Nokia Ladegerät nur 6 Monate Garantie?

  • für den Gesetzgeber gibt es keine Verschleisteile.


    Ich würde sagen dass das Kabel vom Netzteil einer, je nach Anwender, höheren Belastung unterliegt. Habe selbst schon häufig mit Kopfhörerkabeln Probleme gehabt.
    Vermutlich hat Nokia diese Erfahrung auch gemacht und dementsprechend die Garantie niedriger als für andere Produkte festgelegt.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    ...
    Ich würde sagen dass das Kabel vom Netzteil einer, je nach Anwender, höheren Belastung unterliegt. Habe selbst schon häufig mit Kopfhörerkabeln Probleme gehabt.
    Vermutlich hat Nokia diese Erfahrung auch gemacht und dementsprechend die Garantie niedriger als für andere Produkte festgelegt.


    Alternativ könnte man die Kabel auch so dimensionieren, dass sie der gewöhnlichen Belastung einfach standhalten.


    Wenn ich mir das Anschlusskabel meines neuen Nokia-Ladegeräts anschaue, vermute ich, dass es gezielt auf "Bruch" nach 6 Monaten ausgelegt ist. Bei keinem anderen Hersteller ist mir jemals solch fadendünnes Drähtchen begegnet.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    für den Gesetzgeber gibt es keine Verschleisteile.


    Ok dann heissen sie da halt Verbrauchsgüter ?

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Bei Garantie kann der Hersteller festlegen was er will. Er kann auch 0 Monate Garantie geben!


    Tja solange der Verkäufer sich an das Gesetz hält...


    Und das besagt


    B2C = 12 Monate Garantie + 12 Monate Gewährleistung.
    Ausser bei dingen wie Akkus, Schuhen oder so da es Gebrauchsgegenstände sind (oder Verbrauch whatever)


    Nur wie es bei NEttzteilen aussieht ?! hmm find nix.

  • Ich werd morgen nochmal nachfragen.


    Ich hab irgendwo in meinen Unterlagen was stehen. Aber finde ganz ehrlich auch nichts zum Thema Garantie. Gewährleistung ok das ist ja klar das sind 24 Monate aber Garantie finde ich gerade nichts....


    Wie gesagt ich frag morgen mal jemand der das Wissen muss.
    (Wobei idr. viele Hersteller ja auch meist Garantie in der Gewährleistungszeit gewähren)


    Aber glaub hast Recht, hab gerade mal nen Buch ausgekrahmt. Garantie ist Freiwillig.
    Aber irgendwo muss ich das mit den 12 Monaten ja her haben *grübel*

  • Ja klar, die meisten Hersteller gewähren Garantie, aber eben nur zu den Spielregeln des Herstellers.
    Er allein legt fest worauf es wielange Garantie gibt.

  • Zitat

    Original geschrieben von RyoBerlin
    Ausser bei dingen wie Akkus, Schuhen oder so da es Gebrauchsgegenstände sind (oder Verbrauch whatever)


    Der Gesetzgeber unterscheidet nicht! Ehrlich gesagt spielt es (im Zusammenhang mit Gewährleistung) für den nicht mal eine Rolle ob du ne Butterbrezel auf die Hand kaufst um diese sofort zu essen oder nen Goldbarren welchen du für die nächsten 50 Jahre in deinem Safe lagern willst.


    Wenn die Kaufsache mangelhaft ist bestehen für den Endverbraucherkunden 24 Monate Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber davon aus das der Mangel bereits bei Gefahrübergang (Übergabe der Ware) vorhanden war, dem Verkäufer steht frei das Gegenteil zu belegen.


    Natürlich wird es bei der Butterbrezel einleuchten das diese nach 5 Monaten und 30 Tagen Mängel aufweist welche bei Gefahrübergang bereits angelegt waren ;-) Trotzdem ist mir (da ich Laie bin) kein Grund bekannt weshalb man diese nicht beim Backwarenverkäufer seines Vertrauens reklamieren können sollte.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!