ZitatOriginal geschrieben von Siemens-S45-
hallo,
ist mit 1-2 mal einwählen gemeint im Monat oder in den 2 Jahren?
bzw. wäre es nicht rein rechtlich gesehn ein wenig bedenklich seitens des netzbetreibers, evtl. später mal einen neuen vertrag abzulehnen, weil der kunde schon einmal da war, nie mit rechnungen im rückstand war, aber eine zusatzleistung nicht in anspruch genommen hat?
demnach wäre ja die bonität jedes kunden gemindert, der beispielsweise bei irgend einem anderen standardvertrag nicht über die freiminuten kommt und somit auch keine zusatzkosten hat...
ich kann mir auch eigentlich nicht vorstellen, dass die mobilfunkanbieter bei diesen angeboten nicht über die sog. "schubladennutzer" bescheid wissen, irgendwo sind die auch bestimmt mit einkalkuliert. wenn es überhand nimmt wirds angebot eingestellt (natürlich absolut nicht wünschenswert), aber später evtl. sagen "kein neuer vetrag, weil damals außer grundgebühr keine profit generiert", das kann doch eigentlich garnicht gehen...
bitte nicht als kritikpunkt oder gar befürwortung besagter nutzungsweise werten, aber wir wissen doch alle, dass diese angebote durchaus gewollt attraktiv und rechnerisch lockend sind, das kann man doch später keinem interessenten negativ auslegen, oder?
ok, und nun sorry fürs bischen off topic, aber interessieren würde mich dieser sachverhalt schon mal