ZitatOriginal geschrieben von Dompteur9
Na das ist doch recht leicht zu erklären: Bei juristischen Personen mit eigener Rechtpersönlichkeit (GmbH, AG, Körperschaft etc.) geht das Konstrukt, da T-Mobile im Falle des Falls sowohl eine Klage gegen die natürliche Person als auch eine weitere gegen die juritische Person anstrengen kann, somit also 2 verschiedene Schuldner hat.
Eine GbR oder oHG hingegen hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, vielmehr ist hier immer der dahinterstehende Eigentümer der Schuldner, insofern könnte T-Mobile nur gegen eine Person vorgehen, was das Risiko eines Schuldnerausfalls quasi verdoppelt. (Und für die Juristen: Der Streit, ob man eine GbR trotzdem verklagen kann oder sich auch da schon an den Eigentümer halten muss, ist hier wohl rein akademisch und somit unbeachtlich)
Danke Danke, wenn ich jetzt noch erfahr ob der WnW durch is bin ich glücklich