Telekom: Wie lange rückwirkend Gutschrift möglich? Unberechtigte Miete für Telefon

  • Hallo,


    ich, bzw meine Oma (87) hat folgendes Problem. Vor vielen Jahre oder besser Jahrzenten hat sie bei der Telekom ein Festnetztelefon (Signo1 für 1,87€ pro Monat) gemietet. Das war offensichtlich früher so üblich.


    Nun hat Sie vor ca. 5-7 Jahren dieses Miettelefon bei der Telekom abgegeben.
    Sie ist natürlich davon ausgegangen, bzw. man hat ihr versichert, dass es ihr in Zukunft nicht mehr berechnet wird.


    Wie das so ist, hat Sie natürlich nie die Rechnung kontrolliert, da diese immer sehr niedrig war (sie ist fast schwerhörig und nutzt dementsprechend das Telefon sehr selten).


    Nun habe ich mir die Rechnung im Zuge eines Providerwechsels angeschaut und festgestellt, dass immer noch das Telefon berechnet wird.


    Wie verhält sich diese Sachlage? Wie lange wäre wohl eine Gutschrift rückwirden möglich?


    Wie stehen die Chancen, wenn man einen Rückgabebeleg von der Telekom hat, die bestätigt, wann das Telefon zurückgegeben wurde?


    Und: Wie sieht es aus, wenn man diesen nicht hat? ... ich bin mir nicht sicher, ob meine Oma diesen Beleg ausgehoben hat?


    ... im Grunde von der Höhe des Betrages nicht superschlimm, aber es ärgert mich dennoch, denn für diesen Betrag hätte man diverse Telefone bekommen.


    Vielleicht hat ja jemand schon mal einen ähnlichen Fall bei der Telekom gehabt!?

  • Hallo!


    Normalerweise sollte man die Rechnungen sofort kontrollieren. Da es aber erst 7 Jahre her ist, dürfte noch eine Chance bestehen. Alle Firmen haben 30 Jahre zeit, etwas einzufordern. Ob es bei Privatpersonen auch so ist, weiss ich nicht. Da kann wohl nur ein Anwalt helfen oder die VZ. Wenn Du keinen Beleg für die Rückgabe hast, könnte es vielleicht Probleme geben. Sind das Euro oder DM? Das wären immerhin 156,24 DM.


    Gruß, Mumpel

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Setze am besten einen Brief auf und schicke ihn an die zuständige Kundenniederlassung, welche Du links oben auf der Rechnung sehen kannst.


    Mit ner Rechnung stünden die Chancen natürlich sehr gut als ohne, aber so, wie Du das schreibst, wird der Kundenbetreuer, der Deinen Fall bearbeiten wird, sicherlich so kulant wie möglich sein, soviel steht fest.


    Die Telekom prüft solche Fälle allesamt durch ihre Rechtsabteilung und hält sich an die geltenden Gesetze, da wird meist sehr kulant gehandelt.
    Ich kenne jmd. in der DTAG-Kundenbetreuung - daher hab ich die Infos. ;)

  • Für die letzten 2 Jahre ist üblicherweise kein Problem, habe das schon
    öfter mitbekommen.


    GP

  • leg aber eine Kopie des Rückgabebeleges bei, da glaube ich nur eine nachzahlung in höhe von 3 jahren lt. bgb in frage kommt (wurde 2002 geändert)


    §§ 195, 199 BGB


    Übersicht Verjährungsfrist


    http://www.f-sb.de/service_rat…abellen/verjaehrfrist.htm

    Im Moment läuft bei mir aber auch alles schief, erst am donnerstag 27.09.2007 einen unverschuldeten Unfall, ist mir einer aufgefahren --- ergibt einen wirtschaftlichen Totalschaden laut Gutachter ---- und dann viel zu wenig Euronen erhalten ----> lt. Anwalt dauert das Gerichtsverfahren noch eine ganze Weile, wobei mein Anwalt von einem 100%-igen Gewinn unsererseits ausgeht

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Alle Firmen haben 30 Jahre zeit, etwas einzufordern. Ob es bei Privatpersonen auch so ist, weiss ich nicht.


    Das ist natürlich Blödsinn. Die Verjährungsfristen unterscheiden sich nicht danach, ob man eine Firma oder eine Privatperson ist. Die normale Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Unter diese Frist sollte auch dieser Fall hier fallen. Man kann also, wenn der Rückgabebeleg noch vorhanden ist, zumindest die Zahlungen seit 2005 bis heute rückfordern. Alles davor dürfte verjährt sein.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Vielen Dank schon mal für die zahlreichen Antworten.


    Ich werde mal einen Brief ausfsetzen. Mal schauen was dabei raus kommt.


    Natürlich hätte man die Rechnungen sofort kontrollieren müssen. Hat meine Oma aber nicht, weil sie wie gesagt schon recht alt ist, schlecht gucken kann, etc. Ausserdem lagen die Rechnungen von der Höhe her im Rahmen.


    Die Preisangaben sind in Euro.


    Wie ich es geahnt habe... meine Oma kann den Rückgabebeleg natürlich nicht finden.

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das ist natürlich Blödsinn. Die Verjährungsfristen unterscheiden sich nicht danach, ob man eine Firma oder eine Privatperson ist. Die normale Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Unter diese Frist sollte auch dieser Fall hier fallen. Man kann also, wenn der Rückgabebeleg noch vorhanden ist, zumindest die Zahlungen seit 2005 bis heute rückfordern. Alles davor dürfte verjährt sein.


    30 Jahre sind titulierte Forderungen (also Vollstreckungsurteile) einziehbar. Mehr aber auch nicht.


    darum die Übersicht der Verjährungsfristen nutzen

    Im Moment läuft bei mir aber auch alles schief, erst am donnerstag 27.09.2007 einen unverschuldeten Unfall, ist mir einer aufgefahren --- ergibt einen wirtschaftlichen Totalschaden laut Gutachter ---- und dann viel zu wenig Euronen erhalten ----> lt. Anwalt dauert das Gerichtsverfahren noch eine ganze Weile, wobei mein Anwalt von einem 100%-igen Gewinn unsererseits ausgeht

  • Zitat

    Original geschrieben von smile-it.net
    meine Oma kann den Rückgabebeleg natürlich nicht finden.


    Das ist ganz schlecht, denn dann müsste sie nun den Verlust des von der DBP gemieteten Eigentums an den Rechtsnachfolger Telekom melden und den Restbuchwert des verlustig gegangenen Gerätes bezahlen.


    Streng rechtlich betrachtet ;)
    Rückforderung ist dann jedenfalls mal nicht :D

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Hi,


    ich hatte damals ne Gutschrift über Rückwirkend über 1,5 Jahre erhalten. Ich hatte allerdings auch einen schriftlichen Beleg darüber, daß ich das Telefon tatsächlich an besagtem Tag in einem T-Punkt abgegeben habe.

    Ich benutze nur noch Skype ;-) Pessimystic


    O2DSL; FritzBox 7270 (7170 als repeater; Gigaset SX255 ISDN; HP LJ 2840

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