Lt. diesen Posts von JM sollte wohl Datum und Uhrzeit der Anforderungsmail für die Unterlagen entscheidend sein für die Auszahlungshöhe, wenn ich die Aussage richtig interpretiere:
ZitatAlles anzeigenZitat:
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Original geschrieben von JGW
Was wird da zugrunde gelegt? Die Anzahl, die bei Euch im Shop in den Warenkorb gelegt wird oder die ersten 111 Verträge, die bei Euch eintreffen.
Konkret: wenn man schon bei Euch bestellt und die Verträge ausgefüllt hat, diese aber erst Montag oder Dienstag bei Euch eintreffen, wird man noch berücksichtigt?
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-> Sowas betrifft immer Neubestellungen! Also alle die ab jetzt die Unterlagen bei uns anfordern.
Alle die schon bestellt haben isnd natürlich nicht betroffen.
Zitat:
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Original geschrieben von Wirley
Ab wann gilt denn der neue Auszahlungspreis? Dann, wenn man bei euch eine Mail zwecks der Unterlagen geschickt hat oder erst wenn man die Bestellung im Webshop getätigt hat?
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-> Ab dem Zeitpunkt, also 0h, indem wir die Bestellanforderung bekommen haben. Nicht die im Webshop. Aktuell noch weniger als 70 Verträge möglich!