ZitatOriginal geschrieben von mrhandy
Hat man da auch einen Anspruch auf Erstattung
Ja, wenn in der Einladung nicht angegeben ist, dass keine Erstattung stattfindet.
Zitatoder wirkt sich das dann direkt auf die Auswahl aus wenn man danach fragt?
Offiziell nein. Inoffiziell...?
Wenn du dir unsicher bist, dann melde die Ansprüche doch erst nach deiner Absage an. Dann kann dir keiner mehr etwas übel nehmen.
Viele Firmen bieten die Erstattung (wenn nicht ausgeschlossen) aber beim Termin dann gleich von sich aus an.