Hi !
Ich möchte auch mal meinen Senf zu dieser 3 Lizenzen klamotte abgeben...
Die Urteile zu OEM Software haben ganz klar gezeigt, dass Software weiterverkaufbar sein MUSS. Und damit klärt sich auch die Frage ob Route 66 im Falle eines neuen Handys die Software auch auf diesem aktivieren muss. Wie sie das bewerkstelligen, (sie können z.B. eine schriftliche Erklärung verlangen, dass die Software auf dem alten Gerät nicht mehr eingesetzt wird) ist deren Problem. Ich verstehe die Panikmache hier deshalb nicht. Route 66 kann sagen was sie wollen. Sie MÜSSEN. Es gibt in meinen Augen keinen Grund weshalb die rechtlichen Bestimmungen bei Handysoftware nicht gelten sollten.
Wer ein neues Handy kauft, wird auch seine Mobile 8 Version mitnehmen können.
Das eine Firma an die große Glocke hängt, dass man die Software mehrfach installieren kann ohne das größere Kontrollen stattfinden ist doch auch irgendwo einleuchtend.
Kurz: Wer die Software gut findet soll sie kaufen und sich erst dann, wenn er nen neues Handy kauft mit Route 66 streiten. Hier wird kritisiert das "vermutlich" etwas nicht geht.
(Die rechtliche Lage ist übrigens bei Download Software anders. Da es sich hier allerdings um als DVD oder CD gelieferte Software handelt habt ihr ein weiterverkaufsrecht. Stichwort ist der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz. Bei Download Software ist die Sache etwas umstrittener.)