Fahrkostenerstattung bei Bewerbungsgesprächen

  • Zitat

    Original geschrieben von mrhandy
    Hat man da auch einen Anspruch auf Erstattung

    Ja, wenn in der Einladung nicht angegeben ist, dass keine Erstattung stattfindet.


    Zitat

    oder wirkt sich das dann direkt auf die Auswahl aus wenn man danach fragt?

    Offiziell nein. Inoffiziell...? ;)


    Wenn du dir unsicher bist, dann melde die Ansprüche doch erst nach deiner Absage an. Dann kann dir keiner mehr etwas übel nehmen.


    Viele Firmen bieten die Erstattung (wenn nicht ausgeschlossen) aber beim Termin dann gleich von sich aus an.

    Abenteuer o2 - der Netzbetreiber ohne Netz

  • Übernahme Fahrtkosten bei Terminabsage/Terminverschiebung?


    So,


    letzte Woche rief mich die Firma X an, meinte, dass sie mich gerne kennen lernen wollen. Da vereinbarte ich am 04.09. einen Termin. Die wollten mir das auch schriftlich geben. Leider kam nichts, daher schrieb ich kürzlich wieder an. Darauf hin meinte die Firma, dass sie geeigneteren Kandidaten genommen hätten.


    Normalerweise kaufe ich wegen den Rabatt paar Tage vorher die Tickets. (Da ich aber die ebay Bahn Tickets besitze, wollte ich diese eh benutzen).


    Gehen wir mal aber davon aus, dass ich die ebay Bahn Tickets nicht besäße und ich die Tickets vorher kaufen würde. So, wenn ich es gekauft hätte und die Firma mir absagt ODER den Termin verschiebt, muss sie mir die Stornokosten erstatten? (Wenn es um ein Tickets geht, bei denen man es nicht stornieren kann, muss die Firma auch die Ticketkosten ganz übernehmen)?

    Dodge This!
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  • vom Gefühl her würde ich sagen ja.
    Rein rechtlich basiert die Übernahme der Reisekosten ja auf nem Dienstleistungsvertrag (oder wie hier der doch gleich?).
    Dementsprechend würde der Vertrag ja von der Gegenseite nicht eingehalten und du wärest so zu stellen wie wenn der Vertrag eingehalten worden wäre.


    Bin kein Jurist und schreib das rein nach persönlichem Gefühl.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • bei mir war es, dass ich Bahntickets gekauft hatte und der Termin dann verschoben wurde.
    Die Stornogebühren wurden mir aber anstandslos von der Firma bezahlt.
    Die habe das auch sofort gesagt.
    Also denke ich schon, dass die das bezahlen müssen

  • Hier wäre doch wieder die Frage der Beweisbarkeit ob und wie schon ein fester Termin tatsächlich vereinbart wurde oder ob es erstmal ein unverbindliches Gespräch gab und die Firma erst mit der schriftlichen Terminbestätigung tatsächlich eine feste Zusage geben wollte.


    Wenn vereinbart war, dass es eine schriftliche Bestätigung gibt und man sich vor Erhalt dieser Bestätigung schon Tickets holt, dann schaut man eben ggf. in die Röhre.

  • Die Sache formaljuristisch zu betrachten ist in dem Fall doch überflüssig, da niemand ernsthaft auf die Idee kommen würde wegen der Kostenerstattung einen Prozess anzustrengen.


    Interessant ist hier nur eine Lösung für die Praxis und die schaut so aus: Einen höflichen aber bestimmten Brief mit der Aufstellung der entstandenen Kosten mit deinen Kontodaten und Darstellung des Sachverhalts abschicken. Kostet dich 55 Cent Porto und das schlimmste was passieren kann, ist das sie die Forderung ablehen. Vorgang ist damit abgehakt und du kannst dich auf die nächsten Bewerbungen konzentrieren.

  • Zitat

    Die Sache formaljuristisch zu betrachten ist in dem Fall doch überflüssig, da niemand ernsthaft auf die Idee kommen würde wegen der Kostenerstattung einen Prozess anzustrengen.


    Genau so ist es. Zudem ist mal sehr fraglich, worauf du deinen Anspruch begründen willst (bei Dienstvertrag hab ich mich vor Lachen fast geschüttelt)



    Zitat

    Hier wäre doch wieder die Frage der Beweisbarkeit ob und wie schon ein fester Termin tatsächlich vereinbart wurde oder ob es erstmal ein unverbindliches Gespräch gab und die Firma erst mit der schriftlichen Terminbestätigung tatsächlich eine feste Zusage geben wollte. Wenn vereinbart war, dass es eine schriftliche Bestätigung gibt und man sich vor Erhalt dieser Bestätigung schon Tickets holt, dann schaut man eben ggf. in die Röhre.



    Da hat einer im Studium aufgepasst - man stellt auf die Willenserklärung ab ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Flugente86
    Genau so ist es. Zudem ist mal sehr fraglich, worauf du deinen Anspruch begründen willst (bei Dienstvertrag hab ich mich vor Lachen fast geschüttelt)


    Ist ein Fall der CIC. http://de.wikipedia.org/wiki/Culpa_in_contrahendo
    Nachdem telefonisch sogar schon ein fester Termin vereinbart wurde, hättest du nach meiner Ansicht sehr wohl einen Schadensersatzanspruch.

  • Zitat

    Original geschrieben von Flugente86


    [...] bei Dienstvertrag hab ich mich vor Lachen fast geschüttelt [...]


    Den Spruch Polli gegenüber finde ich komplett daneben da er erwähnte, er sei kein Jurist und er imho auch sonst vernünftige Postings verfaßt - das Leben ist keine multiple choice-Klausur. Außerdem finde ich diese ausufernde und gegen jeden gesunden Menschenverstand verstoßende Juristerei auf gut deutsch zum Kotzen, sorry. Wer im Namen des Volkes urteilt hat des Volkes Verständnis zu folgen, nicht umgekehrt. Es hat schon seine Gründe, warum kaum noch jemand ein schlechtes Gewissen bei "Verstößen" hat.....

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