Fahrkostenerstattung bei Bewerbungsgesprächen

  • Ich dreh den Spiess mal um - wenn ein Bewerber schon für die Bewerbung Spesen schindet dann tu ich mich schwer ihn einzustellen - so Leute gründen später auch gern mal nen Betriebsrat....

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Wie schindet man denn Spesen? Bei allen Firmen, bei denen ich gearbeitet habe und wo Reisetätigkeiten angefallen sind, war ganz klar geregelt, welche Mietwagenkategorie, welche Hotels, welche Speisen etc abgerechnet werden durften.


    Und wenn ich im Namen des Herrn unterwegs bin, werde ich keinesfalls im Schabenmotel für 19,99 die Nacht oder im VW FOX quer durch Deutschland fahren.


    Vielleicht hast Du nur schlechte Erfahrungen mit Deinen Arbeitgebern gemacht?

  • Nein, ich habe in meinem Leben nur einen AG erlebt. (und erlebe ihn immer noch) Von daher stammen meine Erfahrungen eher von der anderen Seite des Schreibtisches.
    Und da hört man schon teilweise abenteuerliche Geschichten.

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  • hatte auch vor kurzem erst ein Bewerbungsgespräch bei einem großen Unternehmen und da wurde direkt danach gefragt, ob ich mit Auto oder Bahn gekommen bin.
    dann musste ich ein Formular ausfüllen und hab dann die gesamten KM gezahlt bekommen...

  • azzkikr:
    Klar gibts sowas, aber in der Branche arbeite ich nicht. Um richtig zu bescheissen, muss man im Einkauf oder im Vertrieb arbeiten, wo man teilweise mit oder ohne Prokura berechtigt ist, Gäste einzuladen. Ab dann gibts kein Halten mehr mit den Spesen.


    Kleiner Gag am Rande:
    Wie war doch gleich das Wappen der Vertriebler? Goldene Zunge über eiserner Leber :)

  • Oh nein, Economy war nicht mehr frei. Das Hotel habe ich leider nicht gefunden, dafür hab ich hier nen Übernachtungsbeleg von nem Bekannten usw usw. Da werden teilweise derartig plumpe Tankquittungen abgegeben, da gräuelt es sich. Was soll ich bei ner Fahrt z.B. von Berlin nach München mit ner Tankquittung aus Hamburg?
    Diesel / Benzin Mischbelege und leider war auch nur noch erste Klasse Platz im Zug..
    Nur mal so ein paar kleine Episoden.

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  • Zitat

    Original geschrieben von cafriko
    Man kann bei der Steuer alle Fahrtkosten zu allen Bewerbungsgesprächen absetzen.
    Hin- und Rückfahrt.
    Hat mit der Kilometerpauschale zur Arbeit nichts zu tun.
    Hat mir WISO so eingetragen und das Finanzamt auch so angerechnet.


    Nur den ganzen Arbeitsnehmern, die bereits mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag und Kinderfreibeträgen unter die Steuergrenze kommen, nutzt das dann rein garnichtsmehr. ;)


    Das mit der Erstattung Fahrtkosten ist für das Unternehmen aber schon ne zweischneidige Sache, wenn man da jetzt einem Bewerber gleich 240€ erstatten müsste und man zehn solche Bewerber hätte, dann wäre das ja schon ein ganzer Bruttomonatslohn.

  • Zur Relativierung schreibe ich mal, was so eine typische Ausschreibung einer Stellenanzeige ein Unternehmen kostet, anhand des Beispiels eines Ingenieurs.


    (Zahlen aus dem Gedächtnis)
    Da wird zwischen 6 und 18 Monate lang gesucht, zehntausende Euros in Stellenanzeigen in großen Zeitungen investiert, da werden 500 Bewerbungen händisch bearbeitet, dann vielleicht noch zehn Bewerber eingeladen, zwei oder drei davon nochmal zum zweiten Gespräch, und der letzte wird dann genommen.


    Bis dahin hat das Unternehmen locker mal den hohen fünfstelligen Bereich ausgegeben und hat Monate, wenn nicht Jahre rumgemacht.


    Da fallen die 200 Euro für die Anreise überhaupt nicht, aber auch gar nicht ins Gewicht.

  • Da bin ich voll bei Dir, es geht niemals um das Geld sondern oftmals um die Einstellung des Bewerbers.

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  • so, jetzt hats mich erwischt...


    Letzte Woche war ich zu nem Vorstellungsgespräch am anderen Ende der Republik eingeladen.
    Alles extrem kurzfristig und ohne Möglichkeit Terminlich auf meine weite Anreise Rücksicht zu nehmen (Auto bzw. Bahn hätte bedeutet das ich nachts um 0 Uhr hätte losfahren müssen)...


    Naja, nichtsdesto trotz habe ich in Anbetracht meiner Kenntniss das der Arbeitgeber die Reiskosten trägt sofern er dies nicht explizit verneint nen günstigen Flug gebucht (330,-€) und mich darauf verlassen mit der Kilometerpauschalge wenigstens nen Teil der Kosten rein zu holen.


    Jobzusage* gabs dann gleich am ende vom Vorstellungsgespräch und es wurde vereinbart das ich per Mail die Details bekomme (ich wollte mir nochmal anhand der Details über die eben nicht gesprochen wurde die Entscheidung treffen, z.B. konkretes Gehalt/konkrete Arbeitszeit, Befristung des Vertrages) woraufhin ich antwortete das ich dann im Gegenzug die Rechnungen wg. den Reiskosten schicken würde was gleich, vermutlich aufgrund der Unwissenheit des Gegenübers, stotternd beantworten wurde das man mal sehen müsse was da möglich ist.
    Naja, gestern abend habe ich dann die Aussage bekommen das keine Reisekosten bezahlt werden da dies nicht üblich sei und noch nie gemacht wurde.
    Dementsprechend:
    Wer hat mir noch ein paar passende Grundlagen für den Anspruch auf Kostenerstattung? (Die 2 Links am anfang des Threads finde ich etwas kurz)


    Besten Dank!




    *Das Wörtchen "Jobzusage" muß noch etwas genauer erklärt werden. Aufgrund der Kurzfristigkeit (ich sollte 1 Woche nach dem Vorstellungsgespräch anfangen) bot mir der Arbeitgeber an mir bei der Wohnungssuche behilflich zu sein, am Donnerstag erhielt ich dann die Information das aufgrund Messe in den ersten 2 Wochen der Arbeit keine Wohnung gefunden werden kann, ich aber aufjedenfall am geplanten Termin anfangen müsse, in der erbetenen Zeit habe ich dann bis zum Nachmittag eine Wohnung für mich klar gemacht. Am Freitag erhielt ich dann eine Absage für den Job. Aufgrund der Unsicherheit wegen meiner Wohnung hätte man sich für jemanden anderen entschieden...
    Wahrscheinlich hätte ich auch hier anrecht auf Schadensersatz da ich per Email die Zusage über den Job habe...

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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