ZitatOriginal geschrieben von Rodi75
Das wäre kein Problem, da der 2. Vertragspartner meine Anvertraute ist.
Ich fürchte schon, es sei denn AE liegt eine Vollmacht vor, die auch von deren Seite und von T-Mobile auch anerkannt wird.
Das Handeln im eigenen Namen betrifft grundsätzlich zwar unter gewissen Umständen auch den Ehepartner, aber daraus ergibt sich im Umkehrschluss keine Stellvertreterverpflichtung. Beim Abschluss von Mobilfunkverträgen muss also im Regelfall jeder seinen eigenen Vertrag selbst abschließen. Sorry.