närrisches Angebot - Asus Eee PC Notebook für insgesamt 79,- EUR

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    Original geschrieben von Dompteur9
    Na das ist doch recht leicht zu erklären: Bei juristischen Personen mit eigener Rechtpersönlichkeit (GmbH, AG, Körperschaft etc.) geht das Konstrukt, da T-Mobile im Falle des Falls sowohl eine Klage gegen die natürliche Person als auch eine weitere gegen die juritische Person anstrengen kann, somit also 2 verschiedene Schuldner hat.


    Eine GbR oder oHG hingegen hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, vielmehr ist hier immer der dahinterstehende Eigentümer der Schuldner, insofern könnte T-Mobile nur gegen eine Person vorgehen, was das Risiko eines Schuldnerausfalls quasi verdoppelt. (Und für die Juristen: Der Streit, ob man eine GbR trotzdem verklagen kann oder sich auch da schon an den Eigentümer halten muss, ist hier wohl rein akademisch und somit unbeachtlich)


    Danke Danke, wenn ich jetzt noch erfahr ob der WnW durch is bin ich glücklich :-)

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

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    Original geschrieben von Dompteur9
    Na das ist doch recht leicht zu erklären: Bei juristischen Personen mit eigener Rechtpersönlichkeit (GmbH, AG, Körperschaft etc.) geht das Konstrukt, da T-Mobile im Falle des Falls sowohl eine Klage gegen die natürliche Person als auch eine weitere gegen die juritische Person anstrengen kann, somit also 2 verschiedene Schuldner hat.


    Das würde ich so nicht sagen, bei einer KG gibt es z.B. Vollhafter und auch noch Teilhafter. Der Teilhafter haftet aber maximal mit der Einlage die er in die KG einbringt, der Vollhafter haftet (wie der Name schon sagt) voll umfänglich. Nur kann ein Vollhafter auch wieder eine andere Körperschaft wie z.B. eine GmbH sein.


    OK genug kluggescheißt der eee PC geht morgen raus und sollte dann wohl Donnerstag hier sein :top:

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    Original geschrieben von SH888
    Das würde ich so nicht sagen, bei einer KG gibt es z.B. Vollhafter und auch noch Teilhafter. Der Teilhafter haftet aber maximal mit der Einlage die er in die KG einbringt, der Vollhafter haftet (wie der Name schon sagt) voll umfänglich. Nur kann ein Vollhafter auch wieder eine andere Körperschaft wie z.B. eine GmbH sein.


    OK genug kluggescheißt der eee PC geht morgen raus und sollte dann wohl Donnerstag hier sein :top:


    Wenn der Komplementär ne juristische Person ist, hast Du z.B. sogar eine GmbH & Co KG :p


    *Klugscheißmodus aus*

  • Man Leute haut ma rein da.... KG , GmbH.... was ist mit ner OHG? Oder ner Gmbh&Co KG? Alternativ ne GbR?Oder einer macht ne AG auf? Braucht man nur 2 Personen und 100.000€ Startkapital das wars... Büroaussattung werden dann die eee-pcs von AE.


    Also weiter im passenden Thread das zutreffende Them diskutieren... wenn ich hier morgen früh rein schau will ich mich mindestens auf Seite 105 wiederfinden und wissen was für eine Firma ich denn nu beim Amtsgericht anmelde... :top:

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    Original geschrieben von dersvennie
    und wissen was für eine Firma ich denn nu beim Amtsgericht anmelde... :top:


    Die meldest Du eh nicht an, außer Du bist Notar :D


    Sorry couldn't resist :p

  • Wenn ich einen der Verträge auf eine andere Person machen lassen will, muss ich dann wieder ne pdf anfordern und die per Post verschicken oder reicht es wenn ich die Daten der 2. Person per Mail melde?

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    Original geschrieben von Handy-N
    Wenn ich einen der Verträge auf eine andere Person machen lassen will, muss ich dann wieder ne pdf anfordern und die per Post verschicken oder reicht es wenn ich die Daten der 2. Person per Mail melde?


    Denke, Du wirst es mit der Post schicken müssen. Die zweite Person muß den Vertrag ja unterschreiben und ne Ausweiskopie wird auch benötigt.

  • Also bei mir is Ende, TM hat abgelehnt, die Möglichkeit eine Kaution zu zahlen, besteht/bestand leider nicht.

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

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    Original geschrieben von Handy-N
    Wenn ich einen der Verträge auf eine andere Person machen lassen will, muss ich dann wieder ne pdf anfordern und die per Post verschicken oder reicht es wenn ich die Daten der 2. Person per Mail melde?


    Tja, zusammen mit meinen vorhin schon geposteten Fragen wären das genau die Dinge, die mich auch sehr interessieren. Und wenn der 2. Antrag auch als konventionnelle Briefpost versendet werden muss, mit original Unterschrift, Ausweis- und EC-Karten-Kopie, dann wäre es toll, wenn ich demnächst die versprochene Email mit den Antworten oder eine entsprechende Auskunft hier erhalten könnte, da mein 2. Vertragspartner nicht ständig zur Verfügung steht. Schließlich sollen die Unterlagen ja komplett spätestens Samstag bei Euch sein - das ist nicht mehr soviel Zeit.

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