Verdunstung in Heizungsmessröhrchen reduzieren?

  • Zitat

    Original geschrieben von Partybombe
    Das in der Woche um diese Uhrzeit eigentlich Niemand zu Hause ist sollte ja klar sein, nur bin ich verpflichtet meinem Nachbarn meinen Wohnungsschlüssel zu geben? Wer haftet, wenn etwas an diesem Tag aus meiner Wohnung verschwindet? Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Ablesedienst zu "Arbeitnehmer freundlicheren Zeiten" hier aufschlägt?


    Wenn es sich nun gar nicht einrichten lässt, dass jemand da die Wohnung aufmachen und den Ableser "bewachen" kann im Vorfeld mit der Ablesefirma in Verbindung setzen und versuchen einen Alternativtermin zu finden.


    Und nein man hat keinen Anspruch darauf, dass die sich am Terminkalender des Wohnungsinhabers orientieren und nur am Dienstag den XXten zwischen 18:45 und 19:03 vorbeikommen. Die Ableser sind auch Arbeitnehmer die ihren Job eben wie jeder andere auch zwischen 8 und 18 Uhr erledigen. Ist für den Mieter evtl. manchmal nicht immer super, damit muss man nun aber halt leben. Kommt ja auch nicht einmal im Monat vor.

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    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wenn es sich nun gar nicht einrichten lässt, dass jemand da die Wohnung aufmachen und den Ableser "bewachen" kann im Vorfeld mit der Ablesefirma in Verbindung setzen und versuchen einen Alternativtermin zu finden.


    Und nein man hat keinen Anspruch darauf, dass die sich am Terminkalender des Wohnungsinhabers orientieren und nur am Dienstag den XXten zwischen 18:45 und 19:03 vorbeikommen. Die Ableser sind auch Arbeitnehmer die ihren Job eben wie jeder andere auch zwischen 8 und 18 Uhr erledigen. Ist für den Mieter evtl. manchmal nicht immer super, damit muss man nun aber halt leben. Kommt ja auch nicht einmal im Monat vor.


    Ich hätte kein Problem damit wenn er an nach 16 Uhr kommen würde, der Tag wäre mir vollkommen egal. Sicher, ich kann ja meinem Nachbarn den Schlüssel geben. urlaub nehmen will ich mir dafür nicht. Nur wer haftet dann wenn etwas aus der Wohnung verschwindet?

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    Original geschrieben von Partybombe
    Ich hätte kein Problem damit wenn er an nach 16 Uhr kommen würde, der Tag wäre mir vollkommen egal. Sicher, ich kann ja meinem Nachbarn den Schlüssel geben. urlaub nehmen will ich mir dafür nicht. Nur wer haftet dann wenn etwas aus der Wohnung verschwindet?


    Und wer haftet, wenn Du mit den Ablesedaten nicht einverstanden bist?



    Es haftet natürlich niemand; Du bist in beiden Fälle der Angeschmierte.
    Daher würde ich nur dann einen Nachbar in die Wohnung lassen, wenn das entsprechende Vertrauensverhältnis besteht, und wenn diese Person ähnlich penibel und selbstbewusst ist wie ich selber.
    Laut Rechtsprechung (gibt es diverse Urteile zu) muss bei Zählerablesungen (egal ob Strom oder Heizungsröhrchen) mind. 1 weiterer Termin KOSTENFREI angeboten werden. Du kannst allerdings nicht drauf bestehen, dass beide Termine ausserhalb der normalen Bürozeiten liegen. Auch andere haben sich dafür schon frei von der Arbeit nehmen müssen.

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    Original geschrieben von HP-owner
    Und wer haftet, wenn Du mit den Ablesedaten nicht einverstanden bist?


    Frage: Heute wurde abgelesen, laut Messbeleg habe ich ca. 40% WENIGER Verbrauch als im Vorjahr. Dazu muss man sagen, dass im Vorjahr tatsächlich nach 12 Monaten abgelesen wurde, nun sind aber seit der letzten Messung bereits 14 Monate vergangen. Da ich erst im März 2006 eingezogen bin, gehe ich davon aus, dass vor meinem Einzug nicht abgelesen wurde und ich somit 2 Monate die Heizkosten meiner Vormieter zahlen durfte. Muss ich das nun einfach hinnehmen? Der Verbrauch ist ja schon sehr zurück gegangen, dabei habe ich in den letzten 12 Monaten wesentlich mehr geheizt als im ersten Jahr in der Wohnung.
    Einspruch kann ich ja gegen die letzte Abrechnung noch erheben, die Nebenkostenabrechnung habe ich ja erst Mitte 2007 bekommen. Nur wie kann ich rauskriegen, ob beim Mieterwechsel tatsächlich auch die Heizkörper ablesen wurden?

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    Original geschrieben von Partybombe
    Frage: Heute wurde abgelesen, laut Messbeleg habe ich ca. 40% WENIGER Verbrauch als im Vorjahr. Dazu muss man sagen, dass im Vorjahr tatsächlich nach 12 Monaten abgelesen wurde, nun sind aber seit der letzten Messung bereits 14 Monate vergangen. Da ich erst im März 2006 eingezogen bin, gehe ich davon aus, dass vor meinem Einzug nicht abgelesen wurde und ich somit 2 Monate die Heizkosten meiner Vormieter zahlen durfte. Muss ich das nun einfach hinnehmen? Der Verbrauch ist ja schon sehr zurück gegangen, dabei habe ich in den letzten 12 Monaten wesentlich mehr geheizt als im ersten Jahr in der Wohnung.
    Einspruch kann ich ja gegen die letzte Abrechnung noch erheben, die Nebenkostenabrechnung habe ich ja erst Mitte 2007 bekommen. Nur wie kann ich rauskriegen, ob beim Mieterwechsel tatsächlich auch die Heizkörper ablesen wurden?


    Eine Zwischenablesung muß nicht unbedingt stattgefunden haben.
    http://faq.ista.de/index.php?s…el&cat=8&id=75&artlang=de
    "Eine Besonderheit kann bei der Zwischenablesung der Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip auftauchen. Aufgrund der vorgeschriebenen Kaltverdunstungsmenge gibt es bei bestimmten Zeiträumen ungeeignete Werte der Zwischenablesung. In diesem Fall findet eine Zwischenablesung nicht statt. Der Verbrauch wird dann mit einer technischen Hochrechnung mittels der VDI-Gradtagstabelle berechnet."


    Dürfte auch den eigentlichen TE interessieren "Aufgrund der vorgeschriebenen Kaltverdunstungsmenge".


    Solltest du digitale Messsensoren an den Heizkörpern haben, so sollte jedoch schon eine Zwischenablesung stattgefunden haben. Steht auf deiner Abrechnung von 2006 denn nicht der Abrechnungszeitraum drauf?03-2006 bis ...
    Es soll auch vorkommen, das sich manche bei der Digitalen Variante die Zwischenablesung ebenfalls sparen wollen und nach VDI-Gradtabelle
    http://www.ista.de/ista_direkt…ganteiltabelle/index.html
    aufteilen. Dies dürfte jedoch nach meinem Verständnis hier nicht zulässig sein.

  • Ne es sind die Röhrchen die ich habe. Aber wenn es nun über einen längeren Zeitraum trotzdem 40% weniger Verbrauch sind kann da doch was nicht stimmen :(

  • Zitat

    Original geschrieben von Partybombe
    Ne es sind die Röhrchen die ich habe. Aber wenn es nun über einen längeren Zeitraum trotzdem 40% weniger Verbrauch sind kann da doch was nicht stimmen :(


    wenn wir jetzt mal 6 Monate im jahr als Heizperiode ansetzen, und deine Vormieter davon 2 (Januar und Februar) voll geheizt haben. Dann macht ihr Heizbverhalten immerhin 1/3 der Gesamtperiode aus.


    Ist dein Abrechnungszeitraum denn auch gleich Kalenderjahr?
    Also immer vom 01.01 bis 31.12?

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    Original geschrieben von Siemensanier
    Ist dein Abrechnungszeitraum denn auch gleich Kalenderjahr?
    Also immer vom 01.01 bis 31.12?


    Ja ist sie. Nur im ersten Jahr, also 2006 nicht, laut Abrechnung wurden da nur 10 Monate berücksichtigt. Aber wie kann ich das denn kontrollieren? Gewundert hatte ich mich schon, vor mir wohnte eine 4köpfige familie ind er Wohnung, die laut Vermieterin immer so um die 180EUR Nachzahlung hatten im Jahr. Ich musste bei den gleichen Nebenkosten wie die Vormieter nun 150EUR nachzahlen, obwohl ich ne kleine Mülltonne habe udn natürlich weniger Wasser verbrauche und weniger heize.

  • Zitat

    Ich musste bei den gleichen Nebenkosten wie die Vormieter nun 150EUR nachzahlen, obwohl ich ne kleine Mülltonne habe udn natürlich weniger Wasser verbrauche und weniger heize.


    Wir müssen jetzt aufpassen, hier nicht viele Dinge durcheinander zu werfen.


    Wenn ich sagte, "Wer haftet für Korrektheit der Ablesedaten?" bezog sich das ausschliesslich auf den Akt der Ablesung. Trägt der Ablesemensch eine Zahl für den Füllstand des Röhrchens in das Formular ein, die Du selber vorher auch abgelesen hattest (am deutlichsten zu sehen mit Taschenlampe) oder liegt hier eine Differenz vor?


    Sobald die Röhrchen ab und im Kasten sind, ist keine Zuordnung und damit auch keine Korrektur mehr möglich. Deshalb will ICH persönlich anwesend sein!
    Also ob die Zahlen vor Deinem Einzug korrekt abgelesen wurden, ist jetzt Schnee von annodazumal.
    Etwas völlig anderes ist die Abrechnung, welche Dein Vermieter aufgrund dieser Ablesedaten erstellt.


    Wasserverbrauch sollte heute eigentlich überall über Wohnungswasserzähler laufen, oder?
    Also: weniger Leute => weniger Verbrauch.
    Bei Müll kann es durchaus sein, dass jede Wohneinheit dasselbe bezahlen muss.
    Also 4 Personen zahlen denselben Anteil wie Einzelperson, die dazu noch alle Umverpackungen immer direkt im Aldi lässt.
    Aber Du hast eine EIGENE Mülltonne?


    Also kein Mietshaus? Wohnst Du in einer Art Einliegerwohnung?

  • Weiß nicht ob es schon geschrieben wurde aber:


    Dieses Thermometer immer mit einem kalten nassen Tuch umwikeln!!


    Gruß

    Zitat

    „Wenn die Bienen verschwinden, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben; keine Bienen mehr, keine Pflanzen, keine Tiere, keine Menschen mehr“.


    Zitat von Albert Einstein

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