Fahrkostenerstattung bei Bewerbungsgesprächen

  • Wenn Du den Job annimst, verzichte auf die Reisekostenerstattung. So hab ich das
    bisher immer gemacht. Sieht einfach besser aus.



    Edit: Lese gerade das Sternchen, dass du den Job doch nicht bekommen hast. Dann steht dir die Erstattung natürlich zu. Entweder vom Einlader oder von einem Amt, müsste das ehem. Arbeitsamt sein.

  • Re: so, jetzt hats mich erwischt...


    Zitat

    Original geschrieben von polli
    Letzte Woche war ich zu nem Vorstellungsgespräch am anderen Ende der Republik eingeladen.
    Alles extrem kurzfristig und ohne Möglichkeit Terminlich auf meine weite Anreise Rücksicht zu nehmen (Auto bzw. Bahn hätte bedeutet das ich nachts um 0 Uhr hätte losfahren müssen)...


    Ich finde den link hier:
    klick eigentlich aussagekräftig genug!?


    Zur Sache an sich:
    Wenn dein zukünftiger Arbeitgeben dir so nen Druck macht ("1 Woche später anfangen"), und dann aber noch kurzfristiger wieder absagt "wg der Unsicherheit der Wohnung", dann sei lieber "froh" daß du dort nicht angefangen hast, wer weiß was da sonst noch so alles durcheinander gegangen wäre... :rolleyes:


    Zur Erstattung der Kosten:
    Wäre es in dem Fall nicht sogar so, daß der (potentielle) AG die Übernachtungskosten bezahlen müsste? Weil der Termin so früh (morgens) ist?
    Alternativ Bezahlung des Fluges, und zwar in voller Höhe!


    Ich meine dir steht die volle Erstattung der Kosten zu, da der AG nicht auf etwas anders hingewiesen hat, wie z.B. "Bezahlung der Kosten in Höhe Bahnfahrt 2. Klasse", wie es ja oft gemacht wird.


    Du hast eine Jobzusage per mail?
    Das ist IMHO verbindlich (genug), lasse mich von anderen aber gerne eines besseren belehren. Sprich auch hier müsste dir eigentlich ein Schadenersatzanspruch zustehen.


    Ob man das jetzt alles durchsetzt sei mal dahin gestellt, stressig kann das ja in jedem Fall werden.
    Auf Erstattung der Kosten, die dir für das Gespräch entstanden sind, würde ich aber glaub schon bestehen, gerade bei dieser nicht geringen Höhe...


    Zur Erstattung der Kosten übers Amt:
    Ich meine (bin mir aber auch hier nicht ganz sicher), daß dir das eigentlich nur dann zusteht, wenn der AG von Anfang an gesagt hat, daß es nix (von ihm) gibt!
    Da er dies in deinem Fall nicht getan hat ist er eigentlich der erste Ansprechpartner.
    Es könnte aber natürlich sein, daß der AG dem Amt (oder dir) einfach nen Zweizeiler schreiben muss, daß du von ihm nix bekommst, und dir dann die Kosten vom Amt wieder erstattet werden!*


    *Ich finde das moralisch übrigens nicht verwerflich, wenn "die Allgemeninheit" diese Kosten trägt, die sind sicherlich niedriger wie ALG (II) bezahlen zu müssen! :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Wobei das Arbeitsamt aber z.B. bei der Anreise mit dem Auto nur 0,18 €/km erstattet was ziehmlich mau ist.

  • Re: so, jetzt hats mich erwischt...


    Zitat

    Original geschrieben von polli
    Wer hat mir noch ein paar passende Grundlagen für den Anspruch auf Kostenerstattung?


    Das ist absolut herrschende Ansicht und ständige Rechtsprechung der höchsten Gerichte, insofern braucht's da eigentlich keiner weiteren Nachweise. Aber bitte sehr:


    BAG 5. Senat, Urteil vom 14.02.1977 - 5 AZR 171/76:


    Zitat

    [...]Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Vorstellung aufgefordert hat, muß er ihm in der Regel alle Aufwendungen ersetzen, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte, etwa Fahrtkosten oder Mehrkosten für Verpflegung und Übernachtung[...]


    BAG, Urteil vom 29.06.1988 - 5 AZR 433/87:


    Zitat

    [...]Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Vorstellung aufgefordert hat, muß er ihm in aller Regel alle Aufwendungen ersetzen, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Dazu gehören Fahrkosten oder Mehrkosten für Verpflegung und Übernachtung[...]

  • Danke Borusch!


    Genau in die Richtung ging meine Frage, hab tatsächlich auch noch das ein oder andere weitere Urteil gefunden - an dem ursprünglichen Linkg bzgl. §670 hatte mir die Erklärung des "Auftrags" gefehlt aber das ist ja durch die genannten Urteile ausreichend erklärt.


    Zusammengefasst für die nach mir suchenden:
    Laut diversen Gerichtsurteilen besteht in der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch analogie zu einem Auftrag, um diesen widerum auszuführen besteht nach §670 BGB ein Aufwendungsersatz durch den Auftraggeber - dieser Zusammenhang ist in vielen Urteilen erklärt worden und wird als "allgemeine Auffassung" angesehen.


    Ich hab mich schon dran gemacht ne passende Email zu schreiben und wenn ich binnen 2 Tagen keine Antwort habe werde ich weitere Schritte einleiten - die Frage lautet:
    Soll ich jetzt ne Rechnung schreiben oder in welcher Form würdet ihr das Geld einfordern?



    eisi:
    bezüglich des "durcheinander gegangen wäre" hast du voll und ganz recht - ist halt mal wieder ne Zeitarbeitsfirma. Hab inzwischen mit so vielen Zeitarbeitsfirmen gesprochen das ich jedem mit akademischer Ausbildung nur davon abraten kann. Im gewerblichen Bereich kann das anders aussehen aber was mir bislang in dieser Branche begegnet ist war durchweg eine Zumutung (was die Kompetenz der Ansprechpartner sowie deren "organisiertheit" betrifft).


    eisi & martyn:
    Bezüglich der Übernahme der Reisekosten durch die Arbeitsagentur ist es 1. so das die pro Vorstellung maximal 180,-€ (?) übernehmen und maximal im Jahr 360,-€ (?) abgesehen davon muß man imho arbeitslos gemeldet sein.



    Ich bin jetzt mal gespannt wies weiter geht und werde euch auf dem laufenden halten, vor allem spannend wirds ob die mir die theoretischen Autokosten erstatten (1250 x 0,3 = 375,-€) obwohl sie wissen das ich nicht Auto gefahren bin, sich auf ein Bahnticket rausreden (wäre incl. Taxi vom Bahnhof ca 300,-€) oder die tatsächlich angefallenen und belegbaren Flugkosten incl. Taxi und Parkhaus am Flughafen (400,-€ wobei hier theoretisch nochmal 30,-€ Kilometerpauschale zum Flughafen dazu kommen würden).

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    Soll ich jetzt ne Rechnung schreiben oder in welcher Form würdet ihr das Geld einfordern?


    Nein, einfach eine Auflistung aller angefallenen Kosten, zur Not mit Kopie/Scan der Quittungen.

  • scan = per Email reicht aus?
    oder doch faxen oder Einschreiben?


    PS:
    Den Hintergrund zu AZR 171/76 kann ich nicht finden...

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    scan = per Email reicht aus?
    oder doch faxen oder Einschreiben?


    Je nach dem, wie sicher du es haben willst und wie sensibel du mit deinen Daten umgehst.



    Zitat


    PS:
    Den Hintergrund zu AZR 171/76 kann ich nicht finden...


    Ging um eine Verjährungsgeschicte, nicht so interessant.

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    Ich hab mich schon dran gemacht ne passende Email zu schreiben und wenn ich binnen 2 Tagen keine Antwort habe werde ich weitere Schritte einleiten - die Frage lautet:
    Soll ich jetzt ne Rechnung schreiben oder in welcher Form würdet ihr das Geld einfordern?


    Ich würde erst mal ne (freundliche, aber bestimmte) Email schreiben (kannst ja auf die Rechtlage hinweisen) und die Belege als scan beifügen, inkl. Angabe der Bankverbindung und bis wann du die Kohle haben willst.
    Frist 2 Wochen.


    Sollte dann nichts passieren, würde ich mal anrufen und nachfragen.
    Ansonsten per einschreiben das gleiche nochmal, Belege (in Kopie) beifügen, Frist wieder 2 Wochen.


    Wenn dann immer noch nix passiert ist, würde ich wieder anrufen und dann kannst IMHO "einfach" nen XXX beantragen.

    Zitat

    Original geschrieben von polli
    eisi:
    bezüglich des "durcheinander gegangen wäre" hast du voll und ganz recht - ist halt mal wieder ne Zeitarbeitsfirma. Hab inzwischen mit so vielen Zeitarbeitsfirmen gesprochen das ich jedem mit akademischer Ausbildung nur davon abraten kann. Im gewerblichen Bereich kann das anders aussehen aber was mir bislang in dieser Branche begegnet ist war durchweg eine Zumutung (was die Kompetenz der Ansprechpartner sowie deren "organisiertheit" betrifft).


    Hab ich mir ja fast schon gedacht... ;):rolleyes::D


    Was suchst du denn für nen Job, bzw wie ist dein Hintergrund?
    Als Akademiker kanns ja nicht sooo schwer sein... ;)


    Ich hab bei der Jobsuche auch die lustigsten Dinge erlebt, häufig und besonders auch bei "Vermittlern" oder "Ingenieursdienstleistern". :rolleyes:
    Du hast das Gefühl die wollen dich unbedingt vermitteln/ anstellen wegen der Provision.
    Unpassender Job trotz genauer Angabe was ich suche meinerseits, Einladung zu Gesprächen wo sich beim "Kunde" dann rausgestellt hat, daß der was ganz anderes sucht (hab ich dann mit ihm festgestellt, der "Vermittler" saß daneben :D ), mehrfach den gleichen Job angeboten bekommen von versch. Leuten aus dem gleichen Vermittlungsbüro (keine interne Organisation) usw...
    Wollen aber trotzdem keine Fahrtkosten (das haben sie wenigstens immer gleich vorher gesagt) zahlen.
    Und im Enddefekt bist dann doch nen Ingenieur "2. Klasse"...
    Nein Danke!


    Der Gerechtigleit halber muß man aber sagen, daß es auch das Gegenteil gab! V.a. "Ein-Mann-Vermittler" die sich vielleicht auch noch auf Akademiker spezialisiert haben! Sofortiges Vormular wegen der Kostenübernahme, genaus Analysen ob das zum Gesuch des Kunden passt usw!
    Da fühl man sich richtig wohl (und wichtig... :D ), wie bei einem "richtigen"
    Headhunter halt.

    Zitat

    Original geschrieben von polli
    eisi & martyn:
    Bezüglich der Übernahme der Reisekosten durch die Arbeitsagentur ist es 1. so das die pro Vorstellung maximal 180,-€ (?) übernehmen und maximal im Jahr 360,-€ (?) abgesehen davon muß man imho arbeitslos gemeldet sein.


    Das hab ich auch schon mal gehört daß man arbeitslos/ arbeitssuchend gemeldet sein muß!
    --> Vorgehen nach 1. Abschnitt...


    :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Wie sieht es eigentlich aus wenn man sich um einen Ausbildungsplatz mit BA Studium bewerben möchte? Hat man da auch einen Anspruch auf Erstattung oder wirkt sich das dann direkt auf die Auswahl aus wenn man danach fragt? Der Ausbildungsplatz wäre gut 600 km entfernt von zuhause.

    Deich TV:
    Oma: Wo willst du hin?
    Opa: Zum Friedhof!
    Oma: Spazierengehen?
    Opa: Ne, Klassentreffen :D

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