesprächen

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    ... finde ich diese ausufernde ...Juristerei auf gut deutsch zum Kotzen.....


    dito


    Da ich gerade wg. ner anderen Sache beim Anwalt war habe ich übrigens diesen auch bezüglich der weiterhin nicht bezahlten Reisekosten einer Bewerbung beauftragt. Jetzt schreibt er:

    Zitat

    Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ein Hinweis anlässlich der Einladung -auch in mündlicher Form- zum Ausschluss der Erstattungspflich für Reisekosten genügt. Sebstverständlich muss dieser Hinweis vom künftigen Arbeitgeber bewiesen werden.
    Als Beweismittel kommt gegebenenfalls das Zeugnis von Frau AG in Frage.


    Nach allgemeiner Erfahrung kann davon ausgegangen werden, dass Arbeitnehmer in der Regel die von Ihnen schon früher geäußerte Version auch bei Gericht bestätigten.


    Sollten Sie nicht in überzeugender und beweisbarer Form dartun können, dass der Ausschluss von Reisekosten nicht vereinbart worden ist, dann müsste ich von der Klage abraten.


    Dass soll wohl bedeuten das entgegen meiner Überzeugung dass der AG beweisen muß das er mit mitteilte keine Reisekosten zu bezahlen ich jetzt beweisen soll das er mir etwas nicht mitgeteilt hat - wie soll das denn gehen??

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • "hat des Volkes Verständnis zu folgen"...


    Natürlich...Traum und Wirklichkeit. Dann sieh dir mal bitte das "Volk" an - willst du wirklich nach diesem Verständnis "gerichtet" werden? Dann mal Prost.


    Man sollte sich von meinen Äußerungen vielleicht nicht gleich angepisst (entschuldigt´ die Wortwahl) fühlen, sondern einfach mal drüber nachdenken. Sowas bewirkt Wunder. Es gibt schon einen Grund warum jemand, der Anwalt / Richter / f. werden will, nicht unter 4 Jahren Studium und 2 Jahren Referendariat davonkommt. Ich maße mir ja auch nicht an, einem Elektriker zu sagen, er soll mal plus und minus verbinden.



    Und jetzt mal etwas sachlich:


    Dein Anwalt hat vollkommen recht.


    Einfach gesagt: Es gilt das Prinzip (mit Ausnahmen natürlich, aber i.d.R. ist es so): Wer was will, der muss es auch beweisen (können).
    Und im vorliegenden Fall bezweifle ich mal ganz stark, dass du das kannst. Also vergiss es und hake es einfach ab.


    Und jetzt noch ein Wort zu eurer "ausufernden Juristerei".


    Wären die Menschen schlau genug sich innerhalb der Grenzen zu bewegen und auch mal ein wenig zu denken bevor sie handeln, dann wäre mein Berufsstand arbeitslos. Aber da die Juristen ja StebuEx´ Meinung nach gegen den sog. gesunden Menschenverstand handeln und die Menschen ja alle so vernünftig sind, wird ja vielleicht bald diese "ausufernde Juristerei" ein Ende finden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Flugente86
    Einfach gesagt: Es gilt das Prinzip (mit Ausnahmen natürlich, aber i.d.R. ist es so): Wer was will, der muss es auch beweisen (können).
    Und im vorliegenden Fall bezweifle ich mal ganz stark, dass du das kannst. Also vergiss es und hake es einfach ab.


    Moment! Es geht darum das u.a. dieses Forum hier der Meinung war der AG muss im Vorfeld mitteilen das er die Reisekosten nicht trägt. Jetzt wird das ganze verdreht und ich muß beweisen das mir nicht mitgeteilt wurde das die Kosten nicht getragen werden - das ist ein großer Unterschied!


    Außerdem, wie soll ich beweisen das mir etwas nicht gesagt wurde? (Stimmen tut es definitiv, mir wurde nicht gesagt das die Kosten nicht getragen werden und dass ich dementsprechend einen Anspruch habe ist unbestritten).

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von Flugente86
    Dein Anwalt hat vollkommen recht.


    Einfach gesagt: Es gilt das Prinzip (mit Ausnahmen natürlich, aber i.d.R. ist es so): Wer was will, der muss es auch beweisen (können).
    Und im vorliegenden Fall bezweifle ich mal ganz stark, dass du das kannst. Also vergiss es und hake es einfach ab.


    @ polli:


    Keine Panik! Die zitierte Aussage von Flugente86 geht an der Sache nämlich leider vorbei. Was er sagt, stimmt zwar, passt aber nicht zur hier gerade diskutierten Konstellation. Denn die Beweislast für die hier streitige Aussage trägt in der Tat der Arbeitgeber.


    Also:


    Derjenige, der einen Anspruch geltend macht, muss das Vorliegen der Voraussetzungen des Anspruches grundsätzlich beweisen.


    Der zum Bewerbungsgespräch eingeladene Bewerber muss hier also nachweisen, dass er zum Bewerbungsgespräch eingeladen war. Dürfte kein Problem sein ...


    Beruft sich der Arbeitgeber jetzt auf Tatsachen, die den Anspruch ausschließen, ist er in der Beweispflicht. Er muss also nachweisen, dass ein Ausschluss vereinbart wurde. Der Anwalt geht in obigem Schreiben davon aus, dass der Arbeitgeber hierzu in der Lage ist - nämlich wohl durch das Zeugnis einer Mitarbeitern des Arbeitgebers.


    Die einzige Möglichkeit des Fragestellers wäre es jetzt - und das meint der Anwalt -, diesen Zeugen-Beweis zu "erschüttern", so dass der vereinbarte Ausschluss nicht nachgewiesen wäre. Er muss also nicht - wie Flugente86 offenbar meint - einen diesbezüglichen Beweis führen, sondern einen vom Arbeitgeber bereits geführten Beweis erschüttern. Fraglich, ob ihm das gelingen kann ...

  • Tatsache, mein Fehler - hab nur die Hälfte gelesen ;-)



    ashd hat natürlich recht.


    Was aber am Ergebnis nichts ändert ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Flugente86
    Was aber am Ergebnis nichts ändert ;-)


    Findest Du? Warum? Kannst Du das erklären? Es ist doch m.E. deutlich leichter, eine non-liquet-Situation herbeizuführen (die hier zu Lasten des Arbeitgebers ginge), als einen Vollbeweis zu führen ...

  • Natürlich wäre das einfacher, aber erkläre mir doch mal bitte, wie du das erreichen willst. Den Beweis zu erschüttern ist natürlich eine Möglichkeit, aber nach ständiger RS wird der AG ganz einfach auf vorherige Verfahren bei Einstellungsverfahren hinweisen, hat die Aussage einer/s Angestellten, kann damit nachweisen, dass explizit ein Ausschluss der Übernahme der Reisekosten vereinbart wurde und damit wäre Schluss. Und jeder gelangweilte Richter am AG wird nach § 286 ZPO ganz einfach für den Arbeitgeber bzgl. Beweislage entscheiden. Mal abgesehen vom Streitwert, der sich auf 150 € beläuft.



    Fazit ist ganz einfach:


    Vorher mit dem Arbeitgeber über eine solche Übernahme einigen, das erspart Ärger. Ein "guter" Arbeitgeber wird diese Kosten im Regelfall denke ich mal auch übernehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Flugente86
    Und jeder gelangweilte Richter am AG wird nach § 286 ZPO ganz einfach für den Arbeitgeber bzgl. Beweislage entscheiden.


    Wenn Du meinst ...


    Ich meine: Du hast Dich hier durch Dein Auftreten in eine Situation gebracht, in der Du Dein selbstbewusst vorgetragenes Ergebnis jetzt zwanghaft rechtfertigen musst ...


    Festzuhalten bleibt m.E.: Das ist alles eine Frage des Einzelfalles! Das Ergebnis kann von Umständen abhängen, die hier noch gar nicht berücksichtigt werden können (bspw. das Auftreten von Partei bzw. Zeuge vor Gericht). Zwingend muss es keinesfalls in die von Dir aufgezeigte Richtung laufen.


    Es besteht – das ist richtig – ein nicht unerhebliches Risiko, eine derartige Auseinandersetzung zu verlieren. Chancenlos wäre man aber nicht.

  • Nun, wenn du meine Bemühungen jemandem ein Bild der Realität zu vermitteln als zwanghafte Rechtfertigung siehst ist das die eine Sache.


    Nur gehe ich mal davon aus, dass wir den Sachverhalt aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten. In der Theorie ist vieles möglich, was für deine Ansicht spricht. Jedoch räumst du ja selber ein, dass das Risiko zu verlieren "nicht unerheblich" ist. Und genau da ist mein Ansatz. Ich spreche hier davon, dass der Streitwert 150 Euro beträgt, das ganze vor eine Kammer beim AG kommen würde (wenn überhaupt...) und rechne im Hinterkopf noch die Vergütung nach RVG + § 4 I RVG...sollte es sich um eine Firma mit (größerer) Rechtsabteilung handlen, lassen die das einen Angestellten ausarbeiten, da wirst du noch nicht einmal einen Anwalt der Gegenpartei zu Gesicht bekommen...(bzw. wird man, aber die Dauer liegt dann bei ca. 15 Minuten...)


    Ich schliesse das hier jetzt einfach mal mit einem so oft zitierten Satz:


    Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Beruft sich der Arbeitgeber jetzt auf Tatsachen, die den Anspruch ausschließen, ist er in der Beweispflicht. Er muss also nachweisen, dass ein Ausschluss vereinbart wurde. Der Anwalt geht in obigem Schreiben davon aus, dass der Arbeitgeber hierzu in der Lage ist - nämlich wohl durch das Zeugnis einer Mitarbeitern des Arbeitgebers.


    Die einzige Möglichkeit des Fragestellers wäre es jetzt - und das meint der Anwalt -, diesen Zeugen-Beweis zu "erschüttern", so dass der vereinbarte Ausschluss nicht nachgewiesen wäre. Er muss also nicht - wie Flugente86 offenbar meint - einen diesbezüglichen Beweis führen, sondern einen vom Arbeitgeber bereits geführten Beweis erschüttern. Fraglich, ob ihm das gelingen kann ...


    genau , da steht doch dann Aussage gegen Aussage. Die Personalerin sagt das Sie mich darüber informierte das keine Kosten erstattet werden und ich sage dass sie mich nicht informierte - wer bekommt dann recht?


    Kann doch wohl nicht sein das die damit durchkommen vor Gericht einfach eine Behauptung auf zu stellen...

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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