ZitatOriginal geschrieben von Partybombe
Das in der Woche um diese Uhrzeit eigentlich Niemand zu Hause ist sollte ja klar sein, nur bin ich verpflichtet meinem Nachbarn meinen Wohnungsschlüssel zu geben? Wer haftet, wenn etwas an diesem Tag aus meiner Wohnung verschwindet? Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Ablesedienst zu "Arbeitnehmer freundlicheren Zeiten" hier aufschlägt?
Wenn es sich nun gar nicht einrichten lässt, dass jemand da die Wohnung aufmachen und den Ableser "bewachen" kann im Vorfeld mit der Ablesefirma in Verbindung setzen und versuchen einen Alternativtermin zu finden.
Und nein man hat keinen Anspruch darauf, dass die sich am Terminkalender des Wohnungsinhabers orientieren und nur am Dienstag den XXten zwischen 18:45 und 19:03 vorbeikommen. Die Ableser sind auch Arbeitnehmer die ihren Job eben wie jeder andere auch zwischen 8 und 18 Uhr erledigen. Ist für den Mieter evtl. manchmal nicht immer super, damit muss man nun aber halt leben. Kommt ja auch nicht einmal im Monat vor.